Potestas (Macht) und "dominium" (Herrschaft) waren zentrale Begriffe der politischen Theorie des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts. Wie wurde Herrschaft damals begründet? Lässt sich in Europa in dieser Zeit - kurz nach der Wiederentdeckung der "Politik" des Aristoteles - die Herausbildung einer eigenständigen "politischen Wissenschaft" als Teildisziplin der praktischen Philosophie beobachten?
Aktualisiert: 2023-05-14
Autor:
Francisco Bertelloni,
Delphine Carron,
Chris Haar,
Christian Kaiser,
Roberto Lambertini,
Jacob Langeloh,
Matthias Lutz-Bachmann,
Antonio Rocha Martins,
Jürgen Miethke ,
José Ricardo Pierpauli,
Benjamin Schmid,
Anselm Spindler,
Marco Toste
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Potestas (Macht) und "dominium" (Herrschaft) waren zentrale Begriffe der politischen Theorie des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts. Wie wurde Herrschaft damals begründet? Lässt sich in Europa in dieser Zeit - kurz nach der Wiederentdeckung der "Politik" des Aristoteles - die Herausbildung einer eigenständigen "politischen Wissenschaft" als Teildisziplin der praktischen Philosophie beobachten?
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Francisco Bertelloni,
Delphine Carron,
Chris Haar,
Christian Kaiser,
Roberto Lambertini,
Jacob Langeloh,
Matthias Lutz-Bachmann,
Antonio Rocha Martins,
Jürgen Miethke ,
José Ricardo Pierpauli,
Benjamin Schmid,
Anselm Spindler,
Marco Toste
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Potestas (Macht) und "dominium" (Herrschaft) waren zentrale Begriffe der politischen Theorie des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts. Wie wurde Herrschaft damals begründet? Lässt sich in Europa in dieser Zeit - kurz nach der Wiederentdeckung der "Politik" des Aristoteles - die Herausbildung einer eigenständigen "politischen Wissenschaft" als Teildisziplin der praktischen Philosophie beobachten?
Aktualisiert: 2023-05-07
Autor:
Francisco Bertelloni,
Delphine Carron,
Chris Haar,
Christian Kaiser,
Roberto Lambertini,
Jacob Langeloh,
Matthias Lutz-Bachmann,
Antonio Rocha Martins,
Jürgen Miethke ,
José Ricardo Pierpauli,
Benjamin Schmid,
Anselm Spindler,
Marco Toste
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
In the second part of the edition of 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' from 1605, Leonardus Lessius offers a detailed presentation of the late scholastic doctrine of 'restitution': the doctrine of the obligation to pay damages and to compensate for enrichment. According to Roman Catholic doctrine, a sin could only be forgiven if the liable party had paid compensation for the damage or returned someone else's property (restitution). Restitution thus transformed theological natural law into a genuine legal order, which determined the daily life of the faithful. Lessius casuistically explains a broad outlook on individual violations of law (for example, of life, body, property or honour) and the related offences. Overall, this part of the work offers a varied picture of early modern Catholic everyday morality.
Aktualisiert: 2022-05-18
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
Aktualisiert: 2022-07-07
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Im ersten Band der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 verbindet Leonardus Lessius seine Erläuterungen zur theologischen und juristischen Bedeutung der Tugend der Klugheit mit seiner allgemeinen Rechtslehre. Hier geht es um die Tugend der Gerechtigkeit im Allgemeinen, um den Begriff des Rechts im subjektiven und objektiven Sinne sowie insbesondere um den Begriff des »dominium«. Mit diesem Begriff, der eine systematische Grundlage der spätscholastischen Naturrechtslehre bildete, bezeichnet Lessius nicht nur das Eigentum, sondern ein umfassendes Herrschaftsrecht im Allgemeinen; gleichwohl erläutert er hier auch die privatrechtlichen Fragen, wie Eigentum erworben und verloren wird.
Aktualisiert: 2020-11-06
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Michael Stolleis,
Klaus Wille
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Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben.
Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, der zugleich der dritte Band und damit der Abschluss des Gerechtigkeitstraktates ist, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.
Aktualisiert: 2020-05-13
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Michael Stolleis,
Joachim Stüben,
Francisco de Vitoria
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Obwohl der spanische Jesuit Luis de Molina (1535–1600) als wichtiger theologischer Verfechter menschlicher Selbstbestimmung und als Wegbereiter eines ökonomischen Liberalismus angesehen wird, ist ihm bislang weniger Aufmerksamkeit entgegengebracht worden als etwa Francisco de Vitoria (1483–1546) oder Francisco Suárez (1548–1617). Mit der zweibändigen Edition und Übersetzung von Traktat I und Traktat II, Disputationen 1–40 seines fünf Traktate umfassenden, voluminösen Werkes ›De iustitia et iure‹, das zwischen 1593 und 1609 erschien, werden wichtige Teile von Molinas Rechtsphilosophie zugänglich gemacht.
Although the Spanish Jesuit Luis de Molina (1535–1600) is considered a major theological advocate of human self-determination as well as a pioneer of economic liberalism, he has received less attention so far than, for example, Francisco de Vitoria (1483–1546) and Francisco Suárez (1548–1617). Significant parts of Molina’s legal philosophy are made accessible through this two-volume edition and translation of tractates I and II, disputations 1-40, of his voluminous ›De Iustitia et Iure‹ which contained five tractates published between 1593 and 1609.
Aktualisiert: 2020-12-22
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Kaufmann,
Alexander Loose,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Luis de Molina,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Danae Simmermacher,
Michael Stolleis
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Im ersten Band der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 verbindet Leonardus Lessius seine Erläuterungen zur theologischen und juristischen Bedeutung der Tugend der Klugheit mit seiner allgemeinen Rechtslehre. Hier geht es um die Tugend der Gerechtigkeit im Allgemeinen, um den Begriff des Rechts im subjektiven und objektiven Sinne sowie insbesondere um den Begriff des »dominium«. Mit diesem Begriff, der eine systematische Grundlage der spätscholastischen Naturrechtslehre bildete, bezeichnet Lessius nicht nur das Eigentum, sondern ein umfassendes Herrschaftsrecht im Allgemeinen; gleichwohl erläutert er hier auch die privatrechtlichen Fragen, wie Eigentum erworben und verloren wird.
Aktualisiert: 2022-04-19
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Michael Stolleis,
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Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben.
Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, der zugleich der dritte Band und damit der Abschluss des Gerechtigkeitstraktates ist, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.
Aktualisiert: 2021-02-18
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Michael Stolleis,
Joachim Stüben,
Francisco de Vitoria
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Although the Spanish Jesuit Luis de Molina (1535–1600) is considered a major theological advocate of human self-determination as well as a pioneer of economic liberalism, he has received less attention so far than, for example, Francisco de Vitoria (1483–1546) and Francisco Suárez (1548–1617). Significant parts of Molina’s legal philosophy are made accessible through this two-volume edition and translation of tractates I and II, disputations 1-40, of his voluminous ›De Iustitia et Iure‹ which contained five tractates published between 1593 and 1609.
Aktualisiert: 2020-07-19
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Kaufmann,
Alexander Loose,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Luis de Molina,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Danae Simmermacher,
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Potestas (Macht) und "dominium" (Herrschaft) waren zentrale Begriffe der politischen Theorie des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts. Wie wurde Herrschaft damals begründet? Lässt sich in Europa in dieser Zeit - kurz nach der Wiederentdeckung der "Politik" des Aristoteles - die Herausbildung einer eigenständigen "politischen Wissenschaft" als Teildisziplin der praktischen Philosophie beobachten?
Aktualisiert: 2023-04-30
Autor:
Francisco Bertelloni,
Delphine Carron,
Chris Haar,
Christian Kaiser,
Roberto Lambertini,
Jacob Langeloh,
Matthias Lutz-Bachmann,
Antonio Rocha Martins,
Jürgen Miethke ,
José Ricardo Pierpauli,
Benjamin Schmid,
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One of the classical concepts of justice is justice in exchange. Giving and taking however are lacking in equivalence if the justifiable expectation is reduced unilaterally. Augustine taught that absolution initially required atonement. This is where the treatise ›De restitutione‹ in Francisco de Vitoria’s Summa begins. His influence is enormous: The fact that in the Early Modern Age a clearly defined legal institution for the protection of subjective rights resulted from the obligation to make restitution established by moral theology, a legal institution whose particular achievement is the single fundamental concept for liability for enrichment and for tort liability and the consistent implementation of the principle of retributive justice, can be attributed essentially to Vitoria’s dealing with these questions.
Aktualisiert: 2023-03-14
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Francisco de Vitoria,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
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Tilman Repgen,
Michael Stolleis,
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