Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem Rechtsgebiet. Dabei ist die Rechtsprechung auch über zwanzig Jahre nach der "Wende" noch immer nicht einheitlich, nicht vorhersehbar und auch nicht gefestigt. Nur wenige Bereiche des Zweckverbandsrechts können rechtlich als ausgeurteilt bezeichnet werden. Dies bedeutet auf der einen Seite noch immer eine gravierende Unsicherheit auf Seiten der im Zweckverbandsrecht Tätigen, auf der anderen Seite bietet sich ein kreatives Feld sowohl für die Rechtsberatung als auch die Rechtsprechung zu Auslegungen und rechtlichen Varianten.°°Das Buch fasst erstmals die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zweckverbandsrecht zusammen, fügt die daraus entstehenden Mosaiksteinchen aneinander und ergänzt die Lücken mittels eigener Ansätze. So ergibt sich ein Überblick über das gesamte Recht der Zweckverbände in Sachsen. Dabei wird auch auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgegriffen. Die Arbeit entstammt der Praxis und richtet sich an sie. Sie soll vor allem denjenigen, die in Zweckverbänden tätig sind, eine Stütze sein und aufzeigen, welcher Rahmen und welche Grenzen rechtlich bestehen. Ergänzend bietet die Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Zweckverbände ein verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem Rechtsgebiet. Dabei ist die Rechtsprechung auch über zwanzig Jahre nach der "Wende" noch immer nicht einheitlich, nicht vorhersehbar und auch nicht gefestigt. Nur wenige Bereiche des Zweckverbandsrechts können rechtlich als ausgeurteilt bezeichnet werden. Dies bedeutet auf der einen Seite noch immer eine gravierende Unsicherheit auf Seiten der im Zweckverbandsrecht Tätigen, auf der anderen Seite bietet sich ein kreatives Feld sowohl für die Rechtsberatung als auch die Rechtsprechung zu Auslegungen und rechtlichen Varianten.°°Das Buch fasst erstmals die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zweckverbandsrecht zusammen, fügt die daraus entstehenden Mosaiksteinchen aneinander und ergänzt die Lücken mittels eigener Ansätze. So ergibt sich ein Überblick über das gesamte Recht der Zweckverbände in Sachsen. Dabei wird auch auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgegriffen. Die Arbeit entstammt der Praxis und richtet sich an sie. Sie soll vor allem denjenigen, die in Zweckverbänden tätig sind, eine Stütze sein und aufzeigen, welcher Rahmen und welche Grenzen rechtlich bestehen. Ergänzend bietet die Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Zweckverbände ein verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht haben.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem Rechtsgebiet. Dabei ist die Rechtsprechung auch über zwanzig Jahre nach der "Wende" noch immer nicht einheitlich, nicht vorhersehbar und auch nicht gefestigt. Nur wenige Bereiche des Zweckverbandsrechts können rechtlich als ausgeurteilt bezeichnet werden. Dies bedeutet auf der einen Seite noch immer eine gravierende Unsicherheit auf Seiten der im Zweckverbandsrecht Tätigen, auf der anderen Seite bietet sich ein kreatives Feld sowohl für die Rechtsberatung als auch die Rechtsprechung zu Auslegungen und rechtlichen Varianten.°°Das Buch fasst erstmals die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zweckverbandsrecht zusammen, fügt die daraus entstehenden Mosaiksteinchen aneinander und ergänzt die Lücken mittels eigener Ansätze. So ergibt sich ein Überblick über das gesamte Recht der Zweckverbände in Sachsen. Dabei wird auch auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgegriffen. Die Arbeit entstammt der Praxis und richtet sich an sie. Sie soll vor allem denjenigen, die in Zweckverbänden tätig sind, eine Stütze sein und aufzeigen, welcher Rahmen und welche Grenzen rechtlich bestehen. Ergänzend bietet die Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Zweckverbände ein verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht haben.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Erdöl ist das Schmiermittel der Weltwirtschaft. Je leichter es sprudelt, desto besser für die westliche Welt. Fragen nach Menschenrechten, Demokratie und fairem Handel stören die Geschäfte. Ist es mithin Zufall, dass Erdölquellen vor allem in Staaten mit weitgehend undemokratischen Strukturen sprudeln? Der Reichtum an Bodenschätzen könnte etablierte Unterdrückungsstrukturen festigen. Die Reaktion der Weltgemeinschaft darauf aber ist gespalten. Der Wille zu demokratischer Entwicklung kollidiert mit handfesten Interessen. Allein im Sudan lagern die drittgrößten Ölreserven des Subsaharischen Afrikas. Darüber freuen konnten die meist bitter armen Bewohner im größten Staat Afrikas sich lange nicht. Stattdessen tobte im Land einer der längsten Bürgerkriege Afrikas. Zeitgleich begann die kommerzielle Erdölförderung mitten im umkämpften Gebiet. Ina Richter belegt an diesem Beispielfall den vielfach kolportierten Zusammenhang zwischen Rohstoffreichtum und politischen Konflikten. Gleichzeitig untersucht sie, ob die Erdölförderung auch einen friedensförderlichen Einfluss besitzen kann. Das Friedensabkommen im Sudan von 2005 deutet darauf hin. Andererseits gerieten arabische Viehzüchter und schwarzafrikanische Bauern im Westen des Sudan, in der Darfur-Region, wieder aneinander. Und die Zentralregierung in Khartum bleibt auch wegen der Bodenschätze in Darfur nicht tatenlos. Soll man ohne Einschränkungen mit diesen Ländern zusammenarbeiten, um günstig an genügend Öl zu kommen oder eine wirtschaftliche Zusammenarbeit an Bedingungen knüpfen?
Aktualisiert: 2020-11-16
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Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem Rechtsgebiet. Dabei ist die Rechtsprechung auch über zwanzig Jahre nach der „Wende“ noch immer nicht einheitlich, nicht vorhersehbar und auch nicht gefestigt. Nur wenige Bereiche des Zweckverbandsrechts können rechtlich als ausgeurteilt bezeichnet werden. Dies bedeutet auf der einen Seite noch immer eine gravierende Unsicherheit auf Seiten der im Zweckverbandsrecht Tätigen, auf der anderen Seite bietet sich ein kreatives Feld sowohl für die Rechtsberatung als auch die Rechtsprechung zu Auslegungen und rechtlichen Varianten.
Das Buch fasst erstmals die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zweckverbandsrecht zusammen, fügt die daraus entstehenden Mosaiksteinchen aneinander und ergänzt die Lücken mittels eigener Ansätze. So ergibt sich ein Überblick über das gesamte Recht der Zweckverbände in Sachsen. Dabei wird auch auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgegriffen. Die Arbeit entstammt der Praxis und richtet sich an sie. Sie soll vor allem denjenigen, die in Zweckverbänden tätig sind, eine Stütze sein und aufzeigen, welcher Rahmen und welche Grenzen rechtlich bestehen. Ergänzend bietet die Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Zweckverbände ein verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht haben.
Aktualisiert: 2022-01-20
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