Die Debatte um die Arbeitszeitgestaltung ist wieder aufgeflammt. Globalisierung, Digitalisierung, Arbeit 4.0, Home-Office sind die Entwicklungen, die die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit beeinflussen und verändern. Noch mehr Mobilität und Flexibilität werden für die Zukunft gefordert. Die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit ist eine anspruchsvolle, oft konfliktträchtige Aufgabe; zum einen, weil sie die Existenzsicherung und die Wahrnehmung außerberuflicher Lebensbereiche berührt; zum anderen, weil nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten bestehen, sondern auch innerhalb der Gruppen Interessenlagen divergieren. Im Zuge der Debatte zur Flexibilisierung wird der Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgeworfen, sie passe nicht mehr in die heutige Arbeitswelt. Schutzregelungen (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) werden zur Disposition gestellt. Die Gesundheit der Erwerbstätigen bei der Arbeit physisch, psychisch und sozial zu schützen, erfordert auch zukünftig staatliches und gesetzgeberisches Handeln, indem Schutzziele und -standards, Verfahren und ggf. Maßnahmen fortgeschrieben werden. Auch zukünftig wird man auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nicht verzichten wollen und können.
In der gegenwärtigen Situation stellt sich die Frage, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sich verdichtet haben, die auch für zukünftige Arbeitszeitgestaltungen in die Betrachtung einbezogen werden sollten. Dazu leistet die vorliegende Veröffentlichung einen Beitrag: Zum Thema ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen grundlegende Erkenntnisse einerseits zu verschiedenen Aspekten der Arbeitszeit vor, wie Höchstarbeitszeiten, Umfang, Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, Pausen und Erholzeiten, Ruhezeiten, Wegezeiten etc., andererseits aber auch zum Zusammenhang von Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sowie zur juristischen Bewertung und Ausgestaltung von Arbeitszeitgestaltungen. Die Beiträge sind für die Praxis geschrieben, das heißt, die Veröffentlichung wendet sich an alle Beschäftigten sowie an alle Akteure, die in den Betrieben aber auch überbetrieblich mit der Arbeitszeitgestaltung befasst sind, sowie sonstige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Debatte um die Arbeitszeitgestaltung ist wieder aufgeflammt. Globalisierung, Digitalisierung, Arbeit 4.0, Home-Office sind die Entwicklungen, die die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit beeinflussen und verändern. Noch mehr Mobilität und Flexibilität werden für die Zukunft gefordert. Die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit ist eine anspruchsvolle, oft konfliktträchtige Aufgabe; zum einen, weil sie die Existenzsicherung und die Wahrnehmung außerberuflicher Lebensbereiche berührt; zum anderen, weil nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten bestehen, sondern auch innerhalb der Gruppen Interessenlagen divergieren. Im Zuge der Debatte zur Flexibilisierung wird der Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgeworfen, sie passe nicht mehr in die heutige Arbeitswelt. Schutzregelungen (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) werden zur Disposition gestellt. Die Gesundheit der Erwerbstätigen bei der Arbeit physisch, psychisch und sozial zu schützen, erfordert auch zukünftig staatliches und gesetzgeberisches Handeln, indem Schutzziele und -standards, Verfahren und ggf. Maßnahmen fortgeschrieben werden. Auch zukünftig wird man auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nicht verzichten wollen und können.
In der gegenwärtigen Situation stellt sich die Frage, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sich verdichtet haben, die auch für zukünftige Arbeitszeitgestaltungen in die Betrachtung einbezogen werden sollten. Dazu leistet die vorliegende Veröffentlichung einen Beitrag: Zum Thema ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen grundlegende Erkenntnisse einerseits zu verschiedenen Aspekten der Arbeitszeit vor, wie Höchstarbeitszeiten, Umfang, Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, Pausen und Erholzeiten, Ruhezeiten, Wegezeiten etc., andererseits aber auch zum Zusammenhang von Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sowie zur juristischen Bewertung und Ausgestaltung von Arbeitszeitgestaltungen. Die Beiträge sind für die Praxis geschrieben, das heißt, die Veröffentlichung wendet sich an alle Beschäftigten sowie an alle Akteure, die in den Betrieben aber auch überbetrieblich mit der Arbeitszeitgestaltung befasst sind, sowie sonstige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem.
Aktualisiert: 2023-02-15
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Die Debatte um die Arbeitszeitgestaltung ist wieder aufgeflammt. Globalisierung, Digitalisierung, Arbeit 4.0 sind die Entwicklungen, die die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit beeinflussen und verändern. Noch mehr Mobilität und Flexibilität werden für die Zukunft gefordert. Die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit ist eine anspruchsvolle, oft konfliktträchtige Aufgabe; zum einen, weil sie die Existenzsicherung und die Wahrnehmung außerberuflicher Lebensbereiche berührt; zum anderen, weil nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten bestehen, sondern auch innerhalb der Gruppen Interessenlagen divergieren. Im Zuge der Debatte zur Flexibilisierung wird der Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgeworfen, sie passe nicht mehr in die heutige Arbeitswelt. Schutzregelungen (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) werden zur Disposition gestellt. Die Gesundheit der Erwerbstätigen bei der Arbeit physisch, psychisch und sozial zu schützen, erfordert auch zukünftig staatliches und gesetzgeberisches Handeln, indem Schutzziele und -standards, Verfahren und ggf. Maßnahmen fortgeschrieben werden. Auch zukünftig wird man auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nicht verzichten wollen und können. In der gegenwärtigen Situation stellt sich die Frage, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sich verdichtet haben, die auch für zukünftige Arbeitszeitgestaltungen in die Betrachtung einbezogen werden sollten. Dazu leistet die vorliegende Veröffentlichung einen Beitrag: Zum Thema ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen grundlegende Erkenntnisse einerseits zu verschiedenen Aspekten der Arbeitszeit vor, wie Höchstarbeitszeiten, Umfang, Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, Pausen und Erholzeiten, Ruhezeiten, Wegezeiten etc., andererseits aber auch zum Zusammenhang von Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sowie zur juristischen Bewertung und Ausgestaltung von Arbeitszeitgestaltungen. Die Beiträge sind für die Praxis geschrieben, das heißt, die Veröffentlichung wendet sich an alle Beschäftigten sowie an alle Akteure, die in den Betrieben aber auch überbetrieblich mit der Arbeitszeitgestaltung befasst sind, sowie sonstige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Debatte um die Arbeitszeitgestaltung ist wieder aufgeflammt. Globalisierung,
Digitalisierung, Arbeit 4.0 sind die Entwicklungen, die die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit beeinflussen und verändern. Noch mehr Mobilität und Flexibilität
werden für die Zukunft gefordert. Die Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit
ist eine anspruchsvolle, oft konfliktträchtige Aufgabe; zum einen, weil sie die
Existenzsicherung und die Wahrnehmung außerberuflicher Lebensbereiche berührt;
zum anderen, weil nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern
und Beschäftigten bestehen, sondern auch innerhalb der Gruppen Interessenlagen
divergieren. Im Zuge der Debatte zur Flexibilisierung wird der Arbeits- und
Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgeworfen, sie passe nicht mehr in die heutige
Arbeitswelt. Schutzregelungen (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) werden zur Disposition gestellt. Die Gesundheit der Erwerbstätigen bei der Arbeit physisch,
psychisch und sozial zu schützen, erfordert auch zukünftig staatliches und gesetzgeberisches Handeln, indem Schutzziele und -standards, Verfahren und ggf. Maßnahmen fortgeschrieben werden. Auch zukünftig wird man auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nicht verzichten wollen und
können. In der gegenwärtigen Situation stellt sich die Frage, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sich verdichtet haben, die auch für zukünftige Arbeitszeitgestaltungen in die Betrachtung einbezogen
werden sollten. Dazu leistet die vorliegende Veröffentlichung einen Beitrag:
Zum Thema ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen grundlegende Erkenntnisse einerseits zu verschiedenen Aspekten der Arbeitszeit vor,
wie Höchstarbeitszeiten, Umfang, Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, Pausen
und Erholzeiten, Ruhezeiten, Wegezeiten etc., andererseits aber auch zum Zusammenhang von Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sowie zur juristischen Bewertung und Ausgestaltung von Arbeitszeitgestaltungen. Die Beiträge sind für die Praxis geschrieben, das heißt, die Veröffentlichung wendet sich an alle Beschäftigten sowie an alle Akteure, die in den Betrieben aber auch überbetrieblich mit der Arbeitszeitgestaltung befaßt sind, sowie sonstige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem.
Aktualisiert: 2020-01-15
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement - seit 2004 ein Pflichtangebot der Betriebe - hat eine große Nachfrage nach Informations- und Handlungshilfen ausgelöst. Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung hat dazu 156 Betriebs- und Dienstvereinbarungen ausgewertet. Berücksichtigt werden abgeschlossene Vereinbarungen zur Integration von Schwerbehinderten und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) von Schwerbehinderten, von Behinderung Bedrohten und Langzeiterkrankten.
Häufig werden die Themen Stellenbesetzung, Beschäftigung, Leistungsbeurteilung und Kündigung geregelt. Weitere Regelungsbereiche beziehen sich auf die Gestaltung der Arbeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit sowie betrieblicher Aufgaben im Rahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung und auf die Barrierefreiheit. Konkrete Gestaltungs- und Beratungshinweise ergänzen die Analyse. Die beigefügte CD-ROM enthält Auszüge aus Vereinbarungen.
Aktualisiert: 2021-04-01
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde im Jahr 2004 gesetzlich verankert. Es gilt für Beschäftigte, die insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunfähig sind. Ziel ist, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten so schnell wie möglich wieder herzustellen. Auch vorbeugende Maßnahmen sollen ergriffen werden. Daher müssen betriebliche Strukturen geschaffen werden, die gezielt die Beschäftigten erreichen. Die freiwillige Teilnahme, Vertraulichkeit und der Datenschutz sind besonders wichtige Aspekte, die geregelt werden müssen, um den Erfolg der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen.
Die Auswertung von 127 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zeigt, wie die betrieblichen Akteure das BEM regeln, welche Regelungstrends bestehen und sie gibt Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Aktualisiert: 2022-02-15
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