Aktualisiert: 2023-07-02
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Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Durch Aufsehen erregende Berichte in den Massenmedien über fehlerhafte zahnärztliche Behandlungen und betrügerisch abrechnende Zahnärzte gerät die zahnärztliche Tätigkeit immer stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund überprüft Kathrin Janke in ihrer Dissertation die Verantwortung des Zahnarztes in strafrechtlicher Hinsicht. Im Mittelpunkt steht dabei die zahnmedizinische Behandlung als Kernbereich der zahnärztlichen Tätigkeit. Darüber hinaus werden die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, Werbemaßnahmen von Zahnärzten und der Umgang mit Patienteninformationen auf den strafrechtlichen Prüfstand gestellt.
Zum weiteren Verständnis werden die Ausführungen durch einen Überblick zur Strafrechtsgeschichte der Zahnheilkunde und eine Darstellung der Folgen von wirklich oder bloß vermeintlich fehlerhaftem Verhalten vervollständigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Bei über 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse über die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Prävention und strukturellen Maßnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualität ärztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehörigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen unzulässig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungslösung nachhaltig beeinträchtigt; eine erweiterte Widerspruchslösung könnte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher für eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Das Buch bietet eine aktuelle Darstellung der in der stationären und in der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) der Bevölkerung in Deutschland bestehenden Rechtsfragen und deren Lösung. Das Werk bezieht Stellung zu den Bedingungen der medikamentösen Versorgung, zum Leistungsanspruch Privatversicherter, der noch nicht durchgängig besteht und auch zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Nichtärzte, die rechtlich in einer Grauzone stattfindet. Untersucht werden der Einsatz der Palliativversorgung als intermittierende Behandlung nicht nur am Lebensende, sondern frühzeitig und parallel zur kurativen Therapie und als sektorenübergreifende Versorgung für alle Versicherten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Forderung, die Aufklärung und Information über die Möglichkeiten hospiz-palliativer Versorgung bei gleichzeitigem Auf- und Ausbau der notwendigen Strukturen in den Vordergrund der derzeitigen Bemühungen zu stellen. Erst nach ausreichender Umsetzung dieser Voraussetzungen sollte eine Neuregelung zum Themenkreis ärztlich assistierter Suizid erfolgen. Die ausführlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung sind im Wortlaut im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Das Buch bietet eine aktuelle Darstellung der in der stationären und in der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) der Bevölkerung in Deutschland bestehenden Rechtsfragen und deren Lösung. Das Werk bezieht Stellung zu den Bedingungen der medikamentösen Versorgung, zum Leistungsanspruch Privatversicherter, der noch nicht durchgängig besteht und auch zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Nichtärzte, die rechtlich in einer Grauzone stattfindet. Untersucht werden der Einsatz der Palliativversorgung als intermittierende Behandlung nicht nur am Lebensende, sondern frühzeitig und parallel zur kurativen Therapie und als sektorenübergreifende Versorgung für alle Versicherten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Forderung, die Aufklärung und Information über die Möglichkeiten hospiz-palliativer Versorgung bei gleichzeitigem Auf- und Ausbau der notwendigen Strukturen in den Vordergrund der derzeitigen Bemühungen zu stellen. Erst nach ausreichender Umsetzung dieser Voraussetzungen sollte eine Neuregelung zum Themenkreis ärztlich assistierter Suizid erfolgen. Die ausführlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung sind im Wortlaut im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Bei über 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse über die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Prävention und strukturellen Maßnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualität ärztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehörigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen unzulässig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungslösung nachhaltig beeinträchtigt; eine erweiterte Widerspruchslösung könnte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher für eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Durch Aufsehen erregende Berichte in den Massenmedien über fehlerhafte zahnärztliche Behandlungen und betrügerisch abrechnende Zahnärzte gerät die zahnärztliche Tätigkeit immer stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund überprüft Kathrin Janke in ihrer Dissertation die Verantwortung des Zahnarztes in strafrechtlicher Hinsicht. Im Mittelpunkt steht dabei die zahnmedizinische Behandlung als Kernbereich der zahnärztlichen Tätigkeit. Darüber hinaus werden die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, Werbemaßnahmen von Zahnärzten und der Umgang mit Patienteninformationen auf den strafrechtlichen Prüfstand gestellt.
Zum weiteren Verständnis werden die Ausführungen durch einen Überblick zur Strafrechtsgeschichte der Zahnheilkunde und eine Darstellung der Folgen von wirklich oder bloß vermeintlich fehlerhaftem Verhalten vervollständigt.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
Aktualisiert: 2023-04-03
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