Der abschließende, vierte Teilband mit dem „Anhang“ zur dreiteiligen Edition der „Vorlesungen über die Philosophie des Rechts“ (GW 26,1–3) enthält zunächst den „Editorischen Bericht“ mit einer eingehenden Darstellung der Entwicklungsgeschichte von Hegels Rechtsphilosophievorlesungen, der Beschreibung der Nachschriftenmanuskripte und der kritischen Besprechung der bisherigen Nachschrifteditionen. Die „Anmerkungen“ erschließen die Quellen und den gedanklichen Kontext von Hegels Vorlesungen und stellen einige geläufige Irrtümer richtig. Es schließen sich drei Verzeichnisse an: (1) ein „Verzeichnis der Bibelstellen“, (2) ein „Literaturverzeichnis“, das alle im „Editorischen Bericht“ und in den „Anmerkungen“ herangezogene Literatur anführt, sowie (3) das „Personenverzeichnis“, in das alle in den vier Teilbänden erwähnten Personen aufgenommen sind.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« zählen zu den klassischen und wirkungsmächtigsten Werken der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihnen entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere 'Naturrecht', teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die »Grundlinien« Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen; sie haben bis heute nichts von ihrer Brisanz verloren.
Teilband 2 enthält als Beilagen zu den »Grundlinien«? Hegels Replik («?rklärung«? auf Gustav Hugos sehr kritische Rezension der »Grundlinien«, ferner die beiden Fragmente »Die erbliche festbestimmte Thronfolge« und »Was Recht ist« sowie vor allem die handschriftlichen »Notizen«, die Hegel auf zusätzlich eingebundenen Blättern seines Handexemplars zu den §§ 1-180 der »Grundlinien« niedergeschrieben hat.
Der Edition sind Scans des Originals gegenübergestellt. Diese Notizen lassen Hegels Weiterarbeit an der Rechtsphilosophie und insbesondere seine Vorbereitung der späteren Vorlesungen erkennen.
Die zunächst für GW 14,2 angekündigten Diktate zu Hegels Vorlesungen der Kollegien 1817/18 und 1818/19 werden demnächst in GW 26,1 erscheinen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Im Zusammenhang von Hegels Vorlesungstätigkeit kommt den Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie eine besondere Bedeutung zu: Nächst den Vorlesungen über Logik und Metaphysik hat sich Hegel keinem anderen Thema so oft und so ausführlich gewidmet und mit ihnen hat er die Disziplin der Philosophiehistorie im Gefüge der philosophischen Wissenschaften erst eigentlich begründet.
Über die Geschichte der Philosophie hat Hegel bereits in Jena 1805/06, in Heidelberg 1816/17 und 1817/18 und dann in Berlin sechs Mal vollständig gelesen (Sommer 1819, Winter 1820/21 und danach im zweijährigen Turnus 1823/24, 1825/26, 1827/28, 1829/30), im Winter 1831/32 jedoch nur noch den Beginn der Einleitung vortragen können. Von den Jenaer und Heidelberger Kollegien sind bis dato keine Nachschriften bekannt geworden, die Berliner hingegen sind – von Jahrgang zu Jahrgang je unterschiedlich gut – allesamt durch Nachschriften belegt.
Der Band 30,3 nun dokumentiert das Kolleg des Wintersemesters 1825/26, das gegenüber den anderen Jahrgängen, für die noch Nachschriften vorhanden sind, besonders reich durch sechs Nachschriften unterschiedlicher Qualität bezeugt ist. Als Leitnachschrift dient die Ausarbeitung von Karl Gustav Julius von Griesheim (1798–1854), die sich wegen ihres Umfangs und ihrer Ausführlichkeit empfiehlt. Die Varianten stammen aus den Nachschriften von Heinrich Wilhelm Dove (1803–1879), Johann Conrad Carl Löwe (1807–1891), Moritz Eduard Pinder (1807–1871), Friedrich Stieve (1804–1879) und aus einer namentlich nicht mehr gekennzeichneten, dem Juristen und Parlamentarier Antoni Zygmunt Helcel (1808–1870) gewidmeten Nachschrift.
Die vorangegangenen Teilbände enthalten die Nachschriften des Kollegs vom Sommer 1819 sowie die Nachschrift des Kollegs vom Winter 1820/21 (30,1) und die Nachschriften des Kollegs vom Winter 1823/23 (30,2). Die folgenden Teilbände werden die Nachschriften der Kollegien von 1827/28 (Band 30,4), 1829/30 sowie den Beginn des Kollegs von 1831/32 (Band 30,5) und den Anhang (Band 30,6) beinhalten.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Der Band enthält alle noch erhaltenen Notizen und Exzerpte Hegels aus Büchern, Zeitschriften und Zeitungen aus den Jahren 1809 bis 1831, vorwiegend Aufzeichnungen aus der Berliner Zeit.
Hegel hatte bereits in seiner Gymnasialzeit ausführliche Auszüge aus der von ihm gelesenen Literatur angelegt und dann dauernd aufbewahrt, die »Incunabeln seiner Bildung«, wie Karl Rosenkranz sie in seiner Biographie zu Hegel’s Leben von 1844 zutreffend benannte.
Knapp die Hälfte (113) der heute noch greifbaren Notizen und Exzerpte stammt aus dem von Karl Rosenkranz in Königsberg zurückbehaltenen Teil des Hegel-Nachlasses, den ihm die Witwe und die Söhne Hegels für die Abfassung der Biographie zur Verfügung gestellt hatten. Auf diese Weise sind sie den von den Hegel-Söhnen veranstalteten sogenannten Reduktionen der Nachlassbestände entgangen. 73 Manuskripte sind mit dem Hegel-Nachlass direkt an die Königliche Bibliothek in Berlin abgegeben worden und gehören nun zum Nachlass der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, weitere 14 sind im Laufe der Jahre hinzugekommen. Neben diesen beiden Hauptkonvoluten werden in diesem Band der Gesammelten Werke Manuskripte aus dem Bestand der Biblioteka Jagiellonska in Krakau, aus Privatbesitz, aus der Staatsbibliothek München und aus dem Hegel-Archiv in Bochum neu ediert.
Für die Forschung und die Würdigung seines Lebenswerks sind insbesondere die späten Exzerpte aus der Berliner Zeit, in der Hegel den Gipfel seiner Wirkmächtigkeit erreichte, von unschätzbarer Bedeutung – zeigen sie doch, wie aufmerksam er alles registrierte und bewertete, was die Zeitungen hergaben, wie nah und eng er dem Zeitgeist auch tatsächlich war, von dem das Votum stammt, die »Philosophie [sei] ihre Zeit in Gedanken erfasst«.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Der Band enthält alle noch erhaltenen Notizen und Exzerpte Hegels aus Büchern, Zeitschriften und Zeitungen aus den Jahren 1809 bis 1831, vorwiegend Aufzeichnungen aus der Berliner Zeit.
Hegel hatte bereits in seiner Gymnasialzeit ausführliche Auszüge aus der von ihm gelesenen Literatur angelegt und dann dauernd aufbewahrt, die »Incunabeln seiner Bildung«, wie Karl Rosenkranz sie in seiner Biographie zu Hegel’s Leben von 1844 zutreffend benannte.
Knapp die Hälfte (113) der heute noch greifbaren Notizen und Exzerpte stammt aus dem von Karl Rosenkranz in Königsberg zurückbehaltenen Teil des Hegel-Nachlasses, den ihm die Witwe und die Söhne Hegels für die Abfassung der Biographie zur Verfügung gestellt hatten. Auf diese Weise sind sie den von den Hegel-Söhnen veranstalteten sogenannten Reduktionen der Nachlassbestände entgangen. 73 Manuskripte sind mit dem Hegel-Nachlass direkt an die Königliche Bibliothek in Berlin abgegeben worden und gehören nun zum Nachlass der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, weitere 14 sind im Laufe der Jahre hinzugekommen. Neben diesen beiden Hauptkonvoluten werden in diesem Band der Gesammelten Werke Manuskripte aus dem Bestand der Biblioteka Jagiellonska in Krakau, aus Privatbesitz, aus der Staatsbibliothek München und aus dem Hegel-Archiv in Bochum neu ediert.
Für die Forschung und die Würdigung seines Lebenswerks sind insbesondere die späten Exzerpte aus der Berliner Zeit, in der Hegel den Gipfel seiner Wirkmächtigkeit erreichte, von unschätzbarer Bedeutung – zeigen sie doch, wie aufmerksam er alles registrierte und bewertete, was die Zeitungen hergaben, wie nah und eng er dem Zeitgeist auch tatsächlich war, von dem das Votum stammt, die »Philosophie [sei] ihre Zeit in Gedanken erfasst«.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Mit Band 30,1 erscheint der erste Teilband der auf sechs Teilbände angelegten Edition der Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Er enthält die Nachschriften des Kollegs vom Sommer 1819 und die Nachschrift des Kollegs vom Winter 1820/21.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Mit Band 30,2 erscheint der zweite Teilband der auf sechs Teilbände angelegten Edition der Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Er enthält die Nachschriften Nachschriften zum Kolleg des Wintersemesters 1823/24.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« zählen zu den klassischen und wirkungsmächtigsten Werken der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihnen entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere 'Naturrecht', teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die »Grundlinien« Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen; sie haben bis heute nichts von ihrer Brisanz verloren.
Teilband 3 enthält den »Anhang«; er erschließt durch den »Editorischen Bericht« die Entstehungsgeschichte und durch die »Anmerkungen« Hegels Quellen und den gedanklichen Kontext der Rechtsphilosophie. Das Personenverzeichnis umfasst alle drei Teilbände.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Während die in GW 26,1 veröffentlichten Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels aus Heidelberg und seinen ersten Berliner Jahren die »Grundlinien der Philosophie des Rechts« (GW 14,1) vorbereiten, trägt Hegel in der ersten Hälfte der 1820er Jahre seine Rechtsphilosophie auf der Grundlage dieses Vorlesungskompendiums vor. Daneben stützt er seinen Vortrag vor allem auf seine handschriftlichen Notizen (GW 14,2), jedoch nicht, ohne mehrfach auch über diese hinauszugehen. Der vorliegende Band GW 26,2 dokumentiert diese weitere Entwicklung seiner Rechtsphilosophie mit den Kollegien der Jahre 1821/22 (belegt durch eine anonyme Nachschrift) sowie 1822/23 (belegt durch die Nachschrift Hotho).
Aktualisiert: 2023-06-16
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Im Wintersemester 1816/17 hat Hegel in Heidelberg über Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften vorgetragen und bald darauf - im Juni 1817 - einen Grundriß seines Systems unter diesem Namen veröffentlicht. Hegels Schüler und Biograph Karl Rosenkranz schreibt hierüber: »Diese erste Ausgabe der Enzyklopädie enthält noch ganz den schöpferischen Hauch der ersten Produktion. Die späteren Ausgaben sind in der Ausführung des Einzelnen, namentlich aber in polemischen und apologetischen Anmerkungen, viel ausführlicher geworden; um aber Hegels System in seiner konzentrierten Totalität zu haben, wie es mit der ganzen Kraft des primitiven Erscheinens hervortrat, wird man immer auf diese erste Ausgabe zurückkommen und sie daher auch wieder abdrucken müssen.«
Trotz dieses Hinweises ist diese erste Fassung der Enzyklopädie bislang nur durch einen von Hermann Glockner veranlassten reprographischen Nachdruck zugänglich geworden; im vorliegenden Band wird sie erstmals textkritisch ediert und durch einen Editorischen Bericht und Anmerkungen erschlossen.
Von der Erstausgabe hat sich Hegel Handexemplare mit eingelegten Blättern binden lassen und diese Blätter überreich mit Notizen versehen. Der Band zur Philosophie des Geistes hat sich erhalten: Die Notizen werden hier kritisch ediert, und der edierte Text wird mit Faksimiles der Manuskriptseiten kontrastiert, so dass der Leser ein anschauliches Bild der oft sehr komplizierten Anordnung dieser Notizen zueinander gewinnen kann.
Als weitere Beilagen enthält der Band fragmentarische Manuskripte Hegels zu seinen Vorlesungen über Logik und Metaphysik, über Naturphilosophie sowie über Anthropologie und Psychologie, an denen man seine fortschreitende Ausarbeitung dieser Disziplinen verfolgen kann, ferner Diktate Hegels zur Enzyklopädie aus dem Sommersemester 1818.
Nunmehr liegen alle drei Auflagen der Enzyklopädie in kritischer Edition vor (GW 13, 19 und 20). Um die Benutzung zu erleichtern, enthält GW 13 eine Konkordanz, die die Paragraphen der ersten Ausgabe denen der zweiten zuordnet.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Dieser Band vereint sämtliche Texte aus Hegels Lehrtätigkeit am Nürnberger Gymnasium einschließlich der zum Schuljahresabschluß und zum Amtsjubiläum seines Vorgängers gehaltenen Reden.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Mit Band 30,2 erscheint der zweite Teilband der auf sechs Teilbände angelegten Edition der Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Er enthält die Nachschriften Nachschriften zum Kolleg des Wintersemesters 1823/24.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Nach GW 26,2, der die erhaltenen Nachschriften der ersten beiden Kollegien (von 1821/22 und 1822/23) nach der Publikation der »Grundlinien« enthält, dokumentiert der vorliegende Band GW 26,3 nun das letzte vollständige Kolleg Hegels von 1824/25 (Nachschrift von Griesheim). Nachdem Hegel in der zweiten Hälfte der 1820er Jahre das Rechtsphilosophie-Kolleg seinem Freund und Schüler Eduard Gans übertragen hatte, wollte er im Winter 1831/32 wiederum die Rechtsphilosophie vortragen; die wenigen Kollegstunden, die er vor seinem Tod noch lesen konnte, sind durch eine Nachschrift von D. F. Strauß belegt.
Der Editorische Bericht sowie die erläuternden Anmerkungen folgen im vierten Teilband.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« zählen zu den klassischen und wirkungsmächtigsten Werken der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihnen entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere 'Naturrecht', teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die »Grundlinien« Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen; sie haben bis heute nichts von ihrer Brisanz verloren.
Teilband 1 enthält den Text der »Grundlinien«, für dessen kritische Edition auch die Korrekturen herangezogen wurden, die Hegel in seinem Handexemplar verzeichnet hat.
Inhalt: Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse - Grundlinien der Philosophie des Rechts. Erster Theil. Das abstracte Recht (Das Eigenthum. Der Vertrag. Das Unrecht) - Zweyter Theil. Die Moralität (Der Vorsatz und die Schuld. Die Absicht und das Wohl. Das Gute und das Gewissen) - Dritter Theil. Die Sittlichkeit (Die Familie. Die bürgerliche Gesellschaft. Der Staat)
Aktualisiert: 2023-06-16
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Gemessen an Bedeutung, Rang und Wirkung steht die Rechtsphilosophie Hegels heute neben den Politiken von Platon und Aristoteles, dem Leviathan von Hobbes und dem Contrat social von Rousseau.
Hegels Rechtsphilosophie ist eines der bedeutendsten Werke der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihr entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere ›Naturrecht‹, teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die Grundlinien Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen.
Die vollständig neu erarbeitete Ausgabe beruht auf der kritischen Edition von 2009–2011 (hrsg. von Klaus Grotsch) und bietet den Text nach der Erstausgabe mit den ausführlichen Sachanmerkungen aus Band 14,3 der Gesammelten Werke.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« zählen zu den klassischen und wirkungsmächtigsten Werken der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihnen entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere 'Naturrecht', teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die »Grundlinien« Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen; sie haben bis heute nichts von ihrer Brisanz verloren.
Teilband 3 enthält den »Anhang«; er erschließt durch den »Editorischen Bericht« die Entstehungsgeschichte und durch die »Anmerkungen« Hegels Quellen und den gedanklichen Kontext der Rechtsphilosophie. Das Personenverzeichnis umfasst alle drei Teilbände.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Nach GW 26,2, der die erhaltenen Nachschriften der ersten beiden Kollegien (von 1821/22 und 1822/23) nach der Publikation der »Grundlinien« enthält, dokumentiert der vorliegende Band GW 26,3 nun das letzte vollständige Kolleg Hegels von 1824/25 (Nachschrift von Griesheim). Nachdem Hegel in der zweiten Hälfte der 1820er Jahre das Rechtsphilosophie-Kolleg seinem Freund und Schüler Eduard Gans übertragen hatte, wollte er im Winter 1831/32 wiederum die Rechtsphilosophie vortragen; die wenigen Kollegstunden, die er vor seinem Tod noch lesen konnte, sind durch eine Nachschrift von D. F. Strauß belegt.
Der Editorische Bericht sowie die erläuternden Anmerkungen folgen im vierten Teilband.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Während die in GW 26,1 veröffentlichten Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels aus Heidelberg und seinen ersten Berliner Jahren die 'Grundlinien der Philosophie des Rechts' (GW 14,1) vorbereiten, trägt Hegel in der ersten Hälfte der 1820er Jahre seine Rechtsphilosophie auf der Grundlage dieses Vorlesungskompendiums vor. Daneben stützt er seinen Vortrag vor allem auf seine handschriftlichen Notizen (GW 14,2), jedoch nicht, ohne mehrfach auch über diese hinauszugehen. Der vorliegende Band dokumentiert diese weitere Entwicklung seiner Rechtsphilosophie in den Kollegien der Jahre 1821/22 (belegt durch eine anonyme Nachschrift) sowie 1823/24 und 1824/25 (belegt durch Nachschriften Hothos und v. Griesheims). Nachdem Hegel in der zweiten Hälfte der 1820er Jahre das Rechtsphilosophie-Kolleg seinem Freund und Schüler Eduard Gans übertragen hatte, wollte er im Winter 1831/32 wiederum die Rechtsphilosophie vortragen; die wenigen Kollegstunden, die er vor seinem Tod noch lesen konnte, sind durch eine Nachschrift von D. F. Strauss belegt. Der Editorische Bericht sowie die erläuternden Anmerkungen folgen im dritten Teilband.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Mit Band 30,2 erscheint der zweite Teilband der auf sechs Teilbände angelegten Edition der Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Er enthält die Nachschriften Nachschriften zum Kolleg des Wintersemesters 1823/24.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Alle Vorlesungen Hegels über die Philosophie des Rechts sind durch Nachschriften überliefert. Sie werden in zwei Teilbänden erscheinen: Der erste Teilband läßt die Entwicklungsgeschichte der Hegelschen Rechtsphilosophie zwischen ihrer erstmaligen Konzeption als einer Philosophie des »objektiven Geistes« in der Heidelberger Enzyklopädie von 1817 und ihrer wirkungsmächtigen Formulierung in Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« von 1821 vollständig sichtbar werden.
Alle drei Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels in dieser Zeitspanne stellen wichtige Entwicklungsschritte dar. So enthält schon die erste eine gegenüber 1817 wesentlich konkretisierte Philosophie der Sittlichkeit, die zweite eine erneuerte Paragraphen-Einteilung und die dritte, durch zwei Nachschriften überlieferte Vorlesung in fortlaufendem Text den im Kontext der »Karlsbader Beschlüsse« von 1819 aufschlußreichen Entwicklungsstand im unmittelbaren Vorfeld der »Grundlinien«. – Der zweite Teilband wird die Nachschriften zu den auf die »Grundlinien« folgenden Vorlesungen sowie den Editorischen Bericht und die Anmerkungen enthalten.
Aktualisiert: 2023-06-14
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