Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht.
Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann.
Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen.
Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt.
Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht.
Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann.
Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen.
Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt.
Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
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Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann.
Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen.
Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt.
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Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann.
Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen.
Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt.
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Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen.
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