Optimale Wissenskontrolle des gesamten Bürgerlichen Rechts
Dieser Band VIII rundet die bewährte Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht, herausgegeben von Peter Bydlinski und Ferdinand Kerschner, mit 120 Fällen zur optimalen Prüfungsvorbereitung ab. Sie beruhen vielfach auf höchstgerichtlichen Entscheidungen und zeigen exemplarisch, wie man an einen Fall herangeht, welche Voraussetzungen bei verschiedenen Anspruchsgrundlagen zu untersuchen sind und wo die wesentlichen juristischen Probleme liegen.
Alle Autorinnen und Autoren der Bände I bis VII haben aus ihren jeweiligen Teilbereichen konkrete Fälle ausgewählt bzw entworfen und sie mit gut begründeten Lösungen versehen. Auf diese Weise kann das gesamte Bürgerliche Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts wiederholt werden. Dabei ist es empfehlenswert, die Prüfungssituation zu simulieren, also zuerst selbst eine begründete Beantwortung der Fragen zu versuchen und danach die eigenen Lösungen mit denen des Buches zu vergleichen. Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen, insbesondere das neue Gewährleistungsrecht, die neuen Vorschriften im Erb- und Familienrecht und zu den Persönlichkeitsrechten.
Aktualisiert: 2023-07-02
Autor:
Peter Bydlinski,
Silvia Dullinger,
Bernhard Eccher,
Lukas Herndl,
Gert Iro,
Ferdinand Kerschner,
Brigitta Lurger,
Martina Melcher,
Christian Rabl,
Andreas Riedler,
Olaf Riss,
Katharina Sagerer-Forić,
Thomas Schoditsch,
Manfred Umlauft
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mehr Rechtssicherheit im AGB-Recht!
Das vorliegende Werk wendet sich vor allem an Rechtsberater und Vertragsverfasser und befasst sich in 10 Beiträgen mit – in der Praxis besonders bedeutenden – Problemen des AGB-Rechts. Das Spektrum reicht
– von der Untersuchung des Wesens von AGB
– über Grundfragen der Einbeziehung von AGB
– bis hin zur Untersuchung konkreter, besonders bedeutsamer Klauseln
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mehr Rechtssicherheit im AGB-Recht!
Das vorliegende Werk wendet sich vor allem an Rechtsberater und Vertragsverfasser und befasst sich in 10 Beiträgen mit – in der Praxis besonders bedeutenden – Problemen des AGB-Rechts. Das Spektrum reicht
– von der Untersuchung des Wesens von AGB
– über Grundfragen der Einbeziehung von AGB
– bis hin zur Untersuchung konkreter, besonders bedeutsamer Klauseln
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mehr Rechtssicherheit im AGB-Recht!
Das vorliegende Werk wendet sich vor allem an Rechtsberater und Vertragsverfasser und befasst sich in 10 Beiträgen mit – in der Praxis besonders bedeutenden – Problemen des AGB-Rechts. Das Spektrum reicht
– von der Untersuchung des Wesens von AGB
– über Grundfragen der Einbeziehung von AGB
– bis hin zur Untersuchung konkreter, besonders bedeutsamer Klauseln
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Optimale Wissenskontrolle des gesamten Bürgerlichen Rechts
Dieser Band VIII rundet die bewährte Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht, herausgegeben von Peter Bydlinski und Ferdinand Kerschner, mit 120 Fällen zur optimalen Prüfungsvorbereitung ab. Sie beruhen vielfach auf höchstgerichtlichen Entscheidungen und zeigen exemplarisch, wie man an einen Fall herangeht, welche Voraussetzungen bei verschiedenen Anspruchsgrundlagen zu untersuchen sind und wo die wesentlichen juristischen Probleme liegen.
Alle Autorinnen und Autoren der Bände I bis VII haben aus ihren jeweiligen Teilbereichen konkrete Fälle ausgewählt bzw entworfen und sie mit gut begründeten Lösungen versehen. Auf diese Weise kann das gesamte Bürgerliche Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts wiederholt werden. Dabei ist es empfehlenswert, die Prüfungssituation zu simulieren, also zuerst selbst eine begründete Beantwortung der Fragen zu versuchen und danach die eigenen Lösungen mit denen des Buches zu vergleichen. Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen, insbesondere das neue Gewährleistungsrecht, die neuen Vorschriften im Erb- und Familienrecht und zu den Persönlichkeitsrechten.
Aktualisiert: 2023-06-02
Autor:
Peter Bydlinski,
Silvia Dullinger,
Bernhard Eccher,
Lukas Herndl,
Gert Iro,
Ferdinand Kerschner,
Brigitta Lurger,
Martina Melcher,
Christian Rabl,
Andreas Riedler,
Olaf Riss,
Katharina Sagerer-Forić,
Thomas Schoditsch,
Manfred Umlauft
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
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