Abstrakte Freiheit
Zum Begriff des Eigentums bei Hegel
Amir Mohseni
Die Attraktivität der praktischen Philosophie Hegels ist bekanntermaßen auf einen Freiheitsbegriff zurückzuführen, der konsequent geschichtlich und sozial gedacht ist. Umso irritierender ist der Umstand, dass die Hegelsche Rechtsphilosophie mit einer Abhandlung über das Eigentumsrecht beginnt, die scheinbar völlig ahistorisch und asozial konzipiert ist. In der diesbezüglichen Forschung ist darüber hinaus Hegels Rede vom Eigentum als der »Objektivierung« des Rechtssubjekts bislang unverstanden geblieben.
Durch eine genaue Interpretation diesbezüglich relevanter Passagen in den Grundlinien schlüsselt der Autor Hegels Argumentationsstrang für das Recht auf Privateigentum auf und weist dabei nach, dass ein adäquates Verständnis der Hegelschen Position nur durch die Berücksichtigung ihres systeminternen Charakters zu erlangen ist. Die systematische Leistungsfähigkeit des Hegelschen Eigentumsrechts kann erst auf dieser Grundlage diskutiert werden. Der Autor zeigt schließlich auf, dass Hegels Konzeption zwar keineswegs sämtliche ihrer Ziele erreicht, aber insbesondere in gesellschaftsanalytischer Perspektive grundlegende Einsichten eröffnet und insgesamt den Vergleich mit gegenwärtigen Positionen nicht zu scheuen braucht.