Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Amelung,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Tomas Damaske,
Norbert Dippel,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Hannes Kern,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Marc Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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Die Bundesregierung hat die VgV im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 grundlegend überarbeitet: Die Regelungen der VOF und des zweiten Abschnitts der VOL/A sind in der VgV zusammengeführt und um zahlreiche Neuregelungen ergänzt worden. Für die Vergabepraxis hat die VgV daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit der UVgO und der VergStatVO müssen Vergabestellen zudem komplett neue Regelwerke beachten.
Hervorzuheben sind die folgenden Neuerungen:
- Neugestaltung der Verfahrensarten (Toolbox-Prinzip, Innovationspartnerschaft)
- Neuordnung der Verfahrenskommunikation (E-Vergabe)
- Neustrukturierung der Eignungsprüfung (Eignungskriterien, Eignungsleihe, Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
- Neuregelungen zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten
- Neue Anforderungen an die Festlegung von Zuschlagskriterien
Der Kommentar zur VgV/UVgO führt die hohe Qualität des Standardwerks zur VOL/A des Herausgebers Malte Müller-Wrede fort. Er erläutert die einzelnen Regelungen der VgV, UVgO und VergStatVO prägnant, praxisgerecht und fundiert. Die zahlreichen Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016 und die aktuelle Rechtsprechung sind umfassend berücksichtigt. Sie erhalten hiermit ein wertvolles Hilfsmittel für die tägliche Vergabepraxis.
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Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mail: vergabe@reguvis.de
T: + 49 (0)221 - 97668-240
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Steffen Amelung,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Norbert Dippel,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Hannes Kern,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Marc Pauka,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Mark Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht.
Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Amelung,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Norbert Dippel,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Marc Pauka,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Mark Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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