Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern

Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern von Elz,  Jutta
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befaßt sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, war zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Um über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zu verfügen, wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Die Untersuchung bezieht sich auf drei Hauptgruppen: "Sexuelle Mißbrauchsdelikte" (§§ 174, 176 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB a.F.) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§ 183 StGB). Hinzu kamen Täter, bei denen aus Anlaß einer solchen Straftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet worden ist bzw. eine Verurteilung in der ehemaligen DDR erfolgte war. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu den sexuellen Gewaltdelikten.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Sexualstraftäter in der DDR

Sexualstraftäter in der DDR von Elz,  Jutta, Fröhlich,  Almut
Die Kriminologische Zentralstelle e.V. (KrimZ), eine Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder, befasst sich seit Ende 1996 in einem mehrstufigen Forschungsvorhaben mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Im Rahmen dieses Projektes sind bereits drei separate Bände in der KUP-Reihe erschienen. Während die bisherigen Publikationen die Ergebnisse zu den sexuellen Missbrauchs- bzw. Gewaltdelikten zum Gegenstand haben bzw. auf Täter abstellen, bei denen aus Anlass einer Sexualstraftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet wurde, widmet sich der vorliegende Band jenen Tätern, die laut Bundeszentralregister im 1. Halbjahr 1987 in der DDR wegen der Begehung eines Sexualdeliktes rechtskräftig verurteilt wurden. Nach einem Überblick über die einschlägigen Straftatbestände in der DDR und die dortige statistische Erfassung der (Sexual-)Delinquenz wird das Design der Studie vorgestellt. Den Hauptteil des Bandes nimmt die Präsentation der Projektergebnisse ein, wobei die Untersuchungsgruppe für eine differenziertere Betrachtung nach Delikten unterteilt wird. Dabei werden die Täter zunächst - unabhängig von der Frage der Rückfälligkeit - hinsichtlich biographischer Merkmale dargestellt, dem folgen Daten, die sich mit dem Tatgeschehen und dem Ermittlungsverfahren sowie der Verurteilung und der Amnestie aus 1987 befassen. Danach wird der Rückfallaspekt zuerst im Hinblick auf entsprechende Quoten, sodann unter dem Gesichtspunkt von Art und Anzahl der Rückfalltaten betrachtet, schließlich werden Karrieretypen aufgezeigt. Im Anschluss daran werden einige mögliche Erklärungsansätze für die extrem hohe Quote der (einschlägig) Rückfälligen diskutiert, dabei auch die Rückfallgeschwindigkeit thematisiert. Das abschließende Kapitel widmet sich in einem Extremgruppenvergleich zwischen einschlägig Rückfälligen und solchen, die sich hinsichtlich der Begehung von Sexualstraftaten bewährten, der Ermittlung von Risikofaktoren.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Rückwirkungsverbot und Sicherungsverwahrung

Rückwirkungsverbot und Sicherungsverwahrung von Elz,  Jutta
Der Bericht widmet sich zunächst dem Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall M./. Deutschland vom 17.11.2009 und der darauf zurückgehenden nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung, greift dabei Themen wie die Entschädigung für konventionswidrige Freiheitsentziehung und die Dauerobservation von Entlassenen auf und stellt dar, wie sich die Bundesländer auf und für die "neue" Sicherungsverwahrung einrichten. Dem schließen sich Ausführungen zu jenen Altfällen an, deren Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB anlässlich einer vor dem 31.01.1998 begangenen Straftat erstmalig angeordnet worden war, die sich am 10.05.2010 in der Unterbringung befunden hatten und bei denen die Zehnjahresfrist spätestens am 31.12.2010 abgelaufen war. Die dargestellten Daten basieren auf einer Analyse der Gefangenenpersonalakten. Von zentraler Bedeutung war bei deren Erhebung, ob es während des Vollzugs der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung zu therapeutischen und vollzugsöffnenden Maßnahmen gekommen war. Einen anderen Schwerpunkt bildete die Frage, in welcher Phase nach dem Kammerurteil und (damit) unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Fortdauer der Unterbringung geprüft worden war. Für jene Probanden, bei denen die Verwahrung endete, wurde zudem erhoben, wohin sie entlassen wurden und mit welchen Weisungen dies geschah.
Aktualisiert: 2020-08-11
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Gefährliche Sexualstraftäter

Gefährliche Sexualstraftäter von Elz,  Jutta
Straftäter, denen gegenüber in den Jahren 1999/2000 anlässlich eines Sexualdeliktes Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, bilden die Probanden der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum des Forschungsinteresses stand aber die Frage, wie es Strafgerichte mit der Ermittlung, Prüfung und Darstellung täter- und tatbezogener Faktoren halten, und zwar nicht nur in den Urteilen, die zur Anordnung der Maßregel führten, sondern auch in zuvor gegenüber den Probanden ergangenen Entscheidungen, die häufig ebenfalls auf erhebliche Tatvorwürfe zurückgehen. Im Rahmen der dafür durchgeführten Strafaktenanalyse fand die Frage nach Häufigkeit und Inhalt forensisch-psychiatrischer Begutachtungen besondere Beachtung. Den Ergebnissen der Studie sind Ausführungen zur Entwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung – bis hin zu jenen Änderungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft traten – sowie zur Praxis der Anordnung und Unterbringung vorangestellt. Ergänzt werden die Darlegungen durch acht ausführliche Fallskizzen, die sich im Anhang befinden, aber dennoch auch einen Einstieg in die Thematik bieten können.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder

Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder von Dawid,  Evelyn, Elz,  Jutta, Haller,  Birgitt
"Die Kooperation zwischen Justiz und Jugendhilfe stößt heute noch vielfach auf Hemmnisse und an Grenzen. Wir dürfen diese Probleme nicht nur nicht verleugnen […], wir müssen vor allem dafür arbeiten, sie zu überwinden. Durch eine optimierte Zusammenarbeit muss es gelingen, unser gemeinsames Ziel, Kinder zu schützen, noch besser zu erreichen." (Brigitte Zypries 2006) Dieses Anliegen teilend führte die Kriminologische Zentralstelle mit ihren Partnerinnen aus der Schweiz und Österreich zwischen 2008 und 2010 das Forschungsprojekt "Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder" durch, das mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert wurde. Um Informationen über entsprechende interdisziplinäre Arbeitskreise zu erhalten, wurden in den drei beteiligten Ländern zunächst die Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich befragt. Dem schlossen sich Interviews mit Mitgliedern solcher Kooperationen an. Die gewonnenen Befunde werden ausführlich in drei Länderberichten dargestellt, wobei sich diese an länderübergreifenden Fragestellungen ausrichten und ausdrücklich parallele bzw. divergierende Gesichtspunkte aufgreifen. Trotz aller Unterschiede zwischen den untersuchten Arbeitskreisen ist ihnen doch gemeinsam, dass bestimmte Bedingungen gegeben sein sollten, damit eine Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder gelingen kann. Das abschließend entwickelte Basismodell soll deshalb Orientierung und Hilfe beim Aufbau von und der Tätigkeit in interdisziplinär besetzten Arbeitsbündnissen bieten. Es ist auf der Grundlage des Inputs entstanden, den PraktikerInnen geliefert haben, wurde mit wissenschaftlichem Instrumentarium entwickelt – und wendet sich nun vor allem wieder an PraktikerInnen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Sexuell deviante Jugendliche und Heranwachsende

Sexuell deviante Jugendliche und Heranwachsende von Elz,  Jutta
Erst in den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht lediglich Opfer von Sexualstraftaten sind, sondern auch als sexuell deviante Täter in Erscheinung treten. So war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2002 etwa jeder vierte Tatverdächtige, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde, unter 21 Jahre alt. Deshalb, aber auch aufgrund des Befundes, dass ein erheblicher Teil der erwachsenen Sexualstraftäter bereits in jungen Jahren mit sexuellen Übergriffen auffällt, ist es zum effektiven Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt erforderlich, möglichst frühzeitig einsetzende Interventionsstrategien zu entwickeln. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant daher die Durchführung eines Modellprojektes "Qualitätsstandards für den professionellen Umgang mit minderjährigen sexuell devianten Tätern und Täterinnen". Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde die Kriminologische Zentralstelle e.V., die sich seit mehreren Jahren mit Fragen der Sexualdelinquenz befasst, beauftragt, die vorliegende Bestandsaufnahme zu erstellen. Die Publikation enthält eine detaillierte Aufbereitung der Daten amtlicher Rechtspflegestatistiken sowie eine Darstellung verschiedener empirischer Studien zur Sexualdelinquenz junger Menschen. Hinzu kommt eine jugendspezifische Sonderauswertung jener Ergebnisse, die im Projekt der Kriminologischen Zentralstelle e.V. "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern" ermittelt wurden. Die Zusammenschau richtet sich insbesondere an all jene Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit – etwa in Beratungsstellen und Jugendämtern, bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – mit sexuell devianten jungen Tätern konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt sie weitergehenden Forschungsbedarf auf, auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Begleitung laufender und zukünftiger therapeutischer Behandlungsmaßnahmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern

Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern von Elz,  Jutta
Die Kriminologische Zentralstelle befasst sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, ist zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Dazu wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Grundlage der Untersuchung sind neben Bundeszentralregister-Auskünften die Strafakten der jeweiligen Bezugsentscheidung. Die ausgewählten Straftatbestände führten zu den Hauptgruppen "Sexuelle Mißbrauchsdelikte" (§§ 174,176, 179 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB a.F.) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§§ 183, 183a StGB). Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu der erstgenannten Gruppe. Die Darstellung der Daten zu den sexuellen Gewalt- und Belästigungsdelikten erfolgt in einer separaten Veröffentlichung.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Exhibitionisten

Exhibitionisten von Elz,  Jutta, Jehle,  Jörg M, Kröber,  Hans L
Exhibitionistische Handlungen galten lange Zeit als harmlose Sexualdelikte, ein Exhibitionist als Paradebeispiel des monotropen Sexualdelinquenten, der lebenslang bei einem einzigen Tatmuster bleibt. In der Diskussion über den richtigen Umgang mit Sexualstraftätern, die mehrfach Verschärfungen des Sexualstrafrechts zur Folge hatte, spielten exhibitionistische Taten zunächst keine Rolle. Aufgeschreckt durch einige Männer, die vor gravierenderen Sexualdelikten schon mit Exhibitionen aufgefallen waren, und vermeintlich abgesichert durch empirische Befunde, nach denen ein derartiges Steigerungsverhalten so selten nicht sei, werden Exhibitionisten nunmehr als „gewalttätige Sexualverbrecher im Wartestand“ gesehen. Ausgehend von der Studie „Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern“, die die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) durchführte, haben sich für die vorliegende Publikation Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zusammengetan, um die Frage, ob exhibitionistische Handlungen „Einstiegsdelikte“ in spätere sexuell motivierte Gewaltkriminalität sein können, aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Jutta Elz stellt die rechtlichen Grundlagen und Widersprüche des § 183 StGB dar und wertet Dunkelfeldstudien und Rechtspflegestatistiken aus. Hans-Ludwig Kröber beschreibt die Erscheinungsformen des Exhibitionismus und erläutert darauf bezogene psychodynamische, ethologische und psychiatrische Theorien. Im Kontext der Daten aus der KrimZ-Studie zeigt Jutta Elz den bisherigen Wissensstand zum Steigerungsverhalten von Exhibitionisten und die damit verbundenen inhaltlichen und methodischen Probleme auf. Jörg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke dokumentieren in ihrem Beitrag anhand von Bundeszentralregistereintragungen die Rückfälligkeit von über 1.000 Personen, die wegen exhibitionistischer Straftaten verurteilt wurden. Hans-Ludwig Kröber schließlich analysiert die Frage anhand der Fallgeschichten von begutachteten Probanden, die exhibitionistische Taten und zudem Sexualdelikte mit Körperkontakt begangen hatten.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder

Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder von Elz,  Jutta
Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist. Um die „Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder“ näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Der vorliegende Band enthält die Schriftfassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren widmen sich relevanten Fragen aus dem Straf- und Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, stellen Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit vor und berichten aus langjährigen erfolgreichen Kooperationen. Hinzu kommen Informationen über die Sozialpädagogische Prozessbegleitung und das Gerichtswissen von Kindern sowie Aufforderungen, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und bei alledem immer das Kind im Blick zu behalten. Ergänzt wird der Band um eine Auswahlbibliographie zum Veranstaltungsthema.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Täterinnen

Täterinnen von Elz,  Jutta
Ein Merkmal, das uns und unser Leben entscheidend prägt, ist das Geschlecht. Allerdings ist auch in der Kriminologie das Mann-Sein immer noch das Maß aller Dinge, was sich schon darin zeigt, dass es den Terminus „Männerkriminalität“ nicht gibt, wohl aber denjenigen der „Frauenkriminalität“, mit dem Täterinnen als „Abweichung von der Abweichung“ herausgestellt werden. Ein besonders irritierender doppelter Normverstoß liegt vor, wenn Frauen mit Gewalt- oder Sexualdelikten in Erscheinung treten. Um dem „Herr“ zu werden, werden solche Täterinnen in der Öffentlichkeit – wenn ihr Verhalten nicht sowieso übersehen oder bagatellisiert wird – als Opfer (ihrer Vergangenheit oder Gegenwart), Ungeheuer oder pathologischer Fall wahrgenommen. Aber nur wer Frauen als „wirkliche“ Täterinnen – und zwar auch und gerade im Gewalt- und Sexualbereich – akzeptiert, kann zum einen ihre Opfer bemerken und zum anderen ihre geschlechtstypischen Sozialisations- und Lebensbedingungen wahrnehmen. Dies ist zwingende Voraussetzung, um mit ihnen erfolgreich arbeiten und weitere Taten verhindern zu können. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) führte deshalb im Oktober 2008 eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Täterinnen – Befunde, Analysen, Perspektiven“ durch. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung.
Aktualisiert: 2022-10-27
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