Die neuen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“, Ausgabe 2013 (ZTV M 13) nehmen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer durch zahlreiche Neuerungen stärker in die Pflicht.
Mit ARS Nr. 24/2013 hat das BMVI – damals noch BMVBS – die neuen ZTV M 13 bekanntgegeben. Im Gegensatz zu den ZTV M 02 behandelt das neue Regelwerk nicht nur endgültige weiße Markierungen, sondern auch vorübergehende gelbe Markierungen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere grundlegende Neuerungen, die in der Kommentierung eingehend behandelt und erläutert werden.
So wird z. B. bei den Anforderungen an die Tages- und Nachtsichtbarkeit von endgültigen Markierungen zwischen Anforderungen im Neuzustand und solchen im Gebrauchszustand unterschieden, um den üblichen Verschleiß angemessen zu berücksichtigen. Auch wird in den ZTV M 13 erstmals empfohlen, wann eine Fahrbahnmarkierung ihre Funktion nicht mehr erfüllt und deshalb erneuert werden sollte.
Ausführende Firmen, die im Geltungsbereich der ZTV M 13 arbeiten wollen, müssen sich zukünftig zertifizieren lassen und dabei nachweisen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die das neue Regelwerk an u.a. Maschinen und Personal stellt.
Ziel der Kommentierung ist es, insbesondere die zahlreichen Neuerungen eingehend zu erläutern und praxisgerechte Vorgehensweisen anzubieten. Auch Fragen, die sich bereits aus der praktischen Anwendungen der ZTV M 13 ergeben haben, werden aufgegriffen und behandelt. Neben der Kommentierung der einzelnen Textpassagen der ZTV M 13 werden aber auch weitergehende Hinweise gegeben und Zusammenhänge mit europäischen Normen und anderen Regelwerken aufgezeigt. Um einen vollständigen Überblick auf die wesentlichen Regelwerke zur Straßenmarkierung zu erhalten, wurden wichtige Inhalte aus den Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)", den "Hinweisen zu Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächenn" sowie (vollständig) die "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS-1 und RMS-2) mit in das Werk integriert.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Die neuen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“, Ausgabe 2013 (ZTV M 13) nehmen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer durch zahlreiche Neuerungen stärker in die Pflicht.
Mit ARS Nr. 24/2013 hat das BMVI – damals noch BMVBS – die neuen ZTV M 13 bekanntgegeben. Im Gegensatz zu den ZTV M 02 behandelt das neue Regelwerk nicht nur endgültige weiße Markierungen, sondern auch vorübergehende gelbe Markierungen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere grundlegende Neuerungen, die in der Kommentierung eingehend behandelt und erläutert werden.
So wird z. B. bei den Anforderungen an die Tages- und Nachtsichtbarkeit von endgültigen Markierungen zwischen Anforderungen im Neuzustand und solchen im Gebrauchszustand unterschieden, um den üblichen Verschleiß angemessen zu berücksichtigen. Auch wird in den ZTV M 13 erstmals empfohlen, wann eine Fahrbahnmarkierung ihre Funktion nicht mehr erfüllt und deshalb erneuert werden sollte.
Ausführende Firmen, die im Geltungsbereich der ZTV M 13 arbeiten wollen, müssen sich zukünftig zertifizieren lassen und dabei nachweisen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die das neue Regelwerk an u.a. Maschinen und Personal stellt.
Ziel der Kommentierung ist es, insbesondere die zahlreichen Neuerungen eingehend zu erläutern und praxisgerechte Vorgehensweisen anzubieten. Auch Fragen, die sich bereits aus der praktischen Anwendungen der ZTV M 13 ergeben haben, werden aufgegriffen und behandelt. Neben der Kommentierung der einzelnen Textpassagen der ZTV M 13 werden aber auch weitergehende Hinweise gegeben und Zusammenhänge mit europäischen Normen und anderen Regelwerken aufgezeigt. Um einen vollständigen Überblick auf die wesentlichen Regelwerke zur Straßenmarkierung zu erhalten, wurden wichtige Inhalte aus den Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)", den "Hinweisen zu Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächenn" sowie (vollständig) die "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS-1 und RMS-2) mit in das Werk integriert.
Aktualisiert: 2023-03-01
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BASt V 235: Dynamische Messung der Nachtsichtbarkeit von Fahrbahnmarkierungen bei Nässe
C. Drewes, St. Laumer, H. Sick, B. Auer, P. Zehntner
68 S., 84 z.T. farb. Abb., 45 Tab., ISBN 978-3-95606-068-7, 2014, EUR 16,00
Im Rahmen des vorliegenden Forschungsprojektes sollte eine Messmethode zur Erfassung der Nachtsichtbarkeit bei Nässe von Markierungen identifiziert werden, die mit den derzeit verwendeten statischen Messmethoden korreliert. Zur dynamischen Messung der Nachtsichtbarkeit (trocken) entsprechend der 30 m-Geometrie sind derzeit weltweit vier verschiedene dynamische Messgerätetypen im Einsatz. Für die dynamische Messung der Nachtsichtbarkeit unter Bedingungen bei Regen gibt es Ansätze einer französischen Arbeitsgruppe und unter Bedingungen bei Feuchtigkeit gibt es ein Verfahren einer schwedischen Firma, das bislang nur bei profilierten Markierungen funktionieren soll.
Für die dynamische Bewässerung der Markierung wurde ein Prototyp entwickelt. Das Wasser wurde mit Hilfe einer leistungsfähigen Pumpe durch bis zu 6 Düsen befördert. Mit einer Höhenverstellung war es möglich, sowohl die Benetzungsbreite als auch die aufgebrachten Wassermenge stufenlos zu regulieren. Die Bewässerungseinheit und die Messoptik (ZDR 6020 RL) wurden in zwei getrennten Fahrzeugen untergebracht. Als optimales Zeitfenster zwischen der dynamischen Bewässerung und der dynamischen Messung der Nachtsichtbarkeit bei Nässe der Markierung wurde 5 – 10 s ermittelt. Für strukturierte Markierungen stellte sich eine Wassermenge von 420 ml/m² als Optimum heraus. Für Glattstrichmarkierungen konnte noch keine optimale Versuchsanordnung ermittelt werden.
Für die dynamische Bewässerung wird mehr Wasser benötigt als zunächst angenommen. Bei einer Fahrt bei 60 km/h werden bei einem Wasserdurchfluss von 3,85 l/s innerhalb von 4 min oder auch 4 km Streckenlänge ca. 1.000 l Wasser verbraucht. Deshalb wird eine flächendeckende dynamische Messung der Nachtsichtbarkeit bei Nässe mit dynamischer Bewässerung wahrscheinlich nicht möglich sein.
Das vorgelegte System ist noch nicht uneingeschränkt zum Einsatz in der Praxis bereit. Daher wird vorgeschlagen, die Messmethode im Anschluss an dieses Forschungsprojekt im Großversuch zu überprüfen.
Aktualisiert: 2021-08-05
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Die neuen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“, Ausgabe 2013 (ZTV M 13) nehmen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer durch zahlreiche Neuerungen stärker in die Pflicht.
Mit ARS Nr. 24/2013 hat das BMVI – damals noch BMVBS – die neuen ZTV M 13 bekanntgegeben. Im Gegensatz zu den ZTV M 02 behandelt das neue Regelwerk nicht nur endgültige weiße Markierungen, sondern auch vorübergehende gelbe Markierungen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere grundlegende Neuerungen, die in der Kommentierung eingehend behandelt und erläutert werden.
So wird z. B. bei den Anforderungen an die Tages- und Nachtsichtbarkeit von endgültigen Markierungen zwischen Anforderungen im Neuzustand und solchen im Gebrauchszustand unterschieden, um den üblichen Verschleiß angemessen zu berücksichtigen. Auch wird in den ZTV M 13 erstmals empfohlen, wann eine Fahrbahnmarkierung ihre Funktion nicht mehr erfüllt und deshalb erneuert werden sollte.
Ausführende Firmen, die im Geltungsbereich der ZTV M 13 arbeiten wollen, müssen sich zukünftig zertifizieren lassen und dabei nachweisen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die das neue Regelwerk an u.a. Maschinen und Personal stellt.
Ziel der Kommentierung ist es, insbesondere die zahlreichen Neuerungen eingehend zu erläutern und praxisgerechte Vorgehensweisen anzubieten. Auch Fragen, die sich bereits aus der praktischen Anwendungen der ZTV M 13 ergeben haben, werden aufgegriffen und behandelt. Neben der Kommentierung der einzelnen Textpassagen der ZTV M 13 werden aber auch weitergehende Hinweise gegeben und Zusammenhänge mit europäischen Normen und anderen Regelwerken aufgezeigt. Um einen vollständigen Überblick auf die wesentlichen Regelwerke zur Straßenmarkierung zu erhalten, wurden wichtige Inhalte aus den Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)", den "Hinweisen zu Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächenn" sowie (vollständig) die "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS-1 und RMS-2) mit in das Werk integriert.
Aktualisiert: 2023-03-01
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