Bundesleistungsgesetz – BLG 2023
mit Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung (ABV)
Ronny Studier
Das Bundesleistungsgesetz regelt in Deutschland die Gewährung von Sozialleistungen für Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung wie Renten- oder Krankenversicherung haben.
Das Gesetz sieht die Gewährung von Sozialhilfe für Personen vor, die sich selbst oder ihre Familien nicht aus eigener Kraft unterstützen können, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit, Behinderung oder anderen Umständen. Zu den Leistungen gehören finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung und andere soziale Dienstleistungen.