Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme – insbesondere künstliche Intelligenz – einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Das Non Profit Law Yearbook 2016/2017 enthält folgende Beiträge:
- Frank Adloff: Homo donator. Geben zwischen Hierarchie und Solidarität
- Jörn Block/Florian Hosseini: Stiftungsunternehmen als hybride Organisationen: Auswirkungen auf die Unternehmensperformance
- Dirk Schauer: Zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" betreffend die Zulegung und Zusammenlegung von rechtsfähigen Stiftungen
- Matthias Uhl: Perspektiven und Grenzen von Stiftungskooperationen aus rechtlicher Sicht
- Benjamin Momberger: Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Social Entrepreneurs erforderlich?
- Harald Bott: Kooperationen zwischen Non-Profit-Organisationen und der öffentlichen Hand im ländlichen Raum und zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und die Bedeutung des § 2b UStG
- Caroline Heber: Spenden und Sponsoring im Mehrwertsteuerrecht
- Niek Zaman/Cees de Groot/Martijn van Steensel: Foundations in the Netherlands: present and proposed legislation and their role in the economy
- Nils Krause/Florian Haase: Aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zum Dritten Sektor im Jahr 2016 in Deutschland
- Philipp Heller: Auswahlbibliographie des Non-Profit-Rechts 2016
Aktualisiert: 2020-11-11
Autor:
Frank Adloff,
Jörn Block,
Harald Bott,
Cees de Groot,
Florian Haase,
Caroline Heber,
Philipp Heller,
Florian Hosseini,
Rainer Hüttemann,
Nils Krause,
Benjamin Momberger,
Peter Rawert,
Dirk Schauer,
Karsten Schmidt,
Matthias Uhl,
Martijn van Steensel,
Birgit Weitemeyer,
Niek Zaman
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