Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Personalvertretungsrecht für die Praxis
Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes – ebenso wie in der Bundeswehr – erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken.
Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen.
Die aktuelle Ausgabe von 'Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen' beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk.
Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2021-04-07
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Aktualisiert: 2019-08-20
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Personalvertretungsrecht für die Praxis
Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes – ebenso wie in der Bundeswehr – erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken.
Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das "Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen.
Die aktuelle Ausgabe von „Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen“ beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk.
Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2021-01-22
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Handlungshilfen für Wahlvorstände
Personalräte haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz weitreichende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte; sie werden regelmäßig alle vier Jahre in einem detailliert geregelten Verfahren gewählt.
Wahlvorstände erfahren in allen Einzelheiten, wie sie eine korrekte Wahl durchführen:
Aktuelle Rechtsgrundlagen der Personalratswahlen
Ergänzendes Bundesrecht
Hinweise aus der Praxis für die Praxis
Vordrucke und Formularmuster
Aktualisiert: 2019-08-20
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