Betriebsanlagenrecht in der Praxis

Betriebsanlagenrecht in der Praxis von Bakk.rer.nat.DI Mag. Müllner,  Beate Maria, DI Dr. Sušnik,  Marko, DI Philipp,  Wiederhold, DI Ryba,  Martin,  D.WT.,  OStBR, Dipl.-Ing. Eder,  Irmgard, Dr. Albert,  Bernhard, Dr. Erlacher,  Eva, Dr. Hauenschild,  Herwig, Dr. Häusler,  Katharina, Dr. Hautzenberg,  Maximilian, Dr. Hrinkov,  Susanne, Mag. Dr. Rosenbach,  Erich, Mag. Forster,  Alexander, Mag. Gratzl,  Peter, Mag. Reithmayer-Ebner,  Claudia, MMag. Suchanek,  David, MR Mag. Götsch,  Hermann
Nicht nur der Coronavirus, sondern auch eine andere Gruppe von Krankheitserregern kann zu schweren, mitunter tödlichen Lungenerkrankungen führen – die Legionellen. Gegenüber Virusinfektionen wie COVID-19 entstehen und vermehren sie sich auf andere Art und Weise. Die gefahrbringende Einwirkung auf den menschlichen Organismus passiert aber ebenfalls bevorzugt über lungengängige Aerosole. Holen Sie sich jetzt top-aktuelle Informationen für den Betrieb Ihrer gebäudetechnischen Einrichtungen und erfahren Sie, welche Anlagen von Legionellen betroffen sein können und welche Schutz-Maßnahmen getroffen werden sollten in der Arbeitshilfe „Betriebsanlagenrecht in der Praxis“. Ihre Vorteile: Sie erfüllen Ihre Sorgfaltspflichten als Betriebsanlageninhaber in Zeiten von Corona und sind auch über den Risikofaktor Legionellen detailliert informiert. Sie behalten stets den Überblick über Ihre gewerberechtlichen Verpflichtungen und sorgen für die Einhaltung wichtiger ergänzender Vorschriften, wie Bau-, Umwelt- und Abfallrecht. Checklisten unterstützen Sie bei Fragen im Verfahrensablauf und helfen bei der besseren Erfüllung der relevanten Vorschriften im laufenden Betrieb, etwa die § 82b-Überprüfung gem. GewO. Sie setzen fertige Musterschreiben für die zeitsparende und rechtssichere Behördenkorrespondenz ein. So bringen Sie Ihre Anliegen und Beschwerden als Betriebsanlageninhaber oder Genehmigungswerber erfolgreich ein.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Brandschutz im Betrieb

Brandschutz im Betrieb von ADir. Ing. Kreuziger,  Michael, ARat Ing. Lebeda,  Christian, DI Arthaber,  Katrin, DI Dr. Drobits,  Josef, DI Dr. Riedl,  Ulrike, DI Dr. Schneider,  Elke, DI Dr. Sušnik,  Marko, DI Holleis,  Regina, DI Kerschhagl,  Josef, DI Piller,  Ernst, DI Rauter,  Walter, DI Schober,  Ulrike, DI Werner,  Dieter MSc, Dipl.-Ing. Eder,  Irmgard, Dipl.-Ing. Oswald,  Monika, Dr. Herzog,  Marcus, Dr. Junker,  Gerald, Dr. Lang,  Maria, Dr. Novak,  Renate, Dr. Wurm,  Gernot, Ing. Hofbauer,  Karl, Ing. Kopia,  Klaus Mario, Ing. Mag. Schenk,  Christian, Ing. Pruckner,  Markus, Ing. Rausch,  Andreas, Ing. Salzer,  Nikolaus, Ing. Schmid,  Michael, Mag. Dr. Schwarz-Hausmann,  Andrea MBA LL.M, Mag. Gratzl,  Peter, Mag. Lechner-Thomann,  Andrea, Mag. Pürgy,  Reinhild, Mag. Purtscher,  Clemens, Mag.a.Dr.in Marat,  Eva Maria
Seit 10.4.2021 gelten neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von stationären Bleibatterien sowie Nickel-Cadmium-Batterien. Als Brandschutzverantwortlicher müssen Sie jetzt rasch dafür sorgen, dass Sie die neuen Pflichten für Ladevorgänge, für Leitungsanlagen, dem Schutz vor Zündquellen oder die Kennzeichnung erfüllen. Wichtig: Von stationären Batterien gehen hohe Brandgefahren aus. Das wird immer noch häufig unterschätzt! Wichtige Anwendungsgebiete stationärer Batterien sind Notstromversorgungen, USV-Anlagen, Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen, Umspannstationen, Photovoltaiksysteme, Alarm- oder Signalanlagen und Telekommunikation. Informieren Sie sich jetzt über die Sicherheitsanforderungen der OVE EN IEC 62485-1 für Batterieanlagen in der Arbeitshilfe „Brandschutz im Betrieb“. Ihre Vorteile: Sie setzen technisch und organisatorisch die neuen Anforderungen der OVE EN IEC 62485-1 bei Planung, Betrieb, Reinigung und Wartung für stationäre Batterien um. Gleichzeitig erfüllen Sie damit auch die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2. Sie profitieren von fundierten und praxisnahen Informationen für den umfassenden betrieblichen Brandschutz sowie von vielen Praxis- und Umsetzungstipps von Brandschutzexperten. Fristen für Schulungen und periodische Überprüfungen haben Sie immer im Blick. Zahlreiche Checklisten unterstützen Sie zusätzlich bei der Umsetzung. Ihre Brandschutzmaßnahmen berücksichtigen alle österreichischen Brandschutz-Vorschriften und –Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Chemikalienrecht für österreichische Betriebe

Chemikalienrecht für österreichische Betriebe von DI Dr. Sušnik,  Marko, Dr. Hodecek,  Peter MBA, MR Mag. Dr. Krajnik,  Paul, MR Mag. Götsch,  Hermann, OR Dr. Mag. Ehold,  Verena, Schaubmayr,  Klaus
Die Übergangsfrist für die Registrierung gem. REACH-VO endete am 31. Mai 2018. Sie müssen Stoffe und Gemische von denen Sie mehr als 1.000 kg pro Jahr herstellen oder importieren bei der ECHA registrieren. Verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung, so drohen gem. § 71 ChemG Geldstrafen. Diese können sich auf bis zu EUR 20.180,– belaufen. Mehr dazu erfahren Sie in der Arbeitshilfe „Chemikalienrecht für österreichische Betriebe“. Ihre Vorteile: Ausführliche und praxisnahe Beschreibung zur Einstufung, Kennzeichnung und Registrierung von Stoffen und Gemischen. Der Wegweiser durch den Vorschriften-Dschungel des österreichischen und europäischen Chemikalienrechts. Umfassende Darstellung aller relevanten Begleitvorschriften zum ChemG 1996,etwa zur PIC-, POPs- oder Detergenzien-Verordnung.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Evaluierung

Evaluierung von ADir. Ing. Kreuziger,  Michael, DI Arthaber,  Katrin, DI Brusl,  Helmut, DI Dr. Drobits,  Josef, DI Dr. Körpert,  Karl, DI Dr. Schneider,  Elke, DI Dr. Sušnik,  Marko, DI Holleis,  Regina, DI Kerschhagl,  Josef, DI Krähan,  Stefan, DI Piller,  Ernst, DI Piringer,  Robert, DI Rauter,  Walter, DI Wichtl,  Michael, DI Wittig,  Klaus, Dr. Antes,  Astrid, Dr. Huber,  Elsbeth, Dr. Jenner,  Patricia, Dr. Kuntner,  Reinhart, Dr. Lang,  Maria, Dr. Novak,  Renate, Dr. Pinsger,  Susanne, Dr. Sedlatschek,  Christa, Hofrat DI Petzenka,  Peter, Ing. Kaida,  Franz, Ing. Kopia,  Klaus Mario, Ing. Mag. Schenk,  Christian, Ing. Manek,  Thomas MBA, Ing. Pruckner,  Markus, Mag. Dr. Strobach,  Thomas, Mag. Dr. Winter,  Jens, Mag. Eder,  Brigitte-Cornelia, Mag. Fally,  Margit, Mag. Haiden,  Christine, Mag. Haider,  Reinhard BSc, Mag. Hejkrlik,  Ingrid, Mag. Höfer,  Michaela, Mag. Huber,  Barbara, Mag. Lechner-Thomann,  Andrea, Mag. Mandl,  Rupert, Mag. Milbradt,  Peter, Mag. Molnar,  Martina, Mag. Nedjelik-Lischka,  Julia, Mag. Prem,  Brigitta,  MA, Mag. Prettenhofer,  Anton MA, Mag. Pürgy,  Reinhild, Mag. Purtscher,  Clemens, Mag. Reifinger,  Ingrid, Mag. Reznik,  Helmut, Mag. Sawczak,  Waltraud, Mag. Schmatzberger,  Alice, Mag.a Jelenko,  Marie, MR Mag. Götsch,  Hermann
Im ASchG werden Arbeitgebern Anforderungen vorgeschrieben, um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen. Bei der Umsetzung der Anforderungen haben Arbeitgeber Fachleute im Bereich des Arbeitnehmerschutzes unterstützend heranzuziehen. Diese Forderung ist besonders bei der Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung zentral: Der Arbeitgeber hat hierbei unbedingt Fachleute wie bspw. Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und den Betriebsrat zu beteiligen. Wichtig: Haben Arbeitgeber nicht selbst die Expertise, spezielle Bereiche der Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen bzw. mittels interner Fachleute durchführen zu lassen, sind sie verpflichtet, auch externe Experten heranzuziehen! Damit Ihnen bei der Arbeitsplatzevaluierung keine Fehler unterlaufen, finden Sie ausführliche Erläuterungen zu Fachleuten und den erforderlichen Fachkenntnissen in der Arbeitshilfe „Praxiswissen Evaluierung“. Ihre Vorteile: Mit einer detaillierten Anleitung zur Planung, Durchführung und Dokumentation gelingt Ihnen jede Neu- und Folgeevaluierung. Konkrete Empfehlungen für Schutzmaßnahmen erleichtern Ihnen die Beratung im Unternehmen und die Umsetzung von Sicherheitszielen. Mit über 80 sofort einsetzbaren Checklisten sparen Sie viel Zeit und haben die Gewissheit, dass Sie alle wesentlichen Fragen berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Betriebsanlagenrecht in der Praxis

Betriebsanlagenrecht in der Praxis von Bakk.rer.nat.DI Mag. Müllner,  Beate Maria, DI Dr. Sušnik,  Marko, DI Philipp,  Wiederhold, DI Ryba,  Martin,  D.WT.,  OStBR, Dipl.-Ing. Eder,  Irmgard, Dr. Albert,  Bernhard, Dr. Erlacher,  Eva, Dr. Hauenschild,  Herwig, Dr. Häusler,  Katharina, Dr. Hautzenberg,  Maximilian, Dr. Hrinkov,  Susanne, Mag. Dr. Rosenbach,  Erich, Mag. Forster,  Alexander, Mag. Gratzl,  Peter, Mag. Reithmayer-Ebner,  Claudia, MMag. Suchanek,  David, MR Mag. Götsch,  Hermann
Nicht nur der Coronavirus, sondern auch eine andere Gruppe von Krankheitserregern kann zu schweren, mitunter tödlichen Lungenerkrankungen führen – die Legionellen. Gegenüber Virusinfektionen wie COVID-19 entstehen und vermehren sie sich auf andere Art und Weise. Die gefahrbringende Einwirkung auf den menschlichen Organismus passiert aber ebenfalls bevorzugt über lungengängige Aerosole. Holen Sie sich jetzt top-aktuelle Informationen für den Betrieb Ihrer gebäudetechnischen Einrichtungen und erfahren Sie, welche Anlagen von Legionellen betroffen sein können und welche Schutz-Maßnahmen getroffen werden sollten in der Arbeitshilfe „Betriebsanlagenrecht in der Praxis“. Ihre Vorteile: Sie erfüllen Ihre Sorgfaltspflichten als Betriebsanlageninhaber in Zeiten von Corona und sind auch über den Risikofaktor Legionellen detailliert informiert. Sie behalten stets den Überblick über Ihre gewerberechtlichen Verpflichtungen und sorgen für die Einhaltung wichtiger ergänzender Vorschriften, wie Bau-, Umwelt- und Abfallrecht. Checklisten unterstützen Sie bei Fragen im Verfahrensablauf und helfen bei der besseren Erfüllung der relevanten Vorschriften im laufenden Betrieb, etwa die § 82b-Überprüfung gem. GewO. Sie setzen fertige Musterschreiben für die zeitsparende und rechtssichere Behördenkorrespondenz ein. So bringen Sie Ihre Anliegen und Beschwerden als Betriebsanlageninhaber oder Genehmigungswerber erfolgreich ein.
Aktualisiert: 2023-04-20
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