Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Janina Beigel,
Silvia-Iris Beutel,
Alexander Brämer,
Magdalena Buddeberg,
Claudia Bundesmann,
Fabian Ernstberger,
Tobias Feitkenhauer,
Wolfgang Foltin,
Anna Frings,
Michaele Geweke,
Sonja Gorski,
Vanessa Henke,
Anja Jungermann,
Markus Klecker,
Britta Klopsch,
Thomas Kratzert,
Ingvilt Marcoe,
Hannah Maschong,
Meike Neuhaus,
Maurizio Puopolo,
Anna Reuter,
Jeanine Marie Rühle,
Claudia Salmen,
Michael Schubert,
Elmar Schulte-Tigges,
Johanna Seigerschmidt,
Stefan Skokan,
Elisabeth Stroetmann,
Barbara van der Wielen,
Detlef von Elsenau,
Lukas Zimmermann
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-14
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-13
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-12
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-09
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Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Janina Beigel,
Silvia-Iris Beutel,
Alexander Brämer,
Magdalena Buddeberg,
Claudia Bundesmann,
Fabian Ernstberger,
Tobias Feitkenhauer,
Wolfgang Foltin,
Anna Frings,
Michaele Geweke,
Sonja Gorski,
Vanessa Henke,
Anja Jungermann,
Markus Klecker,
Britta Klopsch,
Thomas Kratzert,
Ingvilt Marcoe,
Hannah Maschong,
Meike Neuhaus,
Maurizio Puopolo,
Anna Reuter,
Jeanine Marie Rühle,
Claudia Salmen,
Michael Schubert,
Elmar Schulte-Tigges,
Johanna Seigerschmidt,
Stefan Skokan,
Elisabeth Stroetmann,
Barbara van der Wielen,
Detlef von Elsenau,
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-08
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Autor:
Janina Beigel,
Silvia-Iris Beutel,
Alexander Brämer,
Magdalena Buddeberg,
Claudia Bundesmann,
Fabian Ernstberger,
Tobias Feitkenhauer,
Wolfgang Foltin,
Anna Frings,
Michaele Geweke,
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Vanessa Henke,
Anja Jungermann,
Markus Klecker,
Britta Klopsch,
Thomas Kratzert,
Ingvilt Marcoe,
Hannah Maschong,
Meike Neuhaus,
Maurizio Puopolo,
Anna Reuter,
Jeanine Marie Rühle,
Claudia Salmen,
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Barbara van der Wielen,
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-07
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-06-06
Autor:
Janina Beigel,
Silvia-Iris Beutel,
Alexander Brämer,
Magdalena Buddeberg,
Claudia Bundesmann,
Fabian Ernstberger,
Tobias Feitkenhauer,
Wolfgang Foltin,
Anna Frings,
Michaele Geweke,
Sonja Gorski,
Vanessa Henke,
Anja Jungermann,
Markus Klecker,
Britta Klopsch,
Thomas Kratzert,
Ingvilt Marcoe,
Hannah Maschong,
Meike Neuhaus,
Maurizio Puopolo,
Anna Reuter,
Jeanine Marie Rühle,
Claudia Salmen,
Michael Schubert,
Elmar Schulte-Tigges,
Johanna Seigerschmidt,
Stefan Skokan,
Elisabeth Stroetmann,
Barbara van der Wielen,
Detlef von Elsenau,
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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Aktualisiert: 2023-06-05
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Autor:
Janina Beigel,
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Magdalena Buddeberg,
Claudia Bundesmann,
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Aktualisiert: 2023-06-02
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