Positionen zum Jugendmedienschutz in Deutschland

Positionen zum Jugendmedienschutz in Deutschland von Frank,  Sabine, Gottberg,  Joachim von, Grimm,  Petra, Leyen,  Ursula von der, Liesching,  Marc, Monssen-Engberding,  Elke, Ring,  Wolf D, Rossen-Stadtfeld,  Helge, Schindler,  Friedemann, Schwendner,  Sonja, Theunert,  Helga, Weigand,  Verena
'Verantwortung wahrnehmen – Aufsicht gestalten': unter dieses Motto hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre Tätigkeit gestellt. Die Beiträge in diesem ersten Band der KJM-Schriftenreihe verdeutlichen, wie gut das in den letzten Jahren gelungen ist. Diese positive Wahrnehmung der Arbeit der KJM ist um so erfreulicher, weil die Anfänge vor mehr als sechs Jahren alles andere als einfach waren. Die KJM wurde zum 1. April 2003 durch den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der Länder als zentrale Stelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien etabliert. In den ersten sechs Jahren hat sich die KJM mit mehr als 3000 Fällen befasst, davon gut 600 im Rundfunk und über 2400 in den Telemedien. Dabei hat die KJM zu rund 1200 Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle eine Stellungnahme abgegeben und schließlich zu etwa 600 Internet-Angeboten selbst einen Antrag auf Indizierung gestellt. Diese Zahlen verdeutlichen den beträchtlichen Umfang der Prüfverfahren - ein Umfang, der stetig wächst, denn mit zunehmender Konvergenz und Digitalisierung der Medienwelt steigt auch die Zahl der Prüfverfahren von Jahr zu Jahr. Dass die KJM ihre Aufgaben so gut erfüllen kann, liegt nicht zuletzt an ihrer Organisation. Als Organ der Landesmedienanstalten besteht sie aus sechs Direktoren von Landesmedienanstalten, aus vier Mitgliedern, die von den obersten Landesbehörden für den Jugendschutz benannt werden, sowie zwei Mitgliedern, die die für den Jugendschutz zuständige oberste Bundesbehörde entsendet. Darüber hinaus hatte die Einrichtung der KJM auch die enge Verzahnung der mit dem Jugendschutz befassten Institutionen in Deutschland zum Ziel. Diese Kooperation schafft Synergien, wie es sie in der Form vor der Neuausrichtung des Jugendmedienschutzsystems noch nicht gegeben hatte. Alle Beteiligten bringen ihre spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen ein, die maßgeblich zum Erfolg der Arbeit der KJM beitragen, mit einem gemeinsamen Ziel: einem besseren Jugendmedienschutz. So heterogen wie die Zusammensetzung der KJM sind auch die Inhalte des vorliegenden Bandes der neuen KJM-Schriftenreihe. Mit den unterschiedlichsten Autoren und Themen wird die Bandbreite der Herausforderungen, die die KJM seit ihrer Gründung beschäftigt haben, verdeutlicht. Dabei wird die Arbeit der KJM aus unterschiedlichen Perspektiven - die nicht deckungsgleich mit der Meinung der KJM sein müssen - beleuchtet. Die Beiträge der Autoren machen auch klar, dass die jugendschutzrelevanten Themen, mit denen sich die KJM in Zukunft auseinandersetzen muss, immer vielfältiger werden. Vor allem die große Dynamik des Internets ,der mobilen Medien aber auch neue Sendeformate im Massenmedium Fernsehen, lassen die KJM weiterhin Pionierarbeit leisten. Schwerpunkte ihrer Jugendschutz-Tätigkeit werden von nun an in den Folgebänden der KJM-Schriftenreihe dokumentiert. Die verlegerische Betreuung der KJM-Schriftenreihe durch den renommierten Berliner Medienverlag VISTAS ist Gewähr dafür, dass die Buchreihe einer größtmöglichen Öffentlichkeit bekannt und zugänglich gemacht wird.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Positionen zum Jugendmedienschutz in Deutschland

Positionen zum Jugendmedienschutz in Deutschland von Frank,  Sabine, Gottberg,  Joachim von, Grimm,  Petra, Leyen,  Ursula von der, Liesching,  Marc, Monssen-Engberding,  Elke, Ring,  Wolf D, Rossen-Stadtfeld,  Helge, Schindler,  Friedemann, Schwendner,  Sonja, Theunert,  Helga, Weigand,  Verena
'Verantwortung wahrnehmen – Aufsicht gestalten': unter dieses Motto hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre Tätigkeit gestellt. Die Beiträge in diesem ersten Band der KJM-Schriftenreihe verdeutlichen, wie gut das in den letzten Jahren gelungen ist. Diese positive Wahrnehmung der Arbeit der KJM ist um so erfreulicher, weil die Anfänge vor mehr als sechs Jahren alles andere als einfach waren. Die KJM wurde zum 1. April 2003 durch den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der Länder als zentrale Stelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien etabliert. In den ersten sechs Jahren hat sich die KJM mit mehr als 3000 Fällen befasst, davon gut 600 im Rundfunk und über 2400 in den Telemedien. Dabei hat die KJM zu rund 1200 Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle eine Stellungnahme abgegeben und schließlich zu etwa 600 Internet-Angeboten selbst einen Antrag auf Indizierung gestellt. Diese Zahlen verdeutlichen den beträchtlichen Umfang der Prüfverfahren - ein Umfang, der stetig wächst, denn mit zunehmender Konvergenz und Digitalisierung der Medienwelt steigt auch die Zahl der Prüfverfahren von Jahr zu Jahr. Dass die KJM ihre Aufgaben so gut erfüllen kann, liegt nicht zuletzt an ihrer Organisation. Als Organ der Landesmedienanstalten besteht sie aus sechs Direktoren von Landesmedienanstalten, aus vier Mitgliedern, die von den obersten Landesbehörden für den Jugendschutz benannt werden, sowie zwei Mitgliedern, die die für den Jugendschutz zuständige oberste Bundesbehörde entsendet. Darüber hinaus hatte die Einrichtung der KJM auch die enge Verzahnung der mit dem Jugendschutz befassten Institutionen in Deutschland zum Ziel. Diese Kooperation schafft Synergien, wie es sie in der Form vor der Neuausrichtung des Jugendmedienschutzsystems noch nicht gegeben hatte. Alle Beteiligten bringen ihre spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen ein, die maßgeblich zum Erfolg der Arbeit der KJM beitragen, mit einem gemeinsamen Ziel: einem besseren Jugendmedienschutz. So heterogen wie die Zusammensetzung der KJM sind auch die Inhalte des vorliegenden Bandes der neuen KJM-Schriftenreihe. Mit den unterschiedlichsten Autoren und Themen wird die Bandbreite der Herausforderungen, die die KJM seit ihrer Gründung beschäftigt haben, verdeutlicht. Dabei wird die Arbeit der KJM aus unterschiedlichen Perspektiven - die nicht deckungsgleich mit der Meinung der KJM sein müssen - beleuchtet. Die Beiträge der Autoren machen auch klar, dass die jugendschutzrelevanten Themen, mit denen sich die KJM in Zukunft auseinandersetzen muss, immer vielfältiger werden. Vor allem die große Dynamik des Internets ,der mobilen Medien aber auch neue Sendeformate im Massenmedium Fernsehen, lassen die KJM weiterhin Pionierarbeit leisten. Schwerpunkte ihrer Jugendschutz-Tätigkeit werden von nun an in den Folgebänden der KJM-Schriftenreihe dokumentiert. Die verlegerische Betreuung der KJM-Schriftenreihe durch den renommierten Berliner Medienverlag VISTAS ist Gewähr dafür, dass die Buchreihe einer größtmöglichen Öffentlichkeit bekannt und zugänglich gemacht wird.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Medienpolitik im digitalen Zeitalter

Medienpolitik im digitalen Zeitalter von Ring,  Wolf D
WAS MACHT MEDIENPOLITIK? Medienpolitik setzt den Ordnungsrahmen für die Medien. Sie muss in einer demokratischen Gesellschaft so angelegt sein, dass die Medien wichtige Funktionen wie Information und Sozialisation für die Gesellschaft erfüllen bzw. erfüllen können. MEHR ANGEBOTE DURCH DIGITALISIERUNG Digitalisierung ist zunächst nur die Umwandlung von Sprache, Musik oder Bildern in die binären Signale „Null“ und „Eins“. Für den Medienkonsumenten liegt der Unterschied zwischen analog und digital vor allem darin, dass er durch die Digitalisierung ein vielfaches Mehr an Medienangeboten empfangen kann. KONVERGENZ DER ÜBERTRAGUNGSWEGE Erst die Digitalisierung schafft eine Konvergenz der Übertragungswege für Medieninhalte. Durch die Konvergenz löst sich die bisher bestehende klare Konturierung der elektronischen Medien in Hörfunk, Fernsehen und Internet immer mehr auf. HERAUSFORDERUNG FÜR DIE MEDIENPOLITIK Der Konvergenz der Technik und der Inhalte muss eine Konvergenz des Rechts folgen. Die bisherige sektorale Regulierung wird dabei abgelöst durch technikneutrale und zukunftsoffene Rahmenbedingungen für elektronische Medien, die Meinungsvielfalt und Jugendschutz garantieren.
Aktualisiert: 2022-05-06
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