Nach geltender Rechtslage sind Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB in der Insolvenz des Herausgabeschuldners als schuldrechtliche Vermögensansprüche zu behandeln (§ 38 InsO), mit der Folge, dass ein Bereicherungsgläubiger – ebenso wie jeder andere ungesicherte Forderungsgläubiger – eine Befriedigung seines Anspruchs lediglich in Höhe der Insolvenzquote erwarten kann.
Nach Meinung des Verfassers wird dies der besonderen Intention der Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht gerecht: Das Bereicherungsrecht strebt die Rückgängigmachung einer entstandenen Güterzuordnung an, welche aufgrund ihrer „Rechtsgrundlosigkeit“ demjenigen Zustand widerspricht, der „eigentlich“ bestehen müsste.
Wie ist es dann im Ergebnis zu rechtfertigen, dass etwa der beim (später) insolventen Bereicherungsschuldner noch vorhandene Betrag einer an ihn erfolgten offensichtlichen Fehlüberweisung in dessen Insolvenzmasse fällt und infolgedessen zur Befriedigung aller Insolvenzgläubiger herangezogen wird?
Die Untersuchung stellt zunächst die grundlegende Systematik des geltenden Haftungsrechts sowie dessen Verknüpfung mit dem bürgerlich-rechtlichen Vermögensrecht dar.
Im Anschluss daran werden die sich daraus ergebenden insolvenzrechtlichen Konsequenzen rechtsgrundloser rechtsgeschäftlicher sowie gesetzlicher Zuordnungsvorgänge erarbeitet und die Ergebnisse unter Inbezugnahme des fundamentalen insolvenzrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger auf ihre Rechtfertigung hin überprüft.
Dabei wird insbesondere auch die österreichische Rechtslage vergleichend herangezogen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass materiell-rechtlichen Aspekten bei der haftungsrechtlichen Behandlung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen eine erheblich größere Geltung beigemessen werden sollte, als dies bislang der Fall ist.
Unter dieser Prämisse wird ein Ansatz erarbeitet, der zu einem in wertungsmäßiger Hinsicht überzeugenderen Ergebnis für den Gläubiger eines insolvent gewordenen Bereicherungsschuldners führt.
Im Einzelnen gliedert sich das Werk in folgende Teile:
- Die insolvenzrechtliche Haftungsstruktur
- Fehlgeschlagene Zuwendungen
- Gesetzliche Erwerbsvorgänge
- Funktionelle Bestimmung des Haftungsvermögens
- Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger versus Korrektur ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen
- Das Prinzip der Wertverfolgung
- Aspekte eines Ansatzes de lege ferenda zur Korrektur ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen in der Insolvenz des Ausgleichsschuldners
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Nach geltender Rechtslage sind Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB in der Insolvenz des Herausgabeschuldners als schuldrechtliche Vermögensansprüche zu behandeln (§ 38 InsO), mit der Folge, dass ein Bereicherungsgläubiger – ebenso wie jeder andere ungesicherte Forderungsgläubiger – eine Befriedigung seines Anspruchs lediglich in Höhe der Insolvenzquote erwarten kann.
Nach Meinung des Verfassers wird dies der besonderen Intention der Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht gerecht: Das Bereicherungsrecht strebt die Rückgängigmachung einer entstandenen Güterzuordnung an, welche aufgrund ihrer „Rechtsgrundlosigkeit“ demjenigen Zustand widerspricht, der „eigentlich“ bestehen müsste.
Wie ist es dann im Ergebnis zu rechtfertigen, dass etwa der beim (später) insolventen Bereicherungsschuldner noch vorhandene Betrag einer an ihn erfolgten offensichtlichen Fehlüberweisung in dessen Insolvenzmasse fällt und infolgedessen zur Befriedigung aller Insolvenzgläubiger herangezogen wird?
Die Untersuchung stellt zunächst die grundlegende Systematik des geltenden Haftungsrechts sowie dessen Verknüpfung mit dem bürgerlich-rechtlichen Vermögensrecht dar.
Im Anschluss daran werden die sich daraus ergebenden insolvenzrechtlichen Konsequenzen rechtsgrundloser rechtsgeschäftlicher sowie gesetzlicher Zuordnungsvorgänge erarbeitet und die Ergebnisse unter Inbezugnahme des fundamentalen insolvenzrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger auf ihre Rechtfertigung hin überprüft.
Dabei wird insbesondere auch die österreichische Rechtslage vergleichend herangezogen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass materiell-rechtlichen Aspekten bei der haftungsrechtlichen Behandlung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen eine erheblich größere Geltung beigemessen werden sollte, als dies bislang der Fall ist.
Unter dieser Prämisse wird ein Ansatz erarbeitet, der zu einem in wertungsmäßiger Hinsicht überzeugenderen Ergebnis für den Gläubiger eines insolvent gewordenen Bereicherungsschuldners führt.
Im Einzelnen gliedert sich das Werk in folgende Teile:
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- Fehlgeschlagene Zuwendungen
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- Das Prinzip der Wertverfolgung
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Nach geltender Rechtslage sind Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB in der Insolvenz des Herausgabeschuldners als schuldrechtliche Vermögensansprüche zu behandeln (§ 38 InsO), mit der Folge, dass ein Bereicherungsgläubiger – ebenso wie jeder andere ungesicherte Forderungsgläubiger – eine Befriedigung seines Anspruchs lediglich in Höhe der Insolvenzquote erwarten kann.
Nach Meinung des Verfassers wird dies der besonderen Intention der Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht gerecht: Das Bereicherungsrecht strebt die Rückgängigmachung einer entstandenen Güterzuordnung an, welche aufgrund ihrer „Rechtsgrundlosigkeit“ demjenigen Zustand widerspricht, der „eigentlich“ bestehen müsste.
Wie ist es dann im Ergebnis zu rechtfertigen, dass etwa der beim (später) insolventen Bereicherungsschuldner noch vorhandene Betrag einer an ihn erfolgten offensichtlichen Fehlüberweisung in dessen Insolvenzmasse fällt und infolgedessen zur Befriedigung aller Insolvenzgläubiger herangezogen wird?
Die Untersuchung stellt zunächst die grundlegende Systematik des geltenden Haftungsrechts sowie dessen Verknüpfung mit dem bürgerlich-rechtlichen Vermögensrecht dar.
Im Anschluss daran werden die sich daraus ergebenden insolvenzrechtlichen Konsequenzen rechtsgrundloser rechtsgeschäftlicher sowie gesetzlicher Zuordnungsvorgänge erarbeitet und die Ergebnisse unter Inbezugnahme des fundamentalen insolvenzrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger auf ihre Rechtfertigung hin überprüft.
Dabei wird insbesondere auch die österreichische Rechtslage vergleichend herangezogen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass materiell-rechtlichen Aspekten bei der haftungsrechtlichen Behandlung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen eine erheblich größere Geltung beigemessen werden sollte, als dies bislang der Fall ist.
Unter dieser Prämisse wird ein Ansatz erarbeitet, der zu einem in wertungsmäßiger Hinsicht überzeugenderen Ergebnis für den Gläubiger eines insolvent gewordenen Bereicherungsschuldners führt.
Im Einzelnen gliedert sich das Werk in folgende Teile:
- Die insolvenzrechtliche Haftungsstruktur
- Fehlgeschlagene Zuwendungen
- Gesetzliche Erwerbsvorgänge
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Wie ist es dann im Ergebnis zu rechtfertigen, dass etwa der beim (später) insolventen Bereicherungsschuldner noch vorhandene Betrag einer an ihn erfolgten offensichtlichen Fehlüberweisung in dessen Insolvenzmasse fällt und infolgedessen zur Befriedigung aller Insolvenzgläubiger herangezogen wird?
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Dabei wird insbesondere auch die österreichische Rechtslage vergleichend herangezogen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass materiell-rechtlichen Aspekten bei der haftungsrechtlichen Behandlung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen eine erheblich größere Geltung beigemessen werden sollte, als dies bislang der Fall ist.
Unter dieser Prämisse wird ein Ansatz erarbeitet, der zu einem in wertungsmäßiger Hinsicht überzeugenderen Ergebnis für den Gläubiger eines insolvent gewordenen Bereicherungsschuldners führt.
Im Einzelnen gliedert sich das Werk in folgende Teile:
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