Lebensbeschreibung des berüchtigten Verbrechers Johannes Bückler, genannt Schinderhannes (1779-1803), erstmals unter Aufarbeitung aller historischen Dokumente unter Berücksichtigung der Mainzer Hauptverhandlung 1802/03 und der Tatsachenberichte und Sagen rechts und links des Rheins. Dieses Buch ist dabei nicht nur eine Aufarbeitung seiner Taten im Hunsrück und Pfalz, sondern berücksichtigt auch sein Auftreten in Taunus, Westerwald, Wetterau, am Main, in Frankfurt und dem Vorderen Odenwald, wobei sich die Spur seiner Mittäter bis nach Südamerika zieht.
Aktualisiert: 2019-01-13
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Der berühmt-berüchtigte Verbrecher Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, war ein Kind der Französischen Revolution, die unsere Heimat vor 200 Jahren gesellschaftlich auf den Kopf stellte. In dieser Zeit suchte das lesehungrige Bürgertum nach Romanhelden, die der Figur des Räuberhauptmanns Karl Moor in Schillers berühmten Drama „Die Räuber“ am nächsten kamen. Durch eine unglückliche Verkettung von fehlerhaften Meldungen der französischen Regierung und ihr nahestehenden Presseblättern war plötzlich Schinderhannes in den Mittelpunkt der öffentlichen Meinung gerückt. Während die Spekulationen über diesen Mann ins Kraut schossen, räumte erst das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Mainzer Sonderstrafgericht mit dem neu geborenen Mythos eines Freiheitskämpfers und eines Robin Hood auf. Aber zu diesem Zeitpunkt hatten bereits geschäftstüchtige Schreiber diese fiktive Person namens Schinderhannes in Buchform veröffentlicht.
Erst die vorliegende, kurz nach seiner Hinrichtung 1803 erschienene Lebensgeschichte richtete sich ausschließlich nach den Erkenntnissen des Gerichts. Das anonym erschienene Buch stammt wahrscheinlich aus der Feder von Johann Ignatz Weitzel, dem damaligen Herausgeber der Mainzer Zeitung. Ihm war es wichtig, das Leben des Räubers sachlich nachzuvollziehen und frei von Sagen und Märchen darzustellen. Die nach den Fakten erzählte Biographie läßt keine Spannung vermissen und entführt den Leser in die Lebenswelt der kleinen Leute an der Wende zum 19. Jahrhundert
Aktualisiert: 2019-01-13
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„Mein Ruhm zog meinen Untergang nach sich“, äußerte sich Mathias Weber, genannt
Fetzer, kurz vor seiner Hinrichtung in Köln am 17. Februar 1803. Als sein
Kopf unter der Guillotine fiel, waren die Rheingegenden in den unruhigen Zeiten der
Französischen Revolution und Napoleon Bonapartes um einen ihrer berüchtigsten
Verbrecher ärmer geworden. Staatsanwalt Anton Keil, Kopfjäger und Geheimagent
im Dienste Frankreichs, unermüdlich im persönlichen Einsatz gegen das organisierte
Verbrechen, verzeichnete einen seiner größten Erfolge im Kampf gegen die organisierte
Kriminalität.
Die Zeit der Räuberbanden am Rhein, die seit dem Kriegsbeginn 1792 eine ungeahnte
Bedrohung entfaltet hatten, näherte sich mit Fetzers Tod einem Ende. Schinderhannes
sah in seinem Mainzer Gefängnis seiner Hinrichtung entgegen. Picard, genannt
König der Mitternacht, einer der bedeutendsten Köpfe der rheinischen Mafia,
hatte nur noch wenige Monate in Freiheit zu erwarten. Zahlreiche andere Verbrecher
waren bereits in die Hände der Justiz gefallen.
Fetzer, Schinderhannes oder Picard waren entgegen der heute landläufigen Meinung
keine schillernden Räuberhauptmänner, keine Robin Hoods, die nur die Reichen bestahlen
und den Armen gaben. Sie hatten vor allem ihren eigenen Vorteil vor Augen.
Fetzer bot sich auch nie als Romanheld im Stile eines Karl Mohr oder Rinaldo Rinaldini
an: Eher schmächtig von Gestalt, niemals auffällig durch seine Kleidung, kein
Frauenheld – die Merkmale, die einen Schinderhannes ausmachten, fehlten ihm. Obwohl
die heute nachweisbaren 130 Straftaten des Schinderhannes – Raubüberfälle,
räuberische Erpressungen, Diebstähle und die Beteiligung an fünf Morden – jede
Größenvorstellung sprengen, so konnte Fetzer diese Zahl noch übertreffen: „181 vollendete
und 122 mißlungene“ Straftaten verzeichnete Keil zum Zeitpunkt von Fetzers
Hinrichtung, dem mehrere tausend Zuschauer beiwohnten.
So galten die letzten Worte Fetzers seinem Publikum: „Ich habe den Tod verdient,
meine Freunde, hundert Tode für einen. Ihr, die ihr auf bösem Wege seyd, spiegelt
euch an meinem Ende ! Junge Leute ! flieht, flieht die Hurenhäuser. Eltern ! erzieht
eure Kinder in Religion. Denkt an Gott. Möchte mein Blut das Letzte seyn, das so
vergossen wird.“
Die hier dargestellte Lebensgeschichte des Mathias Weber ist ein kommentierter
Nachdruck der Veröffentlichung von 1803, zusammengefaßt aus den Akten des Kölner
Staatsanwalts Keil. Sie wendet sich nicht nur an den interessierten Geschichtsfreund,
sondern auch an die Forschung.
Aktualisiert: 2019-01-13
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Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serien-straftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Von der Presse war er bald als deutscher Baron, bald als Freiheitskämpfer an der Spitze von 600 Aufständischen oder als Räuberhauptmann mit 1.000 Gefolgs-leuten tituliert. Das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Tribunal criminel spécial konnte nichts von alledem feststellen: Vor sich hatte es „nur“ einen Dieb, Erpresser und Räuber. Selbst die heute so oft genann-te Schinderhannes-Bande gab es nicht.
In dem vorliegenden Buch wird zum einen die Strafakte Schinder-hannes einer vollständigen Bearbeitung unterzogen − erstmals seit dem Prozeß vor über 200 Jahren.
Zum anderen dient der Fall der Aufarbeitung der Strafjustiz von Mainz und Frankfurt, als der Rhein zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem revolutionären Frankreich wurde. Beide Städte waren zu dieser Zeit auch die Zentren, um die sich die Aktivitäten des bekannten Straftäters abspielten. Es werden die Strafgerichtsbarkeit in Aufbau und Verfahren detailliert beschrieben und die Praxis der Gerichte durch die Aufarbeitung aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Damit entsteht nicht nur ein bisher unbe-kanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit des Schinderhannes, sondern es werden auch die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich. So war in Frankfurt noch das alte deutsche Inquisitionsgericht tätig, währenddessen in Mainz bereits der reformierte Prozeß, Grundlage für unser heutiges deutsches Strafrecht, eingeführt worden war.
Aktualisiert: 2019-01-13
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1792. Seit drei Jahren schon beunruhigten die Ereignisse der Französischen Revolution die Nachbarstaaten. Als die Regierung in Paris beschloß, die Grenzen Frankreichs präventiv auf deutscher Seite zu verteidigen, gelang es General Custine ab Ende September innerhalb kurzer Zeit die Rheinpfalz, Rheinhessen und das Rhein-Main-Gebiet unter seine Kontrolle zu bringen. Der ihm mitgegebene Leitsatz „Frieden den Hütten, Krieg den Palästen“ diente dabei als Maxime, die Deutschen zur Abkehr vom Feudalstaat zu gewinnen, denn Frankreich selbst hatte sich gerade zur Republik erklärt.
Doch die Unterstützung im Volk wurde von Woche zu Woche geringer, zumal preußisch-hessische Truppen Erfolge gegen Custines Soldaten verzeichneten. Die „Mainzer Patrioten“ – so von Bockenheimer in diesem Büchlein tituliert – versuchten nun den demokratischen Gedanken von freien Wahlen mit Zwangseiden und Zwangswahlen gegen den Widerstand der Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen. Tatsächlich konnte sich zwar am 17. März 1793 für wenige Tage das erste deutsche Parlament, der „Rheinisch-Deutsche-Nationalkonvent“, umgangssprachlich als Mainzer Republik bekannt, konstituieren. Als es aber kurz darauf im Juli des Jahres zur Wiedereinnahme von Mainz durch deutsches Militär kam, richtete sich die aufgestaute Wut der Mitbürger auch handgreiflich gegen die „Patrioten“. Viele von ihnen wurden in die Gefängnisse von Königstein (Taunus), Ehrenbreitstein und Erfurt verbracht, die letzten unter ihnen erhielten erst nach drei Jahren ihre Freiheit zurück, um dann ihr Exil in Frankreich zu suchen. Nachdem die linksrheinischen Gebiete Ende 1797 wieder unter französische Verwaltung gelangt waren, die bis zum Ende von Napoleons Herrschaft 1814/15 dauern sollte, eröffnete sich auch ihnen wieder ein beruflicher Neuanfang in der Heimat. Doch die einstigen Aktivisten, „welche einst dem Volke den Tyrannenhaß gepredigt hatten, bequemten sich in die neuen Rollen als Untertanen, und ihr einstiger republikanischer Eifer hatte ein Ende, als sie die gehorsamsten Diener der rücksichtslosesten Militärwirtschaft Napoleons wurden und selbst im Stande waren, mit der Rückkehr der alten Landesherren ihre Vorliebe für Franzosenthum abzulegen“.
Der wohl bekannteste Mainzer Geschichtsforscher, Dr. Karl Georg Bockenheimer, hatte sich mit diesem 1873 erschienenen Büchlein der Erforschung dieser Jahrzehnte über totgeschwiegenen Aktivisten angenommen.
Ihre spannende Geschichte ist vor dem Hintergrund der vielfach beschworenen Krise der Demokratie aktueller als nie zuvor.
Aktualisiert: 2019-01-22
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Aktualisiert: 2020-02-13
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„Mein Ruhm zog meinen Untergang nach sich“, äußerte sich Mathias Weber, genannt
Fetzer, kurz vor seiner Hinrichtung in Köln am 17. Februar 1803. Als sein
Kopf unter der Guillotine fiel, waren die Rheingegenden in den unruhigen Zeiten der
Französischen Revolution und Napoleon Bonapartes um einen ihrer berüchtigsten
Verbrecher ärmer geworden. Staatsanwalt Anton Keil, Kopfjäger und Geheimagent
im Dienste Frankreichs, unermüdlich im persönlichen Einsatz gegen das organisierte
Verbrechen, verzeichnete einen seiner größten Erfolge im Kampf gegen die organisierte
Kriminalität.
Die Zeit der Räuberbanden am Rhein, die seit dem Kriegsbeginn 1792 eine ungeahnte
Bedrohung entfaltet hatten, näherte sich mit Fetzers Tod einem Ende. Schinderhannes
sah in seinem Mainzer Gefängnis seiner Hinrichtung entgegen. Picard, genannt
König der Mitternacht, einer der bedeutendsten Köpfe der rheinischen Mafia,
hatte nur noch wenige Monate in Freiheit zu erwarten. Zahlreiche andere Verbrecher
waren bereits in die Hände der Justiz gefallen.
Fetzer, Schinderhannes oder Picard waren entgegen der heute landläufigen Meinung
keine schillernden Räuberhauptmänner, keine Robin Hoods, die nur die Reichen bestahlen
und den Armen gaben. Sie hatten vor allem ihren eigenen Vorteil vor Augen.
Fetzer bot sich auch nie als Romanheld im Stile eines Karl Mohr oder Rinaldo Rinaldini
an: Eher schmächtig von Gestalt, niemals auffällig durch seine Kleidung, kein
Frauenheld – die Merkmale, die einen Schinderhannes ausmachten, fehlten ihm. Obwohl
die heute nachweisbaren 130 Straftaten des Schinderhannes – Raubüberfälle,
räuberische Erpressungen, Diebstähle und die Beteiligung an fünf Morden – jede
Größenvorstellung sprengen, so konnte Fetzer diese Zahl noch übertreffen: „181 vollendete
und 122 mißlungene“ Straftaten verzeichnete Keil zum Zeitpunkt von Fetzers
Hinrichtung, dem mehrere tausend Zuschauer beiwohnten.
So galten die letzten Worte Fetzers seinem Publikum: „Ich habe den Tod verdient,
meine Freunde, hundert Tode für einen. Ihr, die ihr auf bösem Wege seyd, spiegelt
euch an meinem Ende ! Junge Leute ! flieht, flieht die Hurenhäuser. Eltern ! erzieht
eure Kinder in Religion. Denkt an Gott. Möchte mein Blut das Letzte seyn, das so
vergossen wird.“
Die hier dargestellte Lebensgeschichte des Mathias Weber ist ein kommentierter
Nachdruck der Veröffentlichung von 1803, zusammengefaßt aus den Akten des Kölner
Staatsanwalts Keil. Sie wendet sich nicht nur an den interessierten Geschichtsfreund,
sondern auch an die Forschung.
Aktualisiert: 2019-01-13
> findR *
Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serien-straftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Von der Presse war er bald als deutscher Baron, bald als Freiheitskämpfer an der Spitze von 600 Aufständischen oder als Räuberhauptmann mit 1.000 Gefolgs-leuten tituliert. Das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Tribunal criminel spécial konnte nichts von alledem feststellen: Vor sich hatte es „nur“ einen Dieb, Erpresser und Räuber. Selbst die heute so oft genann-te Schinderhannes-Bande gab es nicht.
In dem vorliegenden Buch wird zum einen die Strafakte Schinder-hannes einer vollständigen Bearbeitung unterzogen − erstmals seit dem Prozeß vor über 200 Jahren.
Zum anderen dient der Fall der Aufarbeitung der Strafjustiz von Mainz und Frankfurt, als der Rhein zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem revolutionären Frankreich wurde. Beide Städte waren zu dieser Zeit auch die Zentren, um die sich die Aktivitäten des bekannten Straftäters abspielten. Es werden die Strafgerichtsbarkeit in Aufbau und Verfahren detailliert beschrieben und die Praxis der Gerichte durch die Aufarbeitung aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Damit entsteht nicht nur ein bisher unbe-kanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit des Schinderhannes, sondern es werden auch die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich. So war in Frankfurt noch das alte deutsche Inquisitionsgericht tätig, währenddessen in Mainz bereits der reformierte Prozeß, Grundlage für unser heutiges deutsches Strafrecht, eingeführt worden war.
Aktualisiert: 2019-01-13
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Das vorliegende Buch faßt alle Sagen und Tatsachen über den berüchtigten Räuberhauptmann Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, in der Region Taunus, Wetterau und Frankfurt zusammen.
Aktualisiert: 2019-01-13
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Anfang Februar 1814 finden Bauern, die ihr Getreide in der Mühle von Niederwinkel mahlen lassen wollen, das Müllerehepaar erschlagen in der Wohnstube auf. Die knapp 200 Jahre
später durch Zufall aufgetauchte Untersuchungsakte des Amtes Waldenburg in Sachsen über diesen Doppelmord gibt einen detaillierten Einblick in die damaligen gerichtlichen Untersuchungsmethoden sowie über ein Schicksal nur wenige Monate nach der Völkerschlacht von Leipzig, in einer Zeit, in der Soldaten jeglicher Couleur gezwungenermaßen zur Lebensrealität der Bevölkerung gehörten.
Der kommentierte Abdruck der Originaluntersuchungsakte dieses Mordfalles wendet sich nicht nur an den interessierten Geschichtsfreund, Heimatforscher oder Leser historischer Mordgeschichten, sondern versteht sich auch als ein kleiner Mosaikstein der Erforschung des Alltags, der Kriminalität und der Auswirkung von Kriegsgeschehen auf die einfachen Bevölkerungsschichten des frühen 19. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2019-01-13
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Der berühmt-berüchtigte Verbrecher Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, war ein Kind der Französischen Revolution, die unsere Heimat vor 200 Jahren gesellschaftlich auf den Kopf stellte. In dieser Zeit suchte das lesehungrige Bürgertum nach Romanhelden, die der Figur des Räuberhauptmanns Karl Moor in Schillers berühmten Drama „Die Räuber“ am nächsten kamen. Durch eine unglückliche Verkettung von fehlerhaften Meldungen der französischen Regierung und ihr nahestehenden Presseblättern war plötzlich Schinderhannes in den Mittelpunkt der öffentlichen Meinung gerückt. Während die Spekulationen über diesen Mann ins Kraut schossen, räumte erst das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Mainzer Sonderstrafgericht mit dem neu geborenen Mythos eines Freiheitskämpfers und eines Robin Hood auf. Aber zu diesem Zeitpunkt hatten bereits geschäftstüchtige Schreiber diese fiktive Person namens Schinderhannes in Buchform veröffentlicht.
Erst die vorliegende, kurz nach seiner Hinrichtung 1803 erschienene Lebensgeschichte richtete sich ausschließlich nach den Erkenntnissen des Gerichts. Das anonym erschienene Buch stammt wahrscheinlich aus der Feder von Johann Ignatz Weitzel, dem damaligen Herausgeber der Mainzer Zeitung. Ihm war es wichtig, das Leben des Räubers sachlich nachzuvollziehen und frei von Sagen und Märchen darzustellen. Die nach den Fakten erzählte Biographie läßt keine Spannung vermissen und entführt den Leser in die Lebenswelt der kleinen Leute an der Wende zum 19. Jahrhundert
Aktualisiert: 2019-01-13
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Lebensbeschreibung des berüchtigten Verbrechers Johannes Bückler, genannt Schinderhannes (1779-1803), erstmals unter Aufarbeitung aller historischen Dokumente unter Berücksichtigung der Mainzer Hauptverhandlung 1802/03 und der Tatsachenberichte und Sagen rechts und links des Rheins. Dieses Buch ist dabei nicht nur eine Aufarbeitung seiner Taten im Hunsrück und Pfalz, sondern berücksichtigt auch sein Auftreten in Taunus, Westerwald, Wetterau, am Main, in Frankfurt und dem Vorderen Odenwald, wobei sich die Spur seiner Mittäter bis nach Südamerika zieht.
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