Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer Ihre Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2023-06-27
> findR *
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer Ihre Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer Ihre Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer Ihre Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Somit sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch im Hinblick auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG hilfreich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Unternehmer und Steuerberater die Auswertungen nutzen können, damit das Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 3. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer Ihre Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.
Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.
In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue § 7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-09-30
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.
Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.
In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue § 7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2022-07-21
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Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar.
Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen).
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Zur 3. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Archivierung und die EÜR-Taxonomie. Insbesondere wurden die Neuerungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28.11.2019 eingearbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren hier Anpassungen erforderlich.
Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise das Förderprogramm „go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Förderprogramme der Bundesländer.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar.
Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen).
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Zur 3. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Archivierung und die EÜR-Taxonomie. Insbesondere wurden die Neuerungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28.11.2019 eingearbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren hier Anpassungen erforderlich.
Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise das Förderprogramm „go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Förderprogramme der Bundesländer.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-03-18
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.
Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.
Aktualisiert: 2021-04-23
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Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch ist es längst umsetzbar.
Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen).
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert und althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden.
Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Zur 2. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst.
Die Aktualisierung betrifft insbes. die Erweiterung um die Thematik des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Stichwort: Kasse).
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Inhalte (Auszug): Grundlagen des Rechnungswesens im Unternehmen, Digitale Buchführung, Belegwesen im digitalen Zeitalter, Datenübermittlung: E-Steuern, E-Bilanz, DiFin und EHUG, Digitale Archivierung von steuerrelevanten Unterlagen, Digitale Betriebsprüfung.
Aktualisiert: 2020-02-12
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind die richtigen Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Kapitalgeber fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für den Unternehmer selbst und dessen Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit dem Steuerberater zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Sie die Auswertungen – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – nutzen können, damit Ihr Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 2. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2022-05-17
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Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch ist es längst umsetzbar.
Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen).
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert und althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden.
Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Zur 2. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst.
Die Aktualisierung betrifft insbes. die Erweiterung um die Thematik des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Stichwort: Kasse).
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Inhalte (Auszug): Grundlagen des Rechnungswesens im Unternehmen, Digitale Buchführung, Belegwesen im digitalen Zeitalter, Datenübermittlung: E-Steuern, E-Bilanz, DiFin und EHUG, Digitale Archivierung von steuerrelevanten Unterlagen, Digitale Betriebsprüfung.
Aktualisiert: 2020-02-12
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.
Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.
Aktualisiert: 2021-04-23
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Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA) und der DATEV Controllingreport sind die richtigen Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt. Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Kapitalgeber fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial.
Aber auch für den Unternehmer selbst und dessen Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen und zusammen mit dem Steuerberater zu analysieren.
Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen zeigt.
Das Buch zeigt Ihnen, was Sie aus der DATEV BWA und dem DATEV Controllingreport lesen können und wofür Sie die Auswertungen – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – nutzen können, damit Ihr Unternehmen auch weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
Die 2. Auflage des Fachbuches wurde aktualisiert.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2022-05-17
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