Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-21
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Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-21
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Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-03-19
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Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
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