Der »Dietel / Gintzel / Kniesel«, erstmals 1968 erschienen, ist das Standardwerk auf dem Gebiet des Versammlungsrechts. Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit im Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen.
Das Werk ist erste Wahl für Praktiker:innen bei den Versammlungsbehörden wie für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und genügt mit seiner Darstellungstiefe auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen der hohen Examensrelevanz des Versammlungsrechts gibt es auch Referendar:innen und Studierenden Hilfestellung. Auch der juristische Laie kann sich mit diesem Werk eine erste Orientierung in einem Rechtsgebiet verschaffen, welches wie kaum ein anderes rechtlich wie politisch hochbrisant ist und stetigem Wandel in den Erscheinungsformen von Versammlungen unterworfen ist.
NEU in der 19. Auflage:
Die 19. Auflage wird unter neuer Autorenschaft und in einer neuen Form der Kommentierung erscheinen.
Der seit der 17. Auflage bestehende Autorenkreis von Staatsrat a.D. Dr. Michael Kniesel, Prof. Dr. Frank Braun und
Ltd. Polizeidirektor Christoph Keller ist um Prof. Dr. Norbert Ullrich, Privatdozent an der Universität Göttingen, erweitert worden. Die Form der Kommentierung der Landesversammlungsgesetze musste sich ändern, nachdem auch
Nordrhein-Westfalen auf ein eigenes Versammlungsgesetz setzt. Das Versammlungsgesetz des Bundes, das ja noch
in neun Bundesländern gilt, wird weiterhin im Kommentar eine besondere Bedeutung haben, aber
die Landesversammlungsgesetze von Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein werden jeweils für sich in einer eigenständigen Kommentierung in ihren Besonderheiten und Bezügen zum Versammlungsgesetz des Bundes dargestellt.
Die Musterbescheide werden in überarbeiteter und erweiterter Form im Anhang präsentiert.
Aktualisiert: 2023-03-09
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Vor mehr als 50 Jahren erschien der »Dietel/Gintzel/ Kniesel« zum ersten Mal – bezeichnenderweise im Jahr 1968, das von politischen Demonstrationen und Versammlungen geprägt war wie kein anderes nach ihm in der Bundesrepublik – und ist seitdem das Standardwerk auf dem Gebiet des Versammlungsrechts.
Sowohl das traditionelle Bundesversammlungsgesetz als auch die Versammlungsgesetze derjenigen Länder werden
umfassend kommentiert, die nach der Föderalismusreform von ihrer Gesetzgebungszuständigkeit im Versammlungsrecht
Gebrauch gemacht haben: Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Über die Kommentierungen hinaus werden das allgemeine Verwaltungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung
des Kooperationsverfahrens, Rechtsschutzfragen und strafrechtliche Probleme erläutert.
Neu in der 18. Auflage:
Erstmals werden in einem separaten Abschnitt auch alle für das Versammlungsgeschehen bedeutenden kernstrafrechtlichen
Fragestellungen erläutert (z.B. Landfriedensbruch aus Versammlungen heraus oder Straftatbestände
des Meinungsstrafrecht, wie Volksverhetzung). Dadurch wird einerseits dem zunehmend härter geführten politischen
Meinungskampf Rechnung getragen (man denke an die Ausschreitungen anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg oder an die Geschehnisse in Chemnitz 2018) und Strafrichtern und Staatsanwälten ein profunder Überblick an die Hand gegeben.
Das Kompendium an Musterbescheiden und Leitfäden wurde erweitert.
Aktualisiert: 2022-04-05
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Die erste Wahl für Praxis, Wissenschaft und Ausbildung
Der "Dietel/Gintzel/Kniesel", erstmals 1968 erschienen, ist das Standardwerk auf dem Gebiet des Versammlungsrechts.
Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit im Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen. Vier Länder (Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz bereits gebrauch gemacht.
Diesem Umstand trägt die 17. Auflage Rechnung. Die Kommentierung wurde grundlegend überarbeitet und trägt gleichermaßen dem fortgeltenden Versammlungsgesetzen des Bundes und den Landesversammlungsgesetzen mit ihren Besonderheiten Rechnung.
Der Kommentierung sind drei neue Teile an die Seite gestellt. In einer Einführung werden die gemeinschaftlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen dargestellt. Als Teil 3, hinter der Kommentierung, ist eine Sammlung einschlägiger Musterbescheide hinzugekommen, die die Arbeit der Versammlungsbehörden bei den Ordnungs- und Polizeibehörden maßgeblich unterstützen kann. Der in Teil 4 gebündelte Rechtschutz – mit Schwerpunkt auf dem einstweiligen Rechtsschutz – trägt sowohl den Bedürfnissen der Versammlungsbehörden als auch denen von Versammlungsveranstaltern und –teilnehmern Rechnung.
Sämtliche relevanten Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und das neueste Schrifttum (bis Juli 2015) sind eingearbeitet. Ein umfangreiches Sachregister bildet den Abschluss.
Die Neuauflage enthält:
- Teil I Einführung nach Maßgabe des Grundgesetzes und des EU-Rechts
- Teil II Kommentierung des Bundesrechts und der Landesrechte
- Teil III Musterbescheide
- Teil IV Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung des einstweiligen Rechtsschutzes und der sofortigen Vollziehung
- Teil V Gesetzestexte
Das Werk ist erste Wahl für den Praktiker bei den Versammlungsbehörden wie für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und genügt mit seiner Darstellungstiefe auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen der hohen Examensrelevanz des Versammlungsrechts gibt es auch Referendaren und Studenten Hilfestellung. Auch der juristische Laie kann sich mit diesem Werk eine erste Orientierung in einem Rechtsgebiet verschaffen, welches wie kaum ein anderes rechtlich wie politisch hochbisant ist und stetigem Wandel in den Erscheinungsformen von Versammlungen unterworfen ist.
Aus den Rezensionen zur 15. Auflage:
"Das Werk hat als umfassender Kommentar zum Versammlungsrecht seit Jahrzehnten seinen festen Standort in der versammlungsrechtlichen Literatur. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Er ist für Studierende und Lehrende an Hochschulen bzw. Fachhochschulen, für Rechtsreferendare, für Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte wie für den Polizeipraktiker mit Leitungsverantwortung von allergrößter Bedeutung und somit unverzichtbar."
Prof. Dipl.-Vww. Michael Knape, DPPr beim Polizeipräsidenten in Berlin, in: DIE POLIZEI Heft 2/2009
Autoren:
Dr. Alfred Dietel, Polizeiinspekteur a.D. (†)
Dr. iur. Kurt Gintzel, Direktor der Bereitschaftspolizei NRW a.D.
RA Michael Kniesel, Polizeipräsident a.D.
Aktualisiert: 2019-10-10
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