Aktualisiert: 2018-11-01
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Die Bauordnungen der Länder ermöglichen beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen von Wohngebäuden und von Gebäuden, in denen Ziele des Radverkehrs liegen, die Forderung zum Bau von Fahrradabstellplätzen. In den meisten Ländern können die Gemeinden entsprechende Ortssatzungen erlassen. Einige Länder legen diese Verpflichtungen in den Landesbauordnungen fest. In der Praxis bestehen verbreitet Unsicherheiten über eine angemessene Zahl von Abstellplätzen. Diese Unsicherheit kann der Einführung von Abstellsatzungen der Kommunen entgegenstehen.
Ziel der Untersuchung war somit, Orientierungswerte für den Bedarf an Fahrradabstellplätzen bei unterschiedlichen Grundstücksnutzungen herauszuarbeiten. Die Orientierungswerte sollen zur Festlegung von Bedarfsziffern der Bauordnungen bzw. in kommunalen Satzungen dienen.
Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit den Regelungen wurden Gebäudenutzungen herausgearbeitet, bei denen in der Praxis Unsicherheiten über den Bedarf an Abstellplätzen besteht. Die Nachfrage nach Abstellplätzen wurde bei Untersuchungsbeispielen für diese Gebäudenutzungen durch Zählungen abgestellter Fahrräder und durch Befragungen ermittelt.
Bei Büronutzungen und bei büroartigen Dienstleistungsnutzungen ist die Nachfrage durch die Radverkehrsanteile der Mitarbeiter und durch die Kundenfrequenzen geprägt.
Bei Einzelhandelsnutzungen lassen sich - ladenartiger Einzelhandel des periodischen Bedarfs
- Einzelhandel des aperiodischen Bedarfs,-
- Einzelhandelsmärkte unter 1.200 m2 Fläche und
- großflächiger Einzelhandel
unterscheiden. Aufgrund ihrer Arbeitsplatzdichten, Kundenfrequenzen und aufgeprägt abweichender Radverkehrsanteile haben sie eine unterschiedliche Nachfrage nach Abstellplätzen
Großeinrichtungen der Freizeit mit überörtlichen Einzugsbereichen, wie z.B. Kinocenter, haben eine erheblich niedrigere Nachfrage, als die meisten bestehender Regelungen veranschlagen.
Die Radverkehrsanteile am Zielverkehr der Gebäudenutzer können beeinflusst sein durch
- die Lage eines Gebäudes im Stadtgebiet, - die Ausstattung mit Kfz-Stellplätzen,
- die ÖPNV-Erschließungsqualität und
- die Topografie.
Die hieraus abgeleiteten Orientierungswerte des Bedarfs an Abstellplätzen werden aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Lage und die Ausführung der Abstellplätze getrennt für Mitarbeiter und Kunden und zum anderen – entsprechend der derzeitigen Praxis – als Gesamtwert angegeben und beziehen sich auf einen Radverkehrsanteil von 10%.
Der Originalbericht enthält als Anhang eine Dokumentation ausgewählter Regelungen zur Fahrradabstellplätzen (zum Beispiel Landesbauordnungen). Auf die Wiedergabe dieses Anhanges wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Er liegt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und ist dort einsehbar. Hinweise auf den Anhang im Berichtstext wurden beibehalten.
Aktualisiert: 2020-06-08
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BASt V 261: Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheitsverbesserungen
D. Alrutz, W. Bohle, St. Busek
76 S., 68 Abb., 24 Tab., ISBN 978-3-95606-186-8, 2015, EUR 16,50
Während der Erkenntnisstand über die hohe Gefährdung des regelwidrig linksfahrenden Radverkehrs vergleichs-weise gut ist, liegen über die Sicherheit auf Radwegen, die in beiden Richtungen befahren werden dürfen, bislang nur wenige belastbare Erkenntnisse vor. Die Untersuchung sollte
● die Gefährdung des regelwidrig linksfahrenden Radverkehrs auf Einrichtungsradwegen mit der des linken Radverkehrs auf Zweirichtungsradwegen vergleichen,
● die Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Sicherung des linken Radverkehrs auf Zweirichtungsradwegen untersuchen und
● aus den Ergebnissen Handlungsstrategien zur Erhöhung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Linksfahren ableiten.
Dazu wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:
● Umfrage unter Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Praxis und zu Erfahrungen mit der Zulassung und Sicherung des Radverkehrs auf Radwegen in Gegenrichtung,
● Analyse des Verkehrsverhaltens im Radverkehrs auf Radverkehrsanlagen mit Zweirichtungsbetrieb mit Ver-gleich zu Ergebnissen aus einer anderen Untersuchung an Straßen mit beidseitigen Einrichtungsradwegen,
● Unfallanalysen zur Ermittlung des Unfallrisikos linksfahrenden Radverkehrs unter Berücksichtigung verschie-dener Maßnahmen zu seiner Sicherung,
● Videobeobachtungen an Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten mit unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen.
Die Ergebnisse zeigen, dass
• auf Zweirichtungsradwegen der Anteil des in Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite fahrenden Radverkehrs einer Zielrichtung im Mittel etwa doppelt so hoch ist wie der Anteil der unerlaubt Linksfahrenden bei beidseitigen Einrichtungsradwegen,
• an Einmündungen und Grundstückszufahrten von zahlreichen einbiegenden Kfz nicht mit der notwendigen Sorgfalt bzgl. Bremsverhalten und Blickkontakt auf eine Radverkehrsfurt mit Zweirichtungsbetrieb zugefahren wird, wobei ungünstige Sichtverhältnisse Problem erhöhend wirken,
• auch im Radverkehr auf Zweirichtungsradwegen in linker Richtung ein fehlendes Problembewusstsein für die erheblichen Gefährdungsrisiken im Einmündungsbereich weit verbreitet ist,
• die mittlere Unfallrate im Linksverkehr auf Zweirichtungsradwegen etwa doppelt so hoch liegt wie die im Rechtsverkehr,
• auf Einrichtungsradwegen die mittlere Unfallrate des regelwidrig links fahrenden Radverkehrs etwa doppelt so hoch ist wie für den linken Radverkehr auf Zweirichtungsanlagen,
• die Unfallabläufe sich bei regelwidrig als auch bei erlaubt linksfahrendem Radverkehr nicht unterscheiden und durch Einbiegen/Kreuzen-Unfälle mit Kfz an Einmündungen und Grundstückszufahrten geprägt sind, wobei unzureichende Sichtverhältnisse zwischen einbiegenden Kfz und dem linken Radverkehr ein wesentliches Gefährdungsmerkmal darstellen.
Folgerungen und Empfehlungen:
Eine Freigabe innerörtlicher Radwege in Gegenrichtung sollte weiterhin nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Die Bestimmungen der VwV-StVO für die Freigabe linker Radwege sollten sogar noch präzisiert werden. Eine be-sondere Aufmerksamkeit ist den aufgrund örtlicher Gegebenheiten kritischen Einmündungen und Grundstückszufahrten zu widmen. Grundsätzlich ist die Einhaltung ausreichender Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Neben den gemäß VwV-StVO erforderlichen Beschilderungen kann durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Piktogramme mit Richtungspfeilen, Roteinfärbung der Radverkehrsfurt und insbesondere bauliche Maßnahmen ein spürbarer Sicherheitsgewinn erzielt werden.
Für die Verkehrssicherheitsarbeit kommt der Information und Aufklärung des Radverkehrs über die Gefahren des Linksfahrens besondere Bedeutung zu. In der Fahrschulausbildung und auch danach (z.B. Pressekampagne) sollte dafür sensibilisiert werden, an Einmündungen und Grundstückszufahrten grundsätzlich auf Radverkehr aus beiden Richtungen zu achten. Bei Einrichtungsradwegen sollte das regelwidrige Linksfahren insbesondere bei Unfallauffälligkeiten überwacht und geahndet werden.
Aktualisiert: 2021-08-05
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Gegenstand des Forschungsvorhabens ist es, die in Deutschland praktizierte Signalisierung des Fußgängerverkehrs mit der Signalfolge Grün-Rot-Grün und dem Räumen der Fußgänger gegen Rot sowie alternative Möglichkeiten der Fußgängersignalisierung zu untersuchen und zu bewerten. Dazu wurden zunächst im In- und Ausland praktizierte Formen der Fußgängersignalisierung auf Grundlage einer Literaturrecherche analysiert. Prinzipiell verfolgenswerte Ansätze mit einer Gelbzeit für Fußgänger, einem Grünblinken und einer Anzeige der verbleibenden Rot- bzw. Grünzeit wurden mittels Befragungen von Fußgängern, Verhaltensbeobachtungen und Unfallanalysen an 17 ausgewählten Signalanlagen in Deutschland und im europäischen Ausland untersucht und bewertet.
Aktualisiert: 2020-01-16
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