Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Dorothea Prütting
„Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes 2015 wurde die gesetzliche Grundkonzeption von 1992 bestätigt und die Trennung von Notfallrettung und Krankentransport belassen. Zur besseren Umsetzung beider Angebote sind geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit z.B. in einer gemeinsamen Leitstelle eingeführt worden.
Erhebliche Auswirkungen auf den Rettungsdienst waren durch die Modernisierung des Vergaberechts erwartet worden. Der Gesetzgeber wurde den besonderen Belangen des Rettungsdienstes gerecht, ohne zu verkennen, dass die Gebote der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs auch in diesem Bereich zu beachten sind. Die verbesserte Erstversorgung am Notfallort durch das neue Berufsbild der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter korrespondiert mit den Bemühungen um eine immer weiter steigende Qualität der Versorgung, die auch durch die gesetzliche Fixierung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst Akzente erfahren hat. Die Ausbildungsfinanzierung des neuen Berufs wurde geregelt.
Mit dem Kommentar sind insbesondere die Kommunalen Aufgabenträger, die freiwilligen Hilfsorganisationen, Krankentransportunternehmen sowie die Berufsgruppen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, der Rettungsassistentinnen und -assistenten, der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, der Krankenhäuser sowie die ärztlichen Beschäftigten in notärztlicher Tätigkeit angesprochen.“