Sicherheitswirkung, Dauerhaftigkeit und Lärmemission von eingefrästen Rüttelstreifen

Sicherheitswirkung, Dauerhaftigkeit und Lärmemission von eingefrästen Rüttelstreifen von Bommert,  F., Hegewald,  A., Irzik,  M, Krautscheid,  R., Löffler,  U., Lorenzen,  A., Ripke,  O., Sander,  K, Vesper,  A.
V 312: Sicherheitswirkung, Dauerhaftigkeit und Lärmemission von ein¬gefrästen Rüttelstreifen A. Hegewald, A. Vesper, M. Irzik, R. Krautscheid, K. Sander, A. Lorenzen, U. Löffler, O. Ripke, F. Bommert 52 S. (5,2 MB), 43 Abb., 29 Tab., ISBN 978-3-95606-427-2, 2018, An Landstraßen ist das Abkommen von der Fahrbahn nach rechts (Unfallart 8) die häufigste Unfallart bei Unfällen mit Perso-nenschaden und Unfällen mit Schwerverletzten (Destatis, 2012). Da sowohl zahlreiche internationale Untersuchungen für Au-tobahnen als auch einige wenige für Landstraßen gezeigt haben, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Abkommensunfällen von der Fahrbahn nach rechts durch neben den Fahrstreifen in den Randstreifen eingefräste Rüttelstreifen vermieden werden können, war es Ziel dieser Untersuchung, eine geeignete Form von Rüttelstreifen für Landstraßen zu identifizieren und diese auf ausgewählten Pilotstrecken umzusetzen, um anschließend deren Sicherheitswirkung zu untersuchen. Da internationale Er-fahrungen auch von einer positiven Sicherheitswirkung von in den Mittelstreifen eingefrästen Rüttelstreifen berichten, sollte auch diese Maßnahme pilothaft betrachtet werden. Im ersten Untersuchungsteil wurden im Rahmen einer Literaturanalyse zunächst die internationalen Erfahrungen ausgewertet. Bezüglich der Form der Rüttelstreifen wurde schnell deutlich, dass auf Landstraßen sinus- oder ellipsenförmige Rüttelstreifen dem klassischen rechteckigen Rüttelstreifen vorzuziehen sind, da diese ein geringes Außengeräusch erzeugen und die Befahr-barkeit mit Einspurfahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) unkritischer ist. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Literatur wurden im nächsten Schritt für zwölf verschiedene Rüttelstreifenvarianten empiri-sche Untersuchungen (Schwingungs- und Lärmmessungen mit Zweispurfahrzeugen sowie Fahrversuche mit Einspurfahrzeugen) auf einer abgesperrten Teststrecke durchgeführt. Die zwölf Rüttelstreifenvarianten unterschieden sich dabei sowohl hinsichtlich der Grundform als auch hinsichtlich der Abmessungen. Als Vorzugsvariante wurde eine völlig neue Form von Rüttelstreifen (Kombination aus Ellipsen- und Sinusform) identifiziert. Diese Form wurde im nächsten Schritt auf zwei geeigneten Pilotstrecken (4,15 km langer Abschnitt der B 55 bei Warstein in NW und 2,8 km langer Abschnitt der B 313 bei Trochtelfingen in BW) in den Randstreifen gefräst. Zudem wurde auf einem 2,75 km langen 2+1-Abschnitt der B 33 bei Triberg in BW der Rüttelstreifen in den Mittelstreifen eingefräst. Auf allen drei Pilotstrecken wurden die Rüttelstreifen im Jahr 2010 gefräst. Auf Basis eines dreijährigen Nachherzeitraums nach Fräsen der Rüttelstreifen lässt sich die Sicherheitswirkung wie folgt zu-sammenfassen: Die in den Randstreifen gefrästen Rüttelstreifen erwiesen sich auf den beiden Pilotstrecken als wirksame Maßnahme zur Re-duktion von Abkommensunfällen von der Fahrbahn nach rechts (U-Art 8). Die positiven internationalen Erfahrungen konnten somit, wenngleich auch nur auf Basis einer äußerst geringen Datengrundlage, bestätigt werden. Für den 2+1-Abschnitt der B 33, auf dem die Rüttelstreifen im Mittelstreifen eingefräst wurden, zeigt sind, dass die Maßnah-menwirkung bezogen auf die Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr (U-Art 4) und Abkommensunfälle von der Fahrbahn nach links (U-Art 9) zum Teil negativ ist. Entgegen der internationalen Erfahrungen konnte im Rahmen der durchgeführten Pilotstudie somit keine positive Maßnahmenwirkung festgestellt werden. Die im Rahmen der durchgeführten Pilotstudie an Landstraßen ermittelten Maßnahmenwirksamkeiten von in den Fahrbahn-rand und in den Mittelstreifen gefrästen Rüttelstreifen konnten aufgrund des kleinen Stichprobenumfangs, der den Untersu-chungen zugrunde lag, kein allgemeingültiges Ergebnis darstellen. Im Fall der in den Randstreifen gefrästen Rüttelstreifen konn-ten durch die Pilotstudien jedoch die positiven internationalen Erfahrungen mit dieser infrastrukturellen Maßnahme bestätigt werden, sodass deren Einsatz an spezifischen Problemstellen im Bestand unter den im Rahmen dieses Projekts definierten Randbedingungen als eine mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Betracht gezogen werden sollte. Ein flächendeckender Einsatz von in den Randstreifen gefrästen Rüttelstreifen auf Landstraßen erscheint vor dem Hintergrund der fortschreitenden Verbreitung von Spurhalteassistenten hingegen nicht angezeigt. Bezüglich der Wirksamkeit von in Mittelstreifen eingefrästen Rüttelstreifen konnten die positiven internationalen Erfahrungen mittels der betrachteten Pilotstrecke nicht bestätigt werden. Bevor jedoch diese Maßnahme endgültig verworfen wird, sollten hierzu weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Abschließend wurde noch die Dauerhaftigkeit des im Jahr 2003 auf einem 36 km langen Abschnitt der BAB A 24 bei Herzsprung gefrästen rechteckigen Rüttelstreifens bewertet. Im Ergebnis der Laserprofilmessung konnten keine Kantenausbrüche sowohl längs als auch quer zur Fahrtrichtung festgestellt werden.
Aktualisiert: 2019-01-17
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Feldversuch mit Lang-Lkw

Feldversuch mit Lang-Lkw von Bartolomaeus,  W, Bühne,  J.-A., Ellmers,  U., Gail,  J, Glaeser,  K.-P., Holte,  H., Irzik,  M, Jungfeld,  I., Kaschner,  R., Kaundinya,  I., Kranz,  Th., Kübler,  J., Limbeck,  S., Sistenich,  Chr., Wolf,  A
V 311: Feldversuch mit Lang-Lkw – Abschlussbericht M. Irzik, Th. Kranz, J.-A. Bühne, K.-P. Glaeser, S. Limbeck, J. Gail, W. Bartolomaeus, A. Wolf, Chr. Sistenich, I. Kaundinya, I. Jungfeld, U. Ellmers, J. Kübler, H. Holte, R. Kaschner 161 S (4,3 MB), 48 Abb., 10 Tab., 2018, ISBN 978-3-95606-413-5, 2018 2011 beauftragte das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die BASt mit der wissenschaftlichen Begleitung des bundesweiten Feldversuchs mit Lang-Lkw. Lang-Lkw dürfen mit bis zu 25,25 m zwar um 6,50 m länger als nach den geltenden Regelungen ausgeführt sein; ein höheres Gesamtgewicht als die auch heute schon geltenden 40 t bzw. 44 t im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr ist bei Lang-Lkw hingegen nicht zulässig. Der Versuch startete mit Wirkung vom 01.01.2012 und war auf die Dauer von fünf Jahren ausgelegt. Er ist Bestandteil des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung des Feldversuchs bildet die vom Bundesminister für Verkehr erlassene Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge, kurz LKWÜberlStVAusnV, vom 19.12.2011 sowie deren zugehörige Änderungs-Verordnungen. Eine der Vorgaben betraf zum Beispiel den auf ein geprüftes Streckennetz beschränkten Einsatz der Lang-Lkw, eine andere die Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung. Der Zweck der wissenschaftlichen Begleitung bestand unter anderem in einer Versachlichung des Themas „Längere Lkw“. Ausgehend von den Argumenten gegen längere und schwerere Lkw aus der Vergangenheit wurden auch gegen die im Feldversuch ausschließlich adressierte Vergrößerung der Länge von Interessenvertretern der Bahn, von Umweltverbänden, aber auch Automobilclubs Bedenken geäußert. Die Kritik betrifft prinzipiell und relativ pauschal folgende drei zentrale Punkte: 1. Die Verkehrssicherheit würde durch größere und / oder schwerere Lkw gefährdet. 2. Die Infrastruktur würde durch größere und / oder schwerere Lkw derart beansprucht, dass eine Ertüchtigung und / oder Instandsetzung die Allgemeinheit mit enormen Kosten belasten würde. 3. Durch die zu erwartende Effizienzsteigerung und damit einhergehenden Kostenvorteile im Straßengüterverkehr würden Transporte von der Schiene auf die Straße verlagert und / oder neue Verkehre auf der Straße induziert, sodass schließlich nicht weniger, sondern mehr Straßengüterverkehr stattfinden würde. Auch der Umstand, dass es sich beim Lang-Lkw um ausschließlich längere, nicht aber schwerere Lkw handelt, hat keine grundlegende Veränderung in der Diskussion gebracht. Ziel der Konzeption der wissenschaftlichen Begleitung war es, alle in der Öffentlichkeit diskutierten Hoffnungen in und Bedenken gegen den Einsatz von Lang-Lkw umfassend zu berücksichtigen. Aufbauend auf einer internationalen Literaturstudie und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie öffentlichen Diskussion wurden diejenigen Aspekte ermittelt und aufgelistet, die als mögliche Chancen und Risiken für einen Einsatz von Lang-Lkw in den verschiedenen Quellen benannt wurden. Diese Liste wurde im Rahmen eines Expertenkolloquiums im Mai 2011 diskutiert und weiterentwickelt. Zur Beantwortung der identifizierten Fragestellungen wurden mehrere Forschungsprojekte initiiert und im Feldversuchs zum Teil von der BASt selbst, überwiegend jedoch von externen Forschungsinstituten bearbeitet. Der zum Ende des Feldversuchs vorgelegte Abschlussbericht der BASt enthält neben den für die Konzeption der Gesamtuntersuchung erforderlichen rechtlichen Grundlagen und vorliegenden Erkenntnissen aus der Literatur die Zusammenfassungen der verschiedenen Forschungsprojekte aus allen Untersuchungsphasen der wissenschaftlichen Begleitung. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass sich bedeutende Probleme im Feldversuch nicht gezeigt haben. Gemessen an der Vielzahl betrachteter Fragestellungen ist die Anzahl der identifizierten potentiellen Herausforderungen gering. Zudem können die identifizierten Herausforderungen bei der derzeit vorhandenen Anzahl an im Feldversuch beteiligten Lang-Lkw und auch noch unter der Annahme von deutlich höheren als im Rahmen der Untersuchungen zu den Verkehrsnachfragewirkungen prognostizierten Anteilen von Lang-Lkw am Güterverkehrsaufkommen als hinnehmbar oder beherrschbar eingestuft werden. Es kann zudem festgehalten werden, dass der Einsatz des Lang-Lkw eine positive Verkehrsnachfragewirkung bezüglich einer Reduktion von gefahrenen Lkw-Kilometern und dementsprechend auch eine Reduktion von Klimagasen und Luftschadstoffen im Versuch gezeigt hat und zukünftig haben kann. Es zeigte sich bislang, dass Verlagerungseffekte von der Bahn beziehungsweise vom Binnenschiff auf den Lang-Lkw vor allem aufgrund der bestehenden Gewichts-, aber auch der tatsächlichen beziehungsweise im Modell angenommenen Streckenbeschränkungen sehr gering und damit vernachlässigbar sind. Wenngleich deutlich wird, dass der Lang-Lkw nur eine mögliche Teillösung zur Eindämmung des Güterverkehrswachstums und den damit einhergehenden Umweltwirkungen darstellt, ist der Einsatz aus betriebswirtschaftlicher und verkehrsnachfrageseitiger Sicht in bestimmten Bereichen und Einsatzfeldern sinnvoll.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Ausbaustandard und Überholverhalten auf 2+1-Strecken

Ausbaustandard und Überholverhalten auf 2+1-Strecken von Dammann,  W, Friedrich,  B, Irzik,  M
Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts bestand in der Ermittlung allgemeiner Erkenntnisse bezüglich des Überholverhaltens auf 2+1 Strecken auf der Basis von empirischen Untersuchungen. Es sollten vor allem Aussagen über die erforderlichen Abschnittslängen von Überholabschnitten von 2+1 Strecken in Abhängigkeit der Pulkauflösung getroffen werden. Im Rahmen der Untersuchungen konnten allgemeine Erkenntnisse zum Überholverhalten auf 2+1Strecken anhand der Analyse des Geschwindigkeitsverhaltens sowie der Ein und Ausschervorgänge gewonnen werden. Auf Basis der erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse wurde eine Empfehlung zur Bestimmung der erforderlichen Länge von Überholabschnitten auf 2+1 Strecken gegeben. Bei der Auswahl der Untersuchungsabschnitte wurde darauf Wert gelegt, eine möglichst gute Vergleichbarkeit der Überholabschnitte im Hinblick auf statistisch abgesicherte Ergebnisse zu gewährleisten. Der entwickelte Ansatz zur Bestimmung der erforderlichen Länge eines Überholabschnitts gilt daher nur für 2+1 Strecken, die als Kraftfahrstraßen betrieben werden, bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt ist und die Kurvigkeit gering ist. Im Hinblick auf ein möglichst praxisorientiertes Verfahren zur Ermittlung der erforderlichen Länge eines Überholabschnitts wird die Festlegung eines Qualitätsmaßstabs für den Anteil an nicht aufgelösten Pulks vorgeschlagen. Die einzige Information, die der Verkehrsplaner für die Anwendung dieses Ansatzes benötigt, ist die zu erwartende Verkehrsstärke. Die Untersuchung enthält auch einen möglichen Ansatz für die Festlegung einer minimalen Abschnittslänge. Dieser Ansatz basiert auf der Anzahl von Sperrflächenüberfahrten und dem Anteil an Einschervorgängen auf den letzten 200 m eines Überholabschnitts bezogen auf die Gesamtanzahl aller Überholvorgänge. Diesem Ansatz liegen somit Überlegungen zur Verkehrssicherheit zugrunde, die allerdings im Rahmen dieser Untersuchung nicht ausreichend genug statistisch abgesichert werden konnten. Der Originalbericht enthält als Anhänge zusätzliche Angaben zu den 2+1 Strecken in Deutschland (A 1), den Untersuchungsstrecken und Untersuchungsabschnitten (A 2), grafische Darstellungen der lokalen Geschwindigkeiten (A 3) sowie der beobachteten Ein und Ausschervorgänge auf den Untersuchungsstrecken (A 4). Auf die Wiedergabe dieser Anhänge wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Sie liegen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und sind dort einsehbar. Verweise auf die Anhänge wurden zur Information des Lesers im Berichtstext beibehalten
Aktualisiert: 2019-01-17
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Verkehrsablauf an Autobahnausfahrten des Typs A 2 der RAL-K-2

Verkehrsablauf an Autobahnausfahrten des Typs A 2 der RAL-K-2 von Friedrich,  B, Hoffmann,  S, Irzik,  M
Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts bestand in der Ent-wicklung von geeigneten entwurfstechnischen und betrieblichen Maßnahmen, mit denen Qualitätseinbußen im Verkehrsablauf in zweistreifigen Ausfahrten vom Typ A 2 vermieden werden können. Aufbauend auf einer Literaturanalyse wurden Maßnahmen in der wegweisenden Beschilderung und in der Markierung als zweck-mäßig eingeschätzt. Daneben wurde auch eine Maßnahme unter-sucht, die zusätzlich zur bestehenden Beschilderung im Seitenraum aufgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-01-16
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