Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
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Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
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Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.
Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
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