Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023
Vorteile auf einen Blick:
Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023
Für Nichtjuristen verständlich
Praxisnah
Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen.
Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen.
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt.
Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online«
Die Autoren:
Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig.
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023
Vorteile auf einen Blick:
Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023
Für Nichtjuristen verständlich
Praxisnah
Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen.
Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen.
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt.
Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online«
Die Autoren:
Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig.
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023
Vorteile auf einen Blick:
Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023
Für Nichtjuristen verständlich
Praxisnah
Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen.
Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen.
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt.
Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online«
Die Autoren:
Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig.
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Tarifrunde 2021 im öffentlichen Dienst der Länder ist am 8. Oktober gestartet. Die Positionen der Tarifvertragsparteien liegen weit auseinander. Die Gewerkschaften fordern mehr Geld für die über 1 Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, die gerade in der
Corona-Krise starken Belastungen ausgesetzt waren. Die Arbeitgeber dämpfen wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen.
Was ist also drin für die Beschäftigten? Wie wird der Tarifabschluss aussehen? Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und
Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für ihre Aufgaben wappnen.
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Sonderregelungen und der Text des Überleitungstarifvertrages TVÜ-Länder sind eingefügt.
Die Autoren:
Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder
Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Corona-Krise macht auch vor den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nicht Halt. In der Tarifrunde vor den rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien Ende Oktober 2020 dennoch einen Abschluss erzielt. Die Beschäftigten erhalten 4,5 Prozent mehr Gehalt in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. Einen Durchbruch gab es auch in der Arbeitszeitangleichung Ost/West. Ab dem 1. Januar 2023
sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau. Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Die Neuauflage des Basiskommentars berücksichtigt praxisnah und gut verständlich sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in den Überleitungstarifverträgen.
Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem TVöD in der Praxis arbeiten müssen. Dazu gehören neben Personalund Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen auch die Personalabteilungen der Dienststellen.
Im Mittelpunkt des Werkes stehen Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt.
Die Autoren:
Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder.
Aktualisiert: 2021-12-02
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Die Tarifrunde 2019 hatte das Ziel im öffentlichen Dienst der Länder die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Fachkräfte und Berufseinsteiger nachhaltig zu verbessern. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen fundiert und praxisorientiert. Im Mittelpunkt
der Kommentierungen stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des TV-L. Die Sonderregelungen und der Text des Überleitungstarifvertrages TVÜ-Länder sind abgedruckt.
Autoren:
Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Tarifrunde 2018 im öffentlichen Dienst bringt für die 2,3 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wieder zahlreicheNeuerungen mit sich. Die Neuauflage des Basiskommentars berücksichtigt praxisnah und gut verständlich sämtliche Änderungen im Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in den Überleitungstarifverträgen.
Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem TVöD in der Praxis arbeiten müssen. Dazu gehören Personal- und Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und diePersonalabteilungen der Dienststellen.
Im Mittelpunkt des Werkes stehen Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung bedeutend sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind
abgedruckt.
Autoren:
Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Schwerpunkt Öffentliches Dienstrecht und Personalvertretungsrecht
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Eberswalde
Aktualisiert: 2021-11-25
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Die Tarifrunde 2017 im öffentlichen Dienst hat für die rund 650 000 B eschäftigten der Länder wieder zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
fundiert und mit Blick für die Praxis.
Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem TV-L in der Praxis arbeiten. Dazu gehören neben Personal- und Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen auch die Personalabteilungen der Dienststellen.
Im Mittelpunkt der Kommentierungen stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Sonderregelungen und der Text des Überleitungstarifvertrages TVÜ-Länder sind abgedruckt.
Autoren:
Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig
Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Eberswalde
Aktualisiert: 2020-04-14
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