Basiswissen zum Schwerbehindertenrecht
Vorteile auf einen Blick:
Verständliche Kommentierung mit Fallbeschreibungen
Im Fokus: Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
Ausführliche Behandlung der aktuellen Rechtsprechung
Der bewährte Basiskommentar liefert aktuelle und praxisorientierte Erläuterungen zu den Bestimmungen des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teil 3 - Schwerbehindertenrecht). Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen bis März 2022.
Aus dem Inhalt:
Wen schützt das Schwerbehindertenrecht?
Welche Rechte haben schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen?
Wie ist eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen?
Wann greift der besondere Kündigungsschutz und wie ist die Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen zu beteiligen?
Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?
Was ist bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu beachten?
Welche persönlichen Rechte und Pflichten haben die Vertrauenspersonen?
Welche Regelungen gelten für die Inklusionsbetriebe oder Werkstätten für behinderte Menschen?
Wer muss bzw. kann am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt werden?
Welche Aufgaben haben die »Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber«?
Die Autoren:
Werner Feldes, Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt am Main.
Silvia Helbig, Referatsleiterin für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beim DGB-Bundesvorstand, Berlin.
Sabine Hüther, Dipl.-Wirtschafts- und Arbeitsjuristin (HWP), Referentin für Teilhabe- und Behindertenpolitik im IG Metall Bildungszentrum Lohr, Bad Orb.
Bettina Krämer LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teamleiterin der Arbeitseinheit Ulm der DGB Rechtsschutz GmbH.
Frauke Kuntz, Juristin im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main.
Rainer Rehwald, langjähriger Jurist im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall; Referent, Frankfurt am Main.
Lion Salomon, IG Metall Vorstandsverwaltung, Frankfurt am Main.
Bernd Westermann, Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen.
Aktualisiert: 2022-12-01
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Die Neuauflage kommentiert die aktuellen Gesetzesänderungen zu Teil 3 des SGB IX (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht):
• Neuer Anspruch von Beschäftigten, zum BEM-Gespräch zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzu zu ziehen.
• Bei der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze werden die Beschäftigten in Teilzeitberufsausbildung mit einbezogen.
• Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
• Bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand können Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt werden.
• Die geänderte Wahlordnung.
Die Autorinnen und Autoren:
Werner Feldes, Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt/Main
Silvia Helbig, DGB-Bundesvorstand, Berlin
Sabine Hüther, IG Metall Bildungszentrum Lohr – Bad Orb
Frauke Kuntz, IG Metall Vorstandsverwaltung, Frankfurt/Main
Bettina Krämer, DGB Rechtsschutz GmbH, Ulm
Rainer Rehwald, Referent, Frankfurt/Main
Lion Salomon, IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt/Main
Bernd Westermann, Richter (a. D.) LSG NRW, Essen
Aktualisiert: 2022-04-29
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Der Basiskommentar erläutert das Schwerbehindertenrecht im SGB IX Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Nach der umfassenden Reform durch das BTHG steht in der 15. Auflage die aktuelle Rechtsprechung im Fokus, etwa zu den Fällen
• Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht
• Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers an der stufenweisen Wiedereingliederung schwerbehinderte Beschäftigter
• Anhörungsrecht und Teilnahme am Auswahlverfahren der SBV, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch um eine Stelle bewirbt
• Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterrichtung der SBV über die beabsichtigte Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten
Autorinnen und Autoren:
Werner Feldes, Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik der IG Metall
Silvia Helbig, Referatsleiterin für Schwerbehindertenrecht und berufliche Rehabilitation beim DGB
Bettina Krämer, LL.M., Rechtsanwältin, Teamleiterin beim DGB Rechtsschutz | Rainer Rehwald, Referent, langjährig als Jurist im Fachbereich Sozialpolitik der IG Metall
Bernd Westermann, Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert: 2022-04-28
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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert das SGB IX in Stufen. Mit der ersten Stufe 2017 haben sich die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen grundlegend geändert. Eine Vielzahl neuer Regelungen hat das Ehrenamt der Schwerbehindertenvertretung gestärkt.
Zum 1.1.2018 tritt die zweite Stufe des BTHG mit neuer Erstfassung des SGB IX in Kraft:
• Teil 1 enthält das »neue« Teilhaberecht
• Die Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX wird im Teil 2 vorbereitet
• Die »Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)« finden sich nun in einem Teil 3
Das bedeutet: Ein Großteil der Paragrafen des SGB IX ist inhaltlich neu gefasst und neu nummeriert. Die »Hausnummern« (die Paragrafenzählung) verschieben sich. War der Zusatzurlaub bisher beispielsweise in § 125 SGB IX geregelt, befindet er sich jetzt in § 208 SGB IX.
In der Reformauflage 2018 berücksichtigen die Autoren des Basiskommentars diese ersten Stufen des Bundesteilhabegesetzes. Insbesondere setzen sich die Autoren kritisch mit den neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen auseinander: Welche Verbesserungen wirken in der Praxis wie, welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für die Schwerbehindertenvertretungen?
Autoren:
Werner Feldes, Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt am Main
Bettina Krämer, LL.M., Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht, DGB Rechtsschutz GmbH, Rechtsanwältin
Rainer Rehwald, Jurist und Referent, ehemals Ressort Arbeits- und S ozialrecht beim Vorstand der IG Metall
Bernd Westermann, langjähriger Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen
Aktualisiert: 2020-03-10
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