Die sogenannte »Preisschrift über die Fortschritte der Metaphysik« hat in den letzten Jahren überraschend wenig Aufmerksamkeit in der Kantforschung erfahren. Das beginnt sich erst langsam zu ändern, bedingt vor allem durch das Wiedereinsetzen eines allgemeinen Interesses an Metaphysik, aber auch durch die Wiederentdeckung der Einsicht, dass die kantische Philosophie nicht nur ihren Ursprung in der nach-wolffschen Philosophie des 18. Jahrhunderts hat, sondern dass Kant mit seinen Fragestellungen insgesamt dieser philosophischen Strömung sehr viel näher bleibt, als die bislang eher auf die empiristische Tradition hin ausgelegten Interpretationsansätze bemerkt haben.
Die Beiträge dieses Bandes thematisieren den metaphysischen Ursprung und die metaphysische Stoßrichtung der kantischen Philosophie. Das geschieht vor allem im Ausgang von und mit Blick auf die kantische Preisschrift, die eine besondere Stellung in Kants Werk einnimmt. Ausgehend von dieser Schrift wird einerseits ein Blick zurück auf die Entwicklung der kritischen Philosophie sowie deren Architektonik in Abgrenzung zur rationalistischen Schulphilosophie geworfen und andererseits ein Blick nach vorn zur vermeintlich nachkritischen Revision der Systematik im Opus postumum.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Handle äußerlich so, dass der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich.
Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Die zentrale Stellung der »Tugendlehre« (1797), des zweiten Teils der Metaphysik der Sitten, wird innerhalb der Moralphilosophie Kants häufig verkannt. Es zeigt sich jedoch, dass diese späte Schrift den Vorwurf der Kritik, Kants Ethik ende im »Formalismus« und sei zur Begründung materialer Pflichten nicht fähig, ins Leere laufen lässt. Die 3., durchgesehene und verbesserte Auflage bringt einige dem neuesten Editionsstand entsprechende Emendationen und Berichtigungen, eine überarbeitete Einleitung des Herausgebers und eine ergänzte Bibliographie.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren. Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797.
Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
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Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich. Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
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Es ist schwierig, Kant in der Frage der Willensfreiheit eine der heute üblichen philosophischen Sichtweisen zuzuordnen. Mithilfe des 'transzendentalen Idealismus' meint Kant im Ergebnis die Vereinbarkeit von Freiheit und Naturnotwendigkeit begründen zu können. Zugleich hält er an einem Verständnis von Freiheit fest, demzufolge Freiheit 'absolute Spontaneität' verlangt und deshalb nicht im Naturnotwendigen aufgehen kann. Seine Antwort verweist mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' auf zwei verschiedene 'Welten' oder 'Standpunkte', von denen aus unser Handeln beschrieben werden kann – einerseits als absolut frei, andererseits als naturnotwendig.
Wie wichtig Kant gerade dieses Ergebnis seiner Kritik war, wurde von ihm wiederholt unterstrichen und in der Vorrede zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft sogar zum eigentlichen Ziel des kritischen Projekts erhoben. Doch obwohl die kantische Philosophie sich einer verbreiteten Anerkennung erfreut, sind heutzutage die wenigsten bereit, Freiheit in einer Welt der 'Dinge an sich' zu verorten. Die Gründe dafür liegen zum Teil in einer Neigung zum philosophischen Naturalismus, zum Teil in einem veränderten Verständnis von Freiheit, vor allem aber in einer grundsätzlichen Skepsis im Hinblick auf ehrgeizige metaphysische Theorien.
Der vorliegende Band diskutiert Kants Freiheitstheorie in exegetischer und systematischer Hinsicht. Die Autoren stellen unter anderem folgende Fragen: Was genau hat Kant mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' im Sinn? Wie soll sie die Möglichkeit transzendentaler Freiheit sichern? Gelingt das, wenn man die Unterscheidung akzeptiert? Ist der transzendentale Idealismus überhaupt eine kohärente Theorie? Was bleibt von Kants Freiheitstheorie und seiner Metaphysik des transzendentalen Idealismus?
Inhaltsübersicht:
Mario Brandhorst, Andree Hahmann, Bernd Ludwig: Einleitung - Dietmar H. Heidemann: Über Kants These: 'Denn, sind Erscheinungen Dinge an sich selbst, so ist Freiheit nicht zu retten' - Tobias Rosefeldt: Kants Kompatibilismus –Jochen Bojanowski: Ist Kant ein Kompatibilist? - Andree Hahmann: Ist Freiheit die 'Wahrheit der Notwendigkeit'? Das Ding an sich als Grund der Erscheinung bei Kant – Geert Keil: Kann man nichtzeitliche Verursachung verstehen? Kausalitätstheoretische Anmerkungen zu Kants Freiheitsantinomie – Mario Brandhorst: Woran scheitert Kants Freiheitstheorie? – Kenneth Westphal: Kants positive Verteidigung der Urteils- und Handlungsfreiheit, und zwar ohne transzendentalen Idealismus - Heiner Klemme: Spontaneität und Selbsterkenntnis. Kant über die ursprüngliche Einheit von Natur und Freiheit im Aktus des Denkens (1785-1787/88) – Bernd Ludwig: Was weiß ich vom Ich? Kants Lehre vom Faktum der reinen praktischen Vernunft, seine Neufassung der Paralogismen und die verborgenen Fortschritte der Kritischen Metaphysik im Jahre 1786 – Reinhard Brandt: 'Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive)' – wie das? - Dieter Schönecker: Kants Grundlegung über den bösen Willen. Eine kommentarische Interpretation von GMS III 457,25-458,5 – Susanne Brauer: Alternative zu Kant? Freiheit nach Hegel in den Grundlinien zur Philosophie des Rechts.
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Die zentrale Stellung der "Tugendlehre" (1797), des zweiten Teils der Metaphysik der Sitten, wird innerhalb der Moralphilosophie Kants häufig verkannt. Es zeigt sich jedoch, dass diese späte Schrift den Vorwurf der Kritik, Kants Ethik ende im "Formalismus" und sei zur Begründung materialer Pfichten nicht fähig, ins Leere laufen lässt. Die 3., durchgesehene und verbesserte Auflage bringt einige dem neuesten Editionsstand entsprechende Emendationen und Berichtigungen, eine überarbeitete Einleitung des Herausgebers und eine ergänzte Bibliographie.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren. Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797.
Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
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Handle äußerlich so, dass der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich.
Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
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Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren. Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797.
Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
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Es ist schwierig, Kant in der Frage der Willensfreiheit eine der heute üblichen philosophischen Sichtweisen zuzuordnen. Mithilfe des 'transzendentalen Idealismus' meint Kant im Ergebnis die Vereinbarkeit von Freiheit und Naturnotwendigkeit begründen zu können. Zugleich hält er an einem Verständnis von Freiheit fest, demzufolge Freiheit 'absolute Spontaneität' verlangt und deshalb nicht im Naturnotwendigen aufgehen kann. Seine Antwort verweist mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' auf zwei verschiedene 'Welten' oder 'Standpunkte', von denen aus unser Handeln beschrieben werden kann – einerseits als absolut frei, andererseits als naturnotwendig.
Wie wichtig Kant gerade dieses Ergebnis seiner Kritik war, wurde von ihm wiederholt unterstrichen und in der Vorrede zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft sogar zum eigentlichen Ziel des kritischen Projekts erhoben. Doch obwohl die kantische Philosophie sich einer verbreiteten Anerkennung erfreut, sind heutzutage die wenigsten bereit, Freiheit in einer Welt der 'Dinge an sich' zu verorten. Die Gründe dafür liegen zum Teil in einer Neigung zum philosophischen Naturalismus, zum Teil in einem veränderten Verständnis von Freiheit, vor allem aber in einer grundsätzlichen Skepsis im Hinblick auf ehrgeizige metaphysische Theorien.
Der vorliegende Band diskutiert Kants Freiheitstheorie in exegetischer und systematischer Hinsicht. Die Autoren stellen unter anderem folgende Fragen: Was genau hat Kant mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' im Sinn? Wie soll sie die Möglichkeit transzendentaler Freiheit sichern? Gelingt das, wenn man die Unterscheidung akzeptiert? Ist der transzendentale Idealismus überhaupt eine kohärente Theorie? Was bleibt von Kants Freiheitstheorie und seiner Metaphysik des transzendentalen Idealismus?
Inhaltsübersicht:
Mario Brandhorst, Andree Hahmann, Bernd Ludwig: Einleitung - Dietmar H. Heidemann: Über Kants These: 'Denn, sind Erscheinungen Dinge an sich selbst, so ist Freiheit nicht zu retten' - Tobias Rosefeldt: Kants Kompatibilismus –Jochen Bojanowski: Ist Kant ein Kompatibilist? - Andree Hahmann: Ist Freiheit die 'Wahrheit der Notwendigkeit'? Das Ding an sich als Grund der Erscheinung bei Kant – Geert Keil: Kann man nichtzeitliche Verursachung verstehen? Kausalitätstheoretische Anmerkungen zu Kants Freiheitsantinomie – Mario Brandhorst: Woran scheitert Kants Freiheitstheorie? – Kenneth Westphal: Kants positive Verteidigung der Urteils- und Handlungsfreiheit, und zwar ohne transzendentalen Idealismus - Heiner Klemme: Spontaneität und Selbsterkenntnis. Kant über die ursprüngliche Einheit von Natur und Freiheit im Aktus des Denkens (1785-1787/88) – Bernd Ludwig: Was weiß ich vom Ich? Kants Lehre vom Faktum der reinen praktischen Vernunft, seine Neufassung der Paralogismen und die verborgenen Fortschritte der Kritischen Metaphysik im Jahre 1786 – Reinhard Brandt: 'Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive)' – wie das? - Dieter Schönecker: Kants Grundlegung über den bösen Willen. Eine kommentarische Interpretation von GMS III 457,25-458,5 – Susanne Brauer: Alternative zu Kant? Freiheit nach Hegel in den Grundlinien zur Philosophie des Rechts.
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Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich. Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
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Die sogenannte »Preisschrift über die Fortschritte der Metaphysik« hat in den letzten Jahren überraschend wenig Aufmerksamkeit in der Kantforschung erfahren. Das beginnt sich erst langsam zu ändern, bedingt vor allem durch das Wiedereinsetzen eines allgemeinen Interesses an Metaphysik, aber auch durch die Wiederentdeckung der Einsicht, dass die kantische Philosophie nicht nur ihren Ursprung in der nach-wolffschen Philosophie des 18. Jahrhunderts hat, sondern dass Kant mit seinen Fragestellungen insgesamt dieser philosophischen Strömung sehr viel näher bleibt, als die bislang eher auf die empiristische Tradition hin ausgelegten Interpretationsansätze bemerkt haben.
Die Beiträge dieses Bandes thematisieren den metaphysischen Ursprung und die metaphysische Stoßrichtung der kantischen Philosophie. Das geschieht vor allem im Ausgang von und mit Blick auf die kantische Preisschrift, die eine besondere Stellung in Kants Werk einnimmt. Ausgehend von dieser Schrift wird einerseits ein Blick zurück auf die Entwicklung der kritischen Philosophie sowie deren Architektonik in Abgrenzung zur rationalistischen Schulphilosophie geworfen und andererseits ein Blick nach vorn zur vermeintlich nachkritischen Revision der Systematik im Opus postumum.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Die zentrale Stellung der »Tugendlehre« (1797), des zweiten Teils der Metaphysik der Sitten, wird innerhalb der Moralphilosophie Kants häufig verkannt. Es zeigt sich jedoch, dass diese späte Schrift den Vorwurf der Kritik, Kants Ethik ende im »Formalismus« und sei zur Begründung materialer Pflichten nicht fähig, ins Leere laufen lässt. Die 3., durchgesehene und verbesserte Auflage bringt einige dem neuesten Editionsstand entsprechende Emendationen und Berichtigungen, eine überarbeitete Einleitung des Herausgebers und eine ergänzte Bibliographie.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Es ist schwierig, Kant in der Frage der Willensfreiheit eine der heute üblichen philosophischen Sichtweisen zuzuordnen. Mithilfe des 'transzendentalen Idealismus' meint Kant im Ergebnis die Vereinbarkeit von Freiheit und Naturnotwendigkeit begründen zu können. Zugleich hält er an einem Verständnis von Freiheit fest, demzufolge Freiheit 'absolute Spontaneität' verlangt und deshalb nicht im Naturnotwendigen aufgehen kann. Seine Antwort verweist mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' auf zwei verschiedene 'Welten' oder 'Standpunkte', von denen aus unser Handeln beschrieben werden kann – einerseits als absolut frei, andererseits als naturnotwendig.
Wie wichtig Kant gerade dieses Ergebnis seiner Kritik war, wurde von ihm wiederholt unterstrichen und in der Vorrede zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft sogar zum eigentlichen Ziel des kritischen Projekts erhoben. Doch obwohl die kantische Philosophie sich einer verbreiteten Anerkennung erfreut, sind heutzutage die wenigsten bereit, Freiheit in einer Welt der 'Dinge an sich' zu verorten. Die Gründe dafür liegen zum Teil in einer Neigung zum philosophischen Naturalismus, zum Teil in einem veränderten Verständnis von Freiheit, vor allem aber in einer grundsätzlichen Skepsis im Hinblick auf ehrgeizige metaphysische Theorien.
Der vorliegende Band diskutiert Kants Freiheitstheorie in exegetischer und systematischer Hinsicht. Die Autoren stellen unter anderem folgende Fragen: Was genau hat Kant mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' im Sinn? Wie soll sie die Möglichkeit transzendentaler Freiheit sichern? Gelingt das, wenn man die Unterscheidung akzeptiert? Ist der transzendentale Idealismus überhaupt eine kohärente Theorie? Was bleibt von Kants Freiheitstheorie und seiner Metaphysik des transzendentalen Idealismus?
Inhaltsübersicht:
Mario Brandhorst, Andree Hahmann, Bernd Ludwig: Einleitung - Dietmar H. Heidemann: Über Kants These: 'Denn, sind Erscheinungen Dinge an sich selbst, so ist Freiheit nicht zu retten' - Tobias Rosefeldt: Kants Kompatibilismus –Jochen Bojanowski: Ist Kant ein Kompatibilist? - Andree Hahmann: Ist Freiheit die 'Wahrheit der Notwendigkeit'? Das Ding an sich als Grund der Erscheinung bei Kant – Geert Keil: Kann man nichtzeitliche Verursachung verstehen? Kausalitätstheoretische Anmerkungen zu Kants Freiheitsantinomie – Mario Brandhorst: Woran scheitert Kants Freiheitstheorie? – Kenneth Westphal: Kants positive Verteidigung der Urteils- und Handlungsfreiheit, und zwar ohne transzendentalen Idealismus - Heiner Klemme: Spontaneität und Selbsterkenntnis. Kant über die ursprüngliche Einheit von Natur und Freiheit im Aktus des Denkens (1785-1787/88) – Bernd Ludwig: Was weiß ich vom Ich? Kants Lehre vom Faktum der reinen praktischen Vernunft, seine Neufassung der Paralogismen und die verborgenen Fortschritte der Kritischen Metaphysik im Jahre 1786 – Reinhard Brandt: 'Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive)' – wie das? - Dieter Schönecker: Kants Grundlegung über den bösen Willen. Eine kommentarische Interpretation von GMS III 457,25-458,5 – Susanne Brauer: Alternative zu Kant? Freiheit nach Hegel in den Grundlinien zur Philosophie des Rechts.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Es ist schwierig, Kant in der Frage der Willensfreiheit eine der heute üblichen philosophischen Sichtweisen zuzuordnen. Mithilfe des 'transzendentalen Idealismus' meint Kant im Ergebnis die Vereinbarkeit von Freiheit und Naturnotwendigkeit begründen zu können. Zugleich hält er an einem Verständnis von Freiheit fest, demzufolge Freiheit 'absolute Spontaneität' verlangt und deshalb nicht im Naturnotwendigen aufgehen kann. Seine Antwort verweist mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' auf zwei verschiedene 'Welten' oder 'Standpunkte', von denen aus unser Handeln beschrieben werden kann – einerseits als absolut frei, andererseits als naturnotwendig.
Wie wichtig Kant gerade dieses Ergebnis seiner Kritik war, wurde von ihm wiederholt unterstrichen und in der Vorrede zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft sogar zum eigentlichen Ziel des kritischen Projekts erhoben. Doch obwohl die kantische Philosophie sich einer verbreiteten Anerkennung erfreut, sind heutzutage die wenigsten bereit, Freiheit in einer Welt der 'Dinge an sich' zu verorten. Die Gründe dafür liegen zum Teil in einer Neigung zum philosophischen Naturalismus, zum Teil in einem veränderten Verständnis von Freiheit, vor allem aber in einer grundsätzlichen Skepsis im Hinblick auf ehrgeizige metaphysische Theorien.
Der vorliegende Band diskutiert Kants Freiheitstheorie in exegetischer und systematischer Hinsicht. Die Autoren stellen unter anderem folgende Fragen: Was genau hat Kant mit der Unterscheidung von 'Ding an sich' und 'Erscheinung' im Sinn? Wie soll sie die Möglichkeit transzendentaler Freiheit sichern? Gelingt das, wenn man die Unterscheidung akzeptiert? Ist der transzendentale Idealismus überhaupt eine kohärente Theorie? Was bleibt von Kants Freiheitstheorie und seiner Metaphysik des transzendentalen Idealismus?
Inhaltsübersicht:
Mario Brandhorst, Andree Hahmann, Bernd Ludwig: Einleitung - Dietmar H. Heidemann: Über Kants These: 'Denn, sind Erscheinungen Dinge an sich selbst, so ist Freiheit nicht zu retten' - Tobias Rosefeldt: Kants Kompatibilismus –Jochen Bojanowski: Ist Kant ein Kompatibilist? - Andree Hahmann: Ist Freiheit die 'Wahrheit der Notwendigkeit'? Das Ding an sich als Grund der Erscheinung bei Kant – Geert Keil: Kann man nichtzeitliche Verursachung verstehen? Kausalitätstheoretische Anmerkungen zu Kants Freiheitsantinomie – Mario Brandhorst: Woran scheitert Kants Freiheitstheorie? – Kenneth Westphal: Kants positive Verteidigung der Urteils- und Handlungsfreiheit, und zwar ohne transzendentalen Idealismus - Heiner Klemme: Spontaneität und Selbsterkenntnis. Kant über die ursprüngliche Einheit von Natur und Freiheit im Aktus des Denkens (1785-1787/88) – Bernd Ludwig: Was weiß ich vom Ich? Kants Lehre vom Faktum der reinen praktischen Vernunft, seine Neufassung der Paralogismen und die verborgenen Fortschritte der Kritischen Metaphysik im Jahre 1786 – Reinhard Brandt: 'Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive)' – wie das? - Dieter Schönecker: Kants Grundlegung über den bösen Willen. Eine kommentarische Interpretation von GMS III 457,25-458,5 – Susanne Brauer: Alternative zu Kant? Freiheit nach Hegel in den Grundlinien zur Philosophie des Rechts.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Handle äußerlich so, dass der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich.
Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
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Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren. Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797.
Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
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Die sogenannte »Preisschrift über die Fortschritte der Metaphysik« hat in den letzten Jahren überraschend wenig Aufmerksamkeit in der Kantforschung erfahren. Das beginnt sich erst langsam zu ändern, bedingt vor allem durch das Wiedereinsetzen eines allgemeinen Interesses an Metaphysik, aber auch durch die Wiederentdeckung der Einsicht, dass die kantische Philosophie nicht nur ihren Ursprung in der nach-wolffschen Philosophie des 18. Jahrhunderts hat, sondern dass Kant mit seinen Fragestellungen insgesamt dieser philosophischen Strömung sehr viel näher bleibt, als die bislang eher auf die empiristische Tradition hin ausgelegten Interpretationsansätze bemerkt haben.
Die Beiträge dieses Bandes thematisieren den metaphysischen Ursprung und die metaphysische Stoßrichtung der kantischen Philosophie. Das geschieht vor allem im Ausgang von und mit Blick auf die kantische Preisschrift, die eine besondere Stellung in Kants Werk einnimmt. Ausgehend von dieser Schrift wird einerseits ein Blick zurück auf die Entwicklung der kritischen Philosophie sowie deren Architektonik in Abgrenzung zur rationalistischen Schulphilosophie geworfen und andererseits ein Blick nach vorn zur vermeintlich nachkritischen Revision der Systematik im Opus postumum.
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