Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik
Materialien und Erläuterungen Version 2014
Roland Laufer, Nicole Schlottmann
Das Jahr 2014 ist bereits das zweite „Optionsjahr“ für die Anwendung des neuen Psych-Entgeltsystems in den Krankenhäusern. Ab dem Jahr 2015 soll die Anwendung des PEPP-Systems verpflichtend, wenn auch zunächst noch für zwei weitere Jahre budgetneutral sein. Die Krankenhäuser beschäftigen sich daher aktuell intensiv mit der Vorbereitung auf die verpflichtende Einführung des Systems. Im vorliegenden Werk werden die für die optionale Anwendung des PEPP-Systems 2014 erforderlichen Informationen kompakt zusammengefasst und ausführlich erläutert:
Gesetzliche Rahmenbedingungen
PEPP-Entgeltkatalog für 2014
Kodierung (DKR-Psych, ICD- und OPS) inkl. Kommentierung
Abrechnungsbestimmungen
Hinweise zu den Budgetverhandlungen