Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.
Bei der Erläuterung der einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.
Der Titel beinhaltet eine Einführung mit der Historie, der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es dem Benutzer, sich den Inhalt des Werkes zu erschließen.
Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen Aufgabenvollzug, denn es müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere an Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende.
Renate Zentgraf lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim; dort war ebenfalls Karin Metzler-Müller bis zu ihrer Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die Abteilung Dienst- und Tarifrecht, nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte Wissenschaften öffentliches Dienstrecht. Erich Seeck war (bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2010) Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium, seit dem 1.1.2010 im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten als zuständige Referatsleiter das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren.
"Die Ausführungen zum BeamtStG übertreffen im Hinblick auf die Breite und die Tiefe der Überlegungen das, was die meisten gebundenen Kommentare zu diesem Gesetz bieten."
(Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 12/2015)
"Das Werk ist mit seiner leicht verständlichen Sprache und seinen hervorragend didaktisch aufbereiteten Ausführungen eine wichtige Grundlage für die Arbeit in Behörden, Gerichten und in der Lehre. Der Kommentar sollte in keiner Bibliothek fehlen, in welcher sich die Nutzer über die Materie des Beamtenstatusgesetzes informieren wollen."
(Dr. Maximilian Baßlsperger, Zeitschrift für Beamtenrecht, Ausgabe 05/2018)
"Der Kommentar ist für Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten."
(Niedersächsiche Rundschau, Ausgabe Nr. 3/2017)
"Darüber hinaus hat mich die Kommentierung dieses Gesetzes aufgrund des handgerechten Umfangs von Beginn an neugierig gemacht und mir bereits beim ersten Durchblättern den Eindruck vermittelt, dass die Autoren den Lesern viel Wissenswertes auf interessante Art und Weise auf den Weg geben möchten. [...] Schließlich bleibt festzuhalten, dass die vertiefte Durchsicht des Werkes meinen ersten Eindruck bestätigt hat.
Durch das Buch konnte ich meine bisherigen Kenntnisse insbesondere zum Hessischen Landesbeamtenrecht erweitern, sodass ich es mit Freude als Nachschlagewerk in meinen dienstlichen 'Handapparat' aufgenommen habe."
(Regierungsrätin Nicole Weber, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 19/2017)
Aktualisiert: 2022-02-11
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Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.
Bei der Erläuterung der einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.
Der Titel beinhaltet eine Einführung mit der Historie, der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es dem Benutzer, sich den Inhalt des Werkes zu erschließen.
Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen Aufgabenvollzug, denn es müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere an Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, an Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende.
Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und Renate Zentgraf lehren an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim. Dr. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt die Abteilung Dienst- und Tarifrecht. Seit vielen Jahren ist er Lehrbeauftragter für öffentliches Dienstrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften und der Polizeiakademie in Hamburg. Erich Seeck war Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium und im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Dr. Reinhard Rieger und Erich Seeck haben als zuständige Referatsleiter auch das Gesetzgebungsverfahren zum Beamtenstatusgesetz im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren begleitet.
"Die Ausführungen zum BeamtStG übertreffen im Hinblick auf die Breite und die Tiefe der Überlegungen das, was die meisten gebundenen Kommentare zu diesem Gesetz bieten."
(Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 12/2015)
"Das Werk ist mit seiner leicht verständlichen Sprache und seinen hervorragend didaktisch aufbereiteten Ausführungen eine wichtige Grundlage für die Arbeit in Behörden, Gerichten und in der Lehre. Der Kommentar sollte in keiner Bibliothek fehlen, in welcher sich die Nutzer über die Materie des Beamtenstatusgesetzes informieren wollen."
(Dr. Maximilian Baßlsperger, Zeitschrift für Beamtenrecht, Ausgabe 05/2018)
"Der Kommentar ist für Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten."
(Niedersächsiche Rundschau, Ausgabe Nr. 3/2017)
"Darüber hinaus hat mich die Kommentierung dieses Gesetzes aufgrund des handgerechten Umfangs von Beginn an neugierig gemacht und mir bereits beim ersten Durchblättern den Eindruck vermittelt, dass die Autoren den Lesern viel Wissenswertes auf interessante Art und Weise auf den Weg geben möchten. [...] Schließlich bleibt festzuhalten, dass die vertiefte Durchsicht des Werkes meinen ersten Eindruck bestätigt hat.
Durch das Buch konnte ich meine bisherigen Kenntnisse insbesondere zum Hessischen Landesbeamtenrecht erweitern, sodass ich es mit Freude als Nachschlagewerk in meinen dienstlichen 'Handapparat' aufgenommen habe."
(Regierungsrätin Nicole Weber, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 19/2017)
Aktualisiert: 2021-11-24
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.
Bei der Erläuterung der einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.
Der Titel beinhaltet eine Einführung mit der Historie, der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es dem Benutzer, sich den Inhalt des Werkes zu erschließen.
Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen Aufgabenvollzug, denn ab sofort müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere an Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, an Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende.
Aktualisiert: 2019-11-01
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Diese des 1. Teils der „Speziellen Zoologie“ wird weiterhin das maßgebende Lehrbuch der Systematischen Zoologie für Studierende der Biowissenschaften sein. Während die Systematisierung der eukaryotischen Einzeller umfangreiche Umstellungen erforderlich gemacht hat, erreicht die Großgliederung der Metazoa einen hohen Grad an Verlässlichkeit. Die wichtigsten Neuerungen sind die Auftrennung der Protostomia in die Spiralia (=Lophotrochozoa) und Ecdysozoa, die Herausnahme der Acoelomorpha aus den Plathelminthes und ihre Zusammenführung mit als Xenacoelomorpha sowie die Auflösung der Articulata in Anneliden und Arthropoden mit der Neukonzeptierung der Annelida u.a. durch die Aufnahme auch der unsegmentierten Sipuncula. Auch alle übrigen Kapitel erhielten eine Überarbeitung durch ihre bisherigen Autoren bzw. durch neue Koautoren. Das Abbildungsmaterial wurde verbessert oder ergänzt, darunter die für dieses Lehrbuch charakteristischen Stammbaumschemata.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-15
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IIn dem Werk findet sich die Kommentierung des Hessisches Beamtengesetzes, des Beamtenstatusgesetzes sowie der Hessischen Laufbahnverordnung. Für die Befassung mit dem Beamtenrecht muss immer auf zwei Gesetze zurückgegriffen werden: das Beamtenstatusgesetz und das Landesbeamtengesetz. Durch die praktische Zusammenstellung ist der Kommentar eine wertvolle Arbeitshilfe für den öffentlichen Dienst in Hessen.
Die Kommentare gliedern sich jeweils in ein informatives Vorwort und eine Inhaltsübersicht, dem sich ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis anschließen. Einführungen gehen den Gesetzestexten im Zusammenhang voraus. Anschließend werden jeweils die einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes, des HBG und der HLVO erläutert.
Die Verfasser orientieren sich dabei vor allem an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen. Die Beiträge sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen. Im Anhang sind die Texte ergänzender Rechtsvorschriften und Erlasse abgedruckt.
Das Werk ist eine wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe für den gesamten öffentlichen Dienst in Hessen und wendet sich insbesondere an alle mit der Materie befassten Mitarbeiter in Kommunalverwaltung und Landesbehörden, an Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte sowie an Auszubildende und Studierende.
Renate Zentgraf lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim; dort war ebenfalls Karin Metzler-Müller bis zu ihrer Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die Abteilung Dienst- und Tarifrecht, nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte Wissenschaften öffentliches Dienstrecht. Erich Seeck war (bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2010) Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium, seit dem 1.1.2010 im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten als zuständige Referatsleiter das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren.
"Die Verfasserinnen und Verfasser haben mit diesem in den letzten Jahren ständig ergänzten und aktualisierten Werk die beamtenrechtliche Literatur um ein ausführliches, gründlich durchdachtes und hilfreiches Werk bereichert. Erfreulich sind die recht schnellen Reaktionen auf neue Rechtsprechung und Veränderungen des Rechts, die dem Nutzer ein Werk von ausgesuchter Aktualität bei hervorhebenswerter Qualität zur Verfügung stellen."
(Prof. Dr. Frank Bieler, Die Personalvertretung, Ausgabe 4/2018)
"Manche Partien der Erläuterungen bestechen, haben nachgerade höchstes Niveau, bei aller Verständlichkeit, auf unangestrengt verdeutlichter dogmatischer Praxis. [...] Resümee: Das besprochene Werk ragt aus den BeamtStG-Kommentaren seiner Kategorie deutlich hervor. Die Erläuterungen helfen nahezu durchweg Praktikern, geben aber dito theoretisch Interessierten vielfach Aufschluss und Anregung. Es ist, nehmt alles nur in allem, sehr zu empfehlen."
(Dr. Hellmuth Günther, Der Öffentliche Dienst, Heft 6/2017)
"Zusammengefasst hat der Nutzer hier ein an der praktischen Arbeit orientiertes Werk zur Hand, das auch wissenschaftlichen Ansprüchen entspricht."
(Die Personalvertretung 10/2015)
Aktualisiert: 2023-01-19
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