Embargogesetz
Kurzkommentar zum Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen
Andrea Marco Steingruber
Internationale Sanktionen sind aktueller denn je. Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) trat bereits 2003 in Kraft, es wurde jedoch bisher noch nicht systematisch kommentiert. Das Embargogesetz bildet die rechtliche Grundlage für die schweizerische Durchsetzung der nichtmilitärischen Sanktionen der UNO, der OSZE sowie der wichtigsten Handelspartner der Schweiz, insbesondere der EU. Zweck der nichtmilitärischen internationalen Sanktionen ist die Einhaltung des Völkerrechts. Das Embargogesetz ist ein interdisziplinäres Rahmengesetz, das unterschiedliche Rechtsgebiete wie Völkerrecht, Aussenbeziehungsrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht, (Verwaltungs-) Strafrecht oder Amts- und Rechtshilferecht berührt. Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Verordnungen mit detaillierten Sanktionsmassnahmen zu erlassen (sog. Embargo- oder Sanktionsverordnungen).