Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“

Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“ von Felber,  Werner, Lammel,  Matthias, Lau,  Steffen, Sutarski,  Stephan
Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“

Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“ von Felber,  Werner, Lammel,  Matthias, Lau,  Steffen, Sutarski,  Stephan
Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
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Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“

Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“ von Felber,  Werner, Lammel,  Matthias, Lau,  Steffen, Sutarski,  Stephan
Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“

Die forensische Relevanz “abnormer Gewohnheiten“ von Felber,  Werner, Lammel,  Matthias, Lau,  Steffen, Sutarski,  Stephan
Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
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Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Der Selbstmord in der Kunst

Der Selbstmord in der Kunst von Bronisch,  Thomas, Felber,  Werner
Das Buch „der Selbstmord in der Kunst“ ist im deutschsprachigen Raum die erste Monographie zum Thema und selbst im Angloamerikanischen Bereich findet sich lediglich nur eine - weitere - Monographie. Die Autoren Thomas Bronisch und Werner Felber sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Suizidologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Sie haben sich schon sehr lange mit den verschiedensten Aspekten der bildenden Kunst befasst. Vor der Beschreibung und Interpretation der Bilder wird der historische Hintergrund der jeweiligen Zeitepoche skizziert mit einer Wiedergabe der Ansichten von Philosophen und Soziologen zum besseren Verständnis des Zeitgeistes. Die Kunstwerke und Künstler umspannen die gesamten Epochen der bildenden Kunst von der Antike bis zur neuesten Moderne mit einer kurzen Beschreibung der kunsthistorischen Epoche. Schließlich wird bei vielen Künstlern und Kunstwerken der persönliche Hintergrund, aus dem heraus die Darstellung des Selbstmordes erfolgte, genauer analysiert. Das Buch mit seinen 183 Seiten bietet 70 farbige Abbildungen, 1 Tabelle über Suizide von Künstlern, ein umfangreiches Literaturverzeichnis und ein Verzeichnis der Abbildungen. Das Buch „Selbstmord in der Kunst“ ist ein Standardwerk. Es ist für interessierte Fachleute und Laien gleichsam geeignet.
Aktualisiert: 2022-12-14
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Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auffälligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorläufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragwürdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gewählten Termini. Zudem ist die Bestimmung der Störungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien – unter methodischen Aspekten – eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Maße für das „pathologische Glücksspiel“, die „Pyromanie“ und die „Kleptomanie“. Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigentümlicherweise immer schon als „Störung der Impulskontrolle“, kaum je aber als „abnormer Gewohnheit“. Der Sachverständige, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralförmig-tautologischen Argumentation von diesen Störungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverständige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte prüfen, wenn er weiß, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se Störungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal – wie auch „Nachstellung“ und „Lüge“ – Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit geprüft werden muss. Die Beiträge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverständigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Erörterung des Bedingungsgefüges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Psychoanalyse & Expressionismus

Psychoanalyse & Expressionismus von Felber,  Werner, Götz von Olenhusen,  Albrecht, Heuer,  Gottfried M, Nitzschke,  Bernd
Der Sammelband präsentiert die Vorträge des 7. Internationalen Otto Gross Kongresses vom 3. bis 5. Oktober 2008 in Dresden. In Dresden liegen mit dem Wirken der Künstlervereinigung "Brücke" nicht nur die Anfänge des Expressionismus, die Elbmetropole kann auch als eines der Zentren des späten Expressionismus gelten. Die Aufbruchstimmung am Ende des Ersten Weltkrieges umfasste alle Kunstschaffenden. Die Ordnung und Ideale der Väter hatten versagt. Die Suche nach einer neuen Sozietät mit einer tragfähigen Basis stand auf der Tagesordnung. Leben und Vorstellungen des österreichischen Arztes, Psychoanalytikers und Revolutionärs Otto Gross (1877-1920) waren Vorbilder für Dresdener Intellektuelle wie z.B. die Dichterin Bess Brenck Kalischer oder für Heinrich Goesch. Die provozierenden Ideen von Otto Gross halfen den Emanzipationsbestrebungen der jungen Generation auf der Suche nach einer neuen Identität. Der Band enthält Ergebnisse einer Spurensuche nach Entwicklungen, die weit in das 20. Jahrhundert hinein die moderne Kultur prägten und zum Teil vergessen wurden.
Aktualisiert: 2019-01-24
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