Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung von Ketteler,  Annegret
1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fürsorge für die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tätigkeit privater karitativer Ein richtungen beschränkt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg für die Schaffung' der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz. 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verkündet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefaßt. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufügung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen ständig erweitert und stellt das Kernstück des Sozialgesetz buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Behördeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre chend wird ihre Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver waltungsmäßig eingesetzten Geschäftsführung. 2.2 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Träger: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.
Aktualisiert: 2023-07-03
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1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fürsorge für die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tätigkeit privater karitativer Ein richtungen beschränkt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg für die Schaffung' der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz. 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verkündet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefaßt. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufügung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen ständig erweitert und stellt das Kernstück des Sozialgesetz buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Behördeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre chend wird ihre Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver waltungsmäßig eingesetzten Geschäftsführung. 2.2 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Träger: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.
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1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fürsorge für die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tätigkeit privater karitativer Ein richtungen beschränkt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg für die Schaffung' der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz. 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verkündet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefaßt. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufügung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen ständig erweitert und stellt das Kernstück des Sozialgesetz buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Behördeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre chend wird ihre Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver waltungsmäßig eingesetzten Geschäftsführung. 2.2 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Träger: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.
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