Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
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Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
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Aktualisiert: 2023-04-01
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