Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3
Theorie und Praxis für alle gewerblich-technischen Berufe in Handwerk & Industrie
EPV-Autorenteam
Viele gewerblich-technische Unternehmen flexibilisieren zunehmend Arbeitsabläufe. Gleichzeitig fallen in einer steigenden Anzahl von Handwerks- und Industriebetrieben (beispielsweise bei Wartungsarbeiten sowie im Kundendienst) elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘ (alt: BGV A3) ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Jedoch verfügen nur wenige Arbeitnehmer über eine derartige Qualifikation. Es drohen nicht nur Sachschäden, sondern auch Menschenleben sind gefährdet – von haftungsrechtlichen Problemen ganz zu schweigen. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten ausführen sollen.
Um diesen Bedürfnissen in Handwerk und Industrie Rechnung zu tragen, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der Unfallverhütungsvorschrift ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘ der Begriff ‚Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten‘ aufgenommen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung niedergeschrieben sind.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen besitzt und die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
In dem vorliegenden Buch sind mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Theorie und Praxis dargestellt. Es wurde didaktisch so aufbereitet, dass auch der Nichtelektriker die notwendigen Zusammenhänge versteht und in der Praxis anwenden kann. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.