Fragen des Irrtums gehören seit jeher zu den zentralen Problemen der Rechtswissenschaft. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Irrtum über Eigenschaften des Vertragspartners zu, der in der europäischen Rechtsgeschichte zunächst als Irrtum über Eigenschaften des Ehepartners eine große Rolle gespielt und vom Eherecht aus seinen Weg in das allgemeine Zivilrecht gefunden hat.
Im geltenden Recht stellt sich die wichtige Frage, wie sich ein Fehlgehen der Erwartungen einer Vertragspartei über die andere Vertragspartei auswirkt. Diese Frage ist in § 119 II BGB ausdrücklich thematisiert. Bei ihrer Lösung muss darüber hinaus jedoch das gesamte Schuldrecht, etwa das Leistungsstörungsrecht, Kündigungsrecht oder Recht der Geschäftsgrundlagenstörung, berücksichtigt werden.
Die Untersuchung verbindet einen rechtshistorischen Ansatz mit einer breiten rechtsdogmatischen Analyse des geltenden Zivilrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung und liefert damit erstmals eine umfassende Betrachtung des „Irrtums über Eigenschaften des Vertragspartners“. Auf gelungene Weise wird so die geschichtliche Problementwicklung der Interpretation, Kritik und Fortentwicklung geltenden Rechts fruchtbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Fragen des Irrtums gehören seit jeher zu den zentralen Problemen der Rechtswissenschaft. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Irrtum über Eigenschaften des Vertragspartners zu, der in der europäischen Rechtsgeschichte zunächst als Irrtum über Eigenschaften des Ehepartners eine große Rolle gespielt und vom Eherecht aus seinen Weg in das allgemeine Zivilrecht gefunden hat.
Im geltenden Recht stellt sich die wichtige Frage, wie sich ein Fehlgehen der Erwartungen einer Vertragspartei über die andere Vertragspartei auswirkt. Diese Frage ist in § 119 II BGB ausdrücklich thematisiert. Bei ihrer Lösung muss darüber hinaus jedoch das gesamte Schuldrecht, etwa das Leistungsstörungsrecht, Kündigungsrecht oder Recht der Geschäftsgrundlagenstörung, berücksichtigt werden.
Die Untersuchung verbindet einen rechtshistorischen Ansatz mit einer breiten rechtsdogmatischen Analyse des geltenden Zivilrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung und liefert damit erstmals eine umfassende Betrachtung des „Irrtums über Eigenschaften des Vertragspartners“. Auf gelungene Weise wird so die geschichtliche Problementwicklung der Interpretation, Kritik und Fortentwicklung geltenden Rechts fruchtbar gemacht.
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Fragen des Irrtums gehören seit jeher zu den zentralen Problemen der Rechtswissenschaft. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Irrtum über Eigenschaften des Vertragspartners zu, der in der europäischen Rechtsgeschichte zunächst als Irrtum über Eigenschaften des Ehepartners eine große Rolle gespielt und vom Eherecht aus seinen Weg in das allgemeine Zivilrecht gefunden hat.
Im geltenden Recht stellt sich die wichtige Frage, wie sich ein Fehlgehen der Erwartungen einer Vertragspartei über die andere Vertragspartei auswirkt. Diese Frage ist in § 119 II BGB ausdrücklich thematisiert. Bei ihrer Lösung muss darüber hinaus jedoch das gesamte Schuldrecht, etwa das Leistungsstörungsrecht, Kündigungsrecht oder Recht der Geschäftsgrundlagenstörung, berücksichtigt werden.
Die Untersuchung verbindet einen rechtshistorischen Ansatz mit einer breiten rechtsdogmatischen Analyse des geltenden Zivilrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung und liefert damit erstmals eine umfassende Betrachtung des „Irrtums über Eigenschaften des Vertragspartners“. Auf gelungene Weise wird so die geschichtliche Problementwicklung der Interpretation, Kritik und Fortentwicklung geltenden Rechts fruchtbar gemacht.
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Fragen des Irrtums gehören seit jeher zu den zentralen Problemen der Rechtswissenschaft. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Irrtum über Eigenschaften des Vertragspartners zu, der in der europäischen Rechtsgeschichte zunächst als Irrtum über Eigenschaften des Ehepartners eine große Rolle gespielt und vom Eherecht aus seinen Weg in das allgemeine Zivilrecht gefunden hat.
Im geltenden Recht stellt sich die wichtige Frage, wie sich ein Fehlgehen der Erwartungen einer Vertragspartei über die andere Vertragspartei auswirkt. Diese Frage ist in § 119 II BGB ausdrücklich thematisiert. Bei ihrer Lösung muss darüber hinaus jedoch das gesamte Schuldrecht, etwa das Leistungsstörungsrecht, Kündigungsrecht oder Recht der Geschäftsgrundlagenstörung, berücksichtigt werden.
Die Untersuchung verbindet einen rechtshistorischen Ansatz mit einer breiten rechtsdogmatischen Analyse des geltenden Zivilrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung und liefert damit erstmals eine umfassende Betrachtung des „Irrtums über Eigenschaften des Vertragspartners“. Auf gelungene Weise wird so die geschichtliche Problementwicklung der Interpretation, Kritik und Fortentwicklung geltenden Rechts fruchtbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Scheidungsrecht hat in Europa seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende Änderungen erfahren. Die Privatautonomie der Ehegatten rückt dabei immer mehr in den Fokus. Einige Systeme verzichten mittlerweile sogar auf eine gerichtliche Mitwirkung bei der Scheidung. Das 13. Symposium für europäisches Familienrecht in Regensburg (6.-8.10.2016) befasste sich rechtsvergleichend mit der Materie.
Neben einem rechtshistorischen Abriss (Schwab) enthält der Band Referate zu den Entwicklungen in
Deutschland (Dutta), Österreich (Ferrari), der Schweiz (Aebi-Müller/Ziegler), Italien (Patti), Spanien (Ferrer Riba), Frankreich (Ferrand), Belgien (Pintens), den Niederlanden (Breemhaar), Polen (Bugajski), Tschechien (Westphalová), Norwegen (Sperr), Slowenien (Novak), England/Wales (Scherpe) und den vom islamischen Recht geprägten Rechtsordnungen (Yassari).
Hinzu kommen Beiträge zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Helms und Buschbaum). Eine Schlussbetrachtung (Henrich) rundet den Band ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die ab August 2015 anwendbare neue Europäische Erbrechtsverordnung stellt die Rechtspraxis vor neue Herausforderungen. Das 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht (10./11.4.2014) hatte daher das Thema "Erbfälle mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung" zum Gegenstand. Insbesondere waren dabei die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers unter Geltung der Verordnung von Interesse.
Nach der Einführung in Grundfragen der EuErbVO (Walter Pintens) folgt ein Beitrag über das neu geschaffene Europäische Nachlasszeugnis (Christoph Dorsel). Es schließen sich Länderberichte zu den aus deutscher Perspektive wichtigen Rechtsordnungen von
- Skandinavien (Torstein Frantzen), Spanien (Francisco Pertíñez Vílchez), Österreich (Ena-Marlis Bajons), Italien (Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann) und Frankreich (Christoph Döbereiner)
an. Eine rechtsvergleichende Zusammenfassung mit einem Ausblick auf die nationale Umsetzung (Anatol Dutta) schließt den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Vormundschaft – die Übernahme von Sorgeverantwortung an Stelle der Eltern durch Dritte – stand bisher nicht im Fokus der Familienrechtsvergleichung. Auf Anregung des Bundesjustizministeriums fand deshalb an der Universität Regensburg am 12. und 13. Dezember 2014 im Rahmen der Symposien für europäisches Familienrecht ein Sonderworkshop zum Vormundschaftsrecht im europäischen Vergleich statt. Die Veranstaltung sollte ein rechtsvergleichendes Fundament für die anstehende Reform des deutschen Vormundschaftsrechts schaffen. Ausgewiesene Experten aus dem europäischen Ausland berichteten über die Entwicklung in ihren Rechtsordnungen.
An eine Einleitung (Dutta) sowie Beiträge über die Entwicklung des deutschen Vormundschaftsrechts (Schwab) und den dortigen Reformbedarf (Meyer) schließen sich deutsch- und englischsprachige Länderberichte - zur Schweiz (Jungo/Mazenauer), zu Österreich (Deixler-Hübner), Slowenien (Novak), Finnland (Helin), Ungarn (Szeibert), England und Wales (Sloan), Frankreich (Francoz Terminal), Spanien (Ferrer Riba), Polen (Bugajski) und Griechenland (Zervogianni)
sowie eine abschließende Zusammenfassung (Dutta) an.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Vormundschaft – die Übernahme von Sorgeverantwortung an Stelle der Eltern durch Dritte – stand bisher nicht im Fokus der Familienrechtsvergleichung. Auf Anregung des Bundesjustizministeriums fand deshalb an der Universität Regensburg am 12. und 13. Dezember 2014 im Rahmen der Symposien für europäisches Familienrecht ein Sonderworkshop zum Vormundschaftsrecht im europäischen Vergleich statt. Die Veranstaltung sollte ein rechtsvergleichendes Fundament für die anstehende Reform des deutschen Vormundschaftsrechts schaffen. Ausgewiesene Experten aus dem europäischen Ausland berichteten über die Entwicklung in ihren Rechtsordnungen.
An eine Einleitung (Dutta) sowie Beiträge über die Entwicklung des deutschen Vormundschaftsrechts (Schwab) und den dortigen Reformbedarf (Meyer) schließen sich deutsch- und englischsprachige Länderberichte - zur Schweiz (Jungo/Mazenauer), zu Österreich (Deixler-Hübner), Slowenien (Novak), Finnland (Helin), Ungarn (Szeibert), England und Wales (Sloan), Frankreich (Francoz Terminal), Spanien (Ferrer Riba), Polen (Bugajski) und Griechenland (Zervogianni)
sowie eine abschließende Zusammenfassung (Dutta) an.
Aktualisiert: 2023-07-01
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"Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" war Gegenstand des 10. Regensburger Symposiums für Europäisches Familienrecht vom 7.-9.10.2010. Durch die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft und die verbesserten medizinischen Möglichkeiten sind in den europäischen Ländern unterschiedliche Rechtsprobleme entstanden.
Das deutsche Recht sieht seit dem 1.9.2009 mit den §§ 1901a-1901c BGB neue Regelungen für diesen Bereich vor. Andere Staaten verfügen schon seit längerem über einschlägige Vorschriften, manche wiederum haben noch gar nicht reagiert.
Den Tagungsband eröffnet "Eine kleine Geschichte der Regensburger Symposien" (Dieter Schwab) anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Veranstaltung. Es folgen die Beiträge zur deutschen Rechtslage
Probleme der Vorsorgevollmacht (Martin Löhnig)
Probleme der Patientenverfügung (Andreas Spickhoff)
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Instrumente der Vorsorgenden Rechtspflege (Andreas
Albrecht)
sowie 15 Länderberichte für die Schweiz (Regina E. Aebi-Müller/Sabrina Bienz), Norwegen (Torstein Frantzen), Polen (Blazej Bugajski), Slowenien (Barbara Novak), Österreich (Susanne Ferrari), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), die Niederlande (Willem Breemhaar), Großbritannien (Adrian D. Ward), Frankreich (Frédérique Ferrand), Spanien (Josep Ferrer i Riba), Belgien (Walter Pintens), Italien (Salvatore Patti), Serbien (Olga Cvejic Jancic), Ungarn (Ágnes Dósa), Bulgarien (Velina Todorova) und abschließend der europäische Vergleich (Mareike Preisner).
Aktualisiert: 2023-07-01
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"Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" war Gegenstand des 10. Regensburger Symposiums für Europäisches Familienrecht vom 7.-9.10.2010. Durch die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft und die verbesserten medizinischen Möglichkeiten sind in den europäischen Ländern unterschiedliche Rechtsprobleme entstanden.
Das deutsche Recht sieht seit dem 1.9.2009 mit den §§ 1901a-1901c BGB neue Regelungen für diesen Bereich vor. Andere Staaten verfügen schon seit längerem über einschlägige Vorschriften, manche wiederum haben noch gar nicht reagiert.
Den Tagungsband eröffnet "Eine kleine Geschichte der Regensburger Symposien" (Dieter Schwab) anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Veranstaltung. Es folgen die Beiträge zur deutschen Rechtslage
Probleme der Vorsorgevollmacht (Martin Löhnig)
Probleme der Patientenverfügung (Andreas Spickhoff)
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Instrumente der Vorsorgenden Rechtspflege (Andreas
Albrecht)
sowie 15 Länderberichte für die Schweiz (Regina E. Aebi-Müller/Sabrina Bienz), Norwegen (Torstein Frantzen), Polen (Blazej Bugajski), Slowenien (Barbara Novak), Österreich (Susanne Ferrari), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), die Niederlande (Willem Breemhaar), Großbritannien (Adrian D. Ward), Frankreich (Frédérique Ferrand), Spanien (Josep Ferrer i Riba), Belgien (Walter Pintens), Italien (Salvatore Patti), Serbien (Olga Cvejic Jancic), Ungarn (Ágnes Dósa), Bulgarien (Velina Todorova) und abschließend der europäische Vergleich (Mareike Preisner).
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Vom 2. bis 4. Oktober 2014 fand in Regensburg das 12. Symposium für Europäisches Familienrecht statt, das der künstlichen Fortpflanzung gewidmet war ein Thema, das aufgrund des medizinischen Fortschritts und des gesellschaftlichen Wandels immer bedeutsamer wird. Viele Rechtsfragen sind streitig oder ungeklärt. Zudem sehen die Rechtsordnungen in Europa keine einheitlichen Problemlösungen vor.
Ziel des Symposiums war es, die zentralen rechtlichen Fragen der künstlichen Fortpflanzung herauszuarbeiten und rechtsvergleichend zu diskutieren. Damit sollten auch die Chancen einer europäischen Rechtsangleichung und der Bedarf für Reformen des deutschen Rechts ausgelotet werden. Ebenfalls erörtert wurden Fragen des Internationalen Privatrechts sowie die Möglichkeiten vertraglicher Gestaltungen.
Den Beiträgen über die deutsche Rechtslage (Löhnig/Plettenberg), zur Vertragsgestaltung (Grziwotz) und zum Internationalen Privatrecht (Helms) schließen sich elf Länderberichte zu
- Italien (Diurni), Belgien/Frankreich (Pintens), Niederlande (Reuß), Schweiz (AebiMüller/Dörr), Österreich (Ferrari), Griechenland (Zervogianni), Spanien (Ferrer Riba), Polen (Bugajski), Slowenien (Novak), England/Wales (Scherpe), Norwegen (Sperr)
sowie ein Überblick über außereuropäische "Anbieterrechtsordnungen" (Dutta) an. Eine rechtsvergleichende Schlussbetrachtung (Henrich) rundet den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der schmucke mit Zeichnungen von Jon Pahlow aufgelockerte Band enthält nach einer Einleitung von Heribert Prantl brilliant formulierte, scharfsinnige, aber auch feinsinnig-humorvolle Beiträge aus der Feder des Jubilars zur Sprache der Juristen, zur Kunst der Gesetzgebung, zu Reformen des Familienrechts und richterlichen Erkenntnissen.
Gönnen Sie sich ein Lesevergnügen par excellence oder machen Sie anderen damit eine nicht alltägliche Freude!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der schmucke mit Zeichnungen von Jon Pahlow aufgelockerte Band enthält nach einer Einleitung von Heribert Prantl brilliant formulierte, scharfsinnige, aber auch feinsinnig-humorvolle Beiträge aus der Feder des Jubilars zur Sprache der Juristen, zur Kunst der Gesetzgebung, zu Reformen des Familienrechts und richterlichen Erkenntnissen.
Gönnen Sie sich ein Lesevergnügen par excellence oder machen Sie anderen damit eine nicht alltägliche Freude!
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Der schmucke mit Zeichnungen von Jon Pahlow aufgelockerte Band enthält nach einer Einleitung von Heribert Prantl brilliant formulierte, scharfsinnige, aber auch feinsinnig-humorvolle Beiträge aus der Feder des Jubilars zur Sprache der Juristen, zur Kunst der Gesetzgebung, zu Reformen des Familienrechts und richterlichen Erkenntnissen.
Gönnen Sie sich ein Lesevergnügen par excellence oder machen Sie anderen damit eine nicht alltägliche Freude!
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Der Tagungsband vereint die Beiträge des 3. Symposiums für Europäisches Erbrecht, das am 6. und 7. Oktober 2017 in Regensburg stattfand. Die rechtliche Ausgestaltung, dogmatische Konstruktion und praktische Relevanz der Testamentsvollstreckung und verwandter Instrumente ist in den europäischen Ländern sehr verschieden. Die Beiträge arbeiten die Charakteristika der einzelnen Willensvollstreckerfiguren heraus und erörtern Gestaltungsmöglichkeiten, ebenso die grenzüberschreitende Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Auf die Eröffnung zur Geschichte der Testamentsvollstreckung (D. Schwab), einem Überblick über die Rechtslage in Deutschland (M. Löhnig) sowie die notarielle Sicht (J. Weber) folgen die Länderberichte zu
Belgien (W. Pintens), den Niederlanden (W. Breemhaar), Österreich (S. Ferrari), der Schweiz (H. R. Künzle), Frankreich (E. Gresser), Italien (G. Christandl), Polen (B. Bugajski) und England (B. Häcker).
Ein rechtsvergleichender Beitrag mit Blick auf die Rolle der Testamentsvollstreckung in der europäischen Erbrechtsverordnung (A. Dutta) schließt den Band ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Tagungsband vereint die Beiträge des 3. Symposiums für Europäisches Erbrecht, das am 6. und 7. Oktober 2017 in Regensburg stattfand. Die rechtliche Ausgestaltung, dogmatische Konstruktion und praktische Relevanz der Testamentsvollstreckung und verwandter Instrumente ist in den europäischen Ländern sehr verschieden. Die Beiträge arbeiten die Charakteristika der einzelnen Willensvollstreckerfiguren heraus und erörtern Gestaltungsmöglichkeiten, ebenso die grenzüberschreitende Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Auf die Eröffnung zur Geschichte der Testamentsvollstreckung (D. Schwab), einem Überblick über die Rechtslage in Deutschland (M. Löhnig) sowie die notarielle Sicht (J. Weber) folgen die Länderberichte zu
Belgien (W. Pintens), den Niederlanden (W. Breemhaar), Österreich (S. Ferrari), der Schweiz (H. R. Künzle), Frankreich (E. Gresser), Italien (G. Christandl), Polen (B. Bugajski) und England (B. Häcker).
Ein rechtsvergleichender Beitrag mit Blick auf die Rolle der Testamentsvollstreckung in der europäischen Erbrechtsverordnung (A. Dutta) schließt den Band ab.
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Der Tagungsband vereint die Beiträge des 3. Symposiums für Europäisches Erbrecht, das am 6. und 7. Oktober 2017 in Regensburg stattfand. Die rechtliche Ausgestaltung, dogmatische Konstruktion und praktische Relevanz der Testamentsvollstreckung und verwandter Instrumente ist in den europäischen Ländern sehr verschieden. Die Beiträge arbeiten die Charakteristika der einzelnen Willensvollstreckerfiguren heraus und erörtern Gestaltungsmöglichkeiten, ebenso die grenzüberschreitende Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Auf die Eröffnung zur Geschichte der Testamentsvollstreckung (D. Schwab), einem Überblick über die Rechtslage in Deutschland (M. Löhnig) sowie die notarielle Sicht (J. Weber) folgen die Länderberichte zu
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Der Tagungsband vereint die Beiträge des 3. Symposiums für Europäisches Erbrecht, das am 6. und 7. Oktober 2017 in Regensburg stattfand. Die rechtliche Ausgestaltung, dogmatische Konstruktion und praktische Relevanz der Testamentsvollstreckung und verwandter Instrumente ist in den europäischen Ländern sehr verschieden. Die Beiträge arbeiten die Charakteristika der einzelnen Willensvollstreckerfiguren heraus und erörtern Gestaltungsmöglichkeiten, ebenso die grenzüberschreitende Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Auf die Eröffnung zur Geschichte der Testamentsvollstreckung (D. Schwab), einem Überblick über die Rechtslage in Deutschland (M. Löhnig) sowie die notarielle Sicht (J. Weber) folgen die Länderberichte zu
Belgien (W. Pintens), den Niederlanden (W. Breemhaar), Österreich (S. Ferrari), der Schweiz (H. R. Künzle), Frankreich (E. Gresser), Italien (G. Christandl), Polen (B. Bugajski) und England (B. Häcker).
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Der Band enthält in überarbeiteter Form die dem em. Regensburger Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte Prof. Dr. Dr.h.c. Dieter Schwab in einem Symposium im Oktober 2015 aus Anlass seines 80. Geburtstags gewidmeten Beiträge.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Band enthält in überarbeiteter Form die dem em. Regensburger Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte Prof. Dr. Dr.h.c. Dieter Schwab in einem Symposium im Oktober 2015 aus Anlass seines 80. Geburtstags gewidmeten Beiträge.
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