Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten.
Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten.
Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
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Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten.
Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
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Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten.
Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
Aktualisiert: 2023-01-25
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