Ausgangspunkt der vorliegenden Forschungsarbeit ist die Frage, ob die Erarbeitung und Erprobung einer Konzeption zur „Leichten Sprache in der Theorieprüfung“ aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt sind. Das Angebot einer TFEP in Leichter Sprache würde dem Leitgedanken der Inklusion – Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen – folgen. Ungeklärt sind allerdings die Fragen, ob die Leichte Sprache für eine Übersetzung der TFEP prinzipiell geeignet ist, sowie ob die TFEP ohne Verschlechterung der Prüfungsqualität und ohne Einschränkung der Verkehrssicherheit in die Leichte Sprache übersetzt werden kann. Die Bearbeitung des Forschungsthemas erfolgte anhand von drei Arbeitsschritten, die als Ganzes einen Überblick über den in Wissenschaft und Praxis weitgehend unbearbeiteten sowie unverbundenen Forschungsgegenstand geben. Den ersten Schritt zur Bearbeitung des Forschungsthemas bildete eine Literaturanalyse, die getrennt für die beiden Themenfelder der Leichten Sprache und der TFEP durchgeführt wurde. Die Literaturanalyse im Themenfeld der Leichten Sprache erfasst diese als ein Kommunikationsmittel, das durch sprachliche Vereinfachungen primär zum Leseverständnis von Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung oder kognitiven Einschränkung sowie auch von Menschen mit prälingualer Schwerhörigkeit bzw. Gehörlosigkeit beitragen soll. Die Leichte Sprache folgt hierbei eigenen Regeln, die allerdings in konkurrierenden Regelwerken festgehalten sind. Ein einheitliches oder auch standardisiertes Konzept der Leichten Sprache ist dementsprechend nicht vorhanden. Die Literaturanalyse im Themenfeld der TFEP nimmt für eine mögliche Übersetzung und Durchführung der TFEP in Leichter Sprache relevante organisatorische Aspekte in den Blick. Des Weiteren wird die Erstellung und auch die beständige Evaluation der Prüfungsfragen beleuchtet, deren methodischen Gütekriterien eine etwaige Übersetzung der Prüfungsfragen ebenso genügen müsste.
Im zweiten Arbeitsschritt erfolgte die Durchführung von insgesamt sieben Experten/-inneninterviews. Hierzu wurden Experten/-innen aus dem Themenfeld der Leichten Sprache sowie aus dem Themenfeld der TFEP rekrutiert. Die Experten/-innen des Themenfeldes Leichter Sprache weichen in ihren Einschätzungen hinsichtlich der Anwendbarkeit von Regeln, der Verwendung eines bestimmten Regelwerkes und der Übersetzbarkeit von Fachbegriffen und Formeln häufig voneinander ab. Mit der explorativen Methode der Experten/-innenbefragung konnten jedoch Problemfelder benannt werden, die sich etwa auf den Interpretationsspielraum bei einer Übersetzung, die Rechtssicherheit einer Übersetzung der TFEP in Leichte Sprache sowie den Zugang zu einer TFEP in Leichter Sprache erstrecken. Der dritte Arbeitsschritt umfasste die Testübersetzung von zwölf ausgewählten Prüfungsfragen in Leichte Sprache, die von einem professionellen Übersetzungsbüro umgesetzt wurde. Dabei traten unter anderem bei der Übersetzung von Fachbegriffen und Formeln Schwierigkeiten auf. Der Aufwand, den eine vollständige Übersetzung aller Prüfungsfragen aus dem amtlichen Führerschein-Fragenkatalog zur Folge hätte, kann mit der Testübersetzung nur in Ansätzen erfasst werden. Die Erkenntnisse deuten auf einen umfassenden Arbeitsaufwand hin. In der Gesamtschau der Resultate aus der Literaturanalyse, dem empirischen Material aus der Experten/-innenbefragung und der Testübersetzung zeigen sich in Teilen Einschränkungen in der prinzipiellen Eignung der Leichten Sprache für eine Übersetzung der TFEP. Eine Übersetzung der Prüfungsfragen und damit die Bereitstellung einer validen TFEP in Leichter Sprache könnte dadurch beeinflusst werden. Eine umfassende Erarbeitung und Erprobung einer Konzeption zur „Leichten Sprache in der Theorieprüfung“ erscheint deshalb weniger empfehlenswert. Im Falle einer weiteren Bearbeitung dieses Forschungsthemas wäre die Klärung der identifizierten Diskussionspunkte unter Beteiligung der jeweiligen Experten/-innen ein möglicher nächster Schritt.
Aktualisiert: 2023-01-16
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M 286: Evaluation des Modellversuchs AM 15
Teil 1 - Verkehrsbewährungsstudie
M. Kühne, K. Dombrowski
26 Abb., 24 Tab.,
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
56 Abb., 24 Tab.
272 S., ISBN 978-3-95606-417-3, 2018, EUR 29,00
Mit der dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2013 die Grundlage für den Modellversuch und damit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse (FE-Klasse) AM mit 15 Jahren für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geschaffen. Ziel der Evaluation war es zum einen zu untersuchen, ob sich aus dem Modellversuch Auswirkungen auf die beobachtbare Verkehrsbewährung ergeben. Zum anderen wurde der Frage nachgegangen, ob das Absenken des Mindestalters Auswirkungen auf die Attraktivität der im weiteren Lebensverlauf erwerbbaren FE-Klassen hat.
Es lassen sich geschlechtsspezifische Präferenzen bei dem Erwerb von FE-Klassen aufzeigen, die auch aus der amtlichen Statistik bekannt sind. Junge Männer erwerben häufiger Zweirad-Klassen, somit auch die FE-Klasse AM. Das gilt sowohl in den Modellversuchs- als auch den Vergleichsländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern). Ebenso werden siedlungsstrukturelle Unterschiede im Fahrerlaubniserwerb (FE-Erwerb) deutlich. Auch hier lässt sich für die Modellversuchsländer und die Vergleichsländer zeigen, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Personen die FE-Klasse AM erwerben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Anteil verkehrsauffälliger Jugendlicher sehr gering ist. Während mehr Jugendliche aus den am Modellversuch beteiligten Bundesländern mit einem registerpflichtigen Verkehrsdelikt auffällig geworden sind, haben mehr Jugendliche aus den Bundesländern der Vergleichsgruppe das Recht des Führens fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge verloren. Da ausschließlich männlichen Jugendlichen im ersten Jahr nach dem Erwerb der FE-Klasse AM die Fahrerlaubnis (FE) entzogen wurde, könnte dies auf eine höhere Risikobereitschaft hindeuten.
Es gilt zu überlegen, diese Beobachtung in der Fahrerlaubnisausbildung zu berücksichtigen. Insgesamt ist bei beiden Gruppen eine hohe Attraktivität des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre (BF17) zu beobachten. Trotz des kurzen Beobachtungszeitraums sind aber auch Unterschiede im FE-Erwerb bei den untersuchten Personen erkennbar. Jugendliche aus den Vergleichsländern nehmen häufiger am BF17 teil. Für Jugendliche aus den Modellversuchsländern ist demgegenüber der Erwerb der FEKlasse A1 etwas attraktiver. Die Mehrheit der Jugendlichen ist erst mit der Teilnahme am BF17 berechtigt, schnellere Fahrzeuge zu führen. Die ein Jahr jüngeren Modellversuchsteilnehmer nehmen demzufolge länger mit einem zweirädrigen Kleinkraftrad am motorisierten Straßenverkehr teil.
Weiterhin lässt sich erkennen, dass in den Modellversuchsländern der Erwerb der FE-Klasse AM im Gegensatz zu den Vergleichsländern angestiegen ist. Diese Tendenz geht konform mit einem leichten Anstieg der Fahrzeugdichte von zweirädrigen Kleinkrafträdern in den Modellversuchsländern. Gleichzeitig entschieden sich zunehmend weniger 16-Jährige aus den Modellversuchsländern für den Erwerb der FE-Klasse A1 als Einstiegsklasse in die Fahrkarriere.
Zusammenfassend sei gesagt, dass Aussagen zur Auswirkung auf die beobachtbare Verkehrsbewährung nur unter großem Vorbehalt getroffen werden sollten. Um die Auswirkungen des Modellversuchs fundiert beurteilen zu können, sollten selbstberichtete Verkehrsverstöße in die Bewertung einbezogen werden.
Es gilt zu überlegen, diese Beobachtung in der Fahrerlaubnisausbildung zu berücksichtigen. Insgesamt ist bei beiden Gruppen eine hohe Attraktivität des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre (BF17) zu beobachten. Trotz des kurzen Beobachtungszeitraums sind aber auch Unterschiede im FE-Erwerb bei den untersuchten Personen erkennbar. Jugendliche aus den Vergleichsländern nehmen häufiger am BF17 teil. Für Jugendliche aus den Modellversuchsländern ist demgegenüber der Erwerb der FEKlasse A1 etwas attraktiver. Die Mehrheit der Jugendlichen ist erst mit der Teilnahme am BF17 berechtigt, schnellere Fahrzeuge zu führen. Die ein Jahr jüngeren Modellversuchsteilnehmer nehmen demzufolge länger mit einem zweirädrigen Kleinkraftrad am motorisierten Straßenverkehr teil.
Weiterhin lässt sich erkennen, dass in den Modellversuchsländern der Erwerb der FE-Klasse AM im Gegensatz zu den Vergleichsländern angestiegen ist. Diese Tendenz geht konform mit einem leichten Anstieg der Fahrzeugdichte von zweirädrigen Kleinkrafträdern in den Modellversuchsländern. Gleichzeitig entschieden sich zunehmend weniger 16-Jährige aus den Modellversuchsländern für den Erwerb der FE-Klasse A1 als Einstiegsklasse in die Fahrkarriere.
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der AM-Fahrerlaubnis auf 15 Jahre verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum. In der Befragungsstudie zur Evaluation des AM15-Modellversuchs in den seit Beginn der Maßnahme beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden dazu 15-jährige AM-Fahr¬erlaubniserwerber aus den Modellversuchsländern und als Vergleichsgruppen 15- und 16-jährige Erwerber der Mofa-Prüf¬beschei¬nigung bzw. der AM- oder A1-Fahr¬erlaubnis aus den Nicht-Modellversuchsländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu Aspekten ihrer Verkehrssicherheit (Stürze, Unfälle, Gefahrenbewusstsein), ihres Mobilitätsverhaltens sowie zur Absicht des Erwerbs weiterer Fahrerlaubnisse befragt.
.
Die Erstbefragung der AM15-Teilnehmer haben 906, die Wiederholungsbefragung 360 Jugendliche vollständig beantwortet. An der einmaligen Erhebung für die Vergleichsgruppen in den untersuchten Modell- und Nicht-Modellver¬suchs¬ländern haben insgesamt 2.127 Jugendliche teilgenommen.
Im Durchschnitt erwirbt etwa jeder zehnte 15-jährige Jugendliche in den Modellversuchsländern die AM15-Fahrerlaubnis. Nach dem Fahrerlaubniserwerb integrieren die 15-Jährigen das motorisierte Zweirad umgehend in ihren Mobilitätsalltag. Zum zweiten Erhebungszeitpunkt fahren alle AM15-Teilnehmer im Mittel 50,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 86,7 km), die Mobilen durchschnittlich 62,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 103,6 km). Parallel dazu steigt die Verunfallung der 15-jährigen Kleinkraftradfahrer in den Modellversuchsländern markant an. Ein auffälliges Unfallgeschehen dokumentieren auch die Selbstauskünfte der AM15-Teilnehmer.
In der weiteren Fahrkarriere beabsichtigen die 15-Jährigen allen voran den Erwerb einer Pkw-Fahrer-laubnis, meist im Modus des Begleiteten Fahrens ab 17. Der Erwerb weiterer Fahrerlaubnisse für leistungsstärkere Motorräder ist unter AM15-Teilnehmern nicht vorherrschend.
Teil 2 - Befragungsstudie
W. Funk, B. Schrauth, Th. Roßnagel
Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der AM-Fahrerlaubnis auf 15 Jahre verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum. In der Befragungsstudie zur Evaluation des AM15-Modellversuchs in den seit Beginn der Maßnahme beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden dazu 15-jährige AM-Fahr¬erlaubniserwerber aus den Modellversuchsländern und als Vergleichsgruppen 15- und 16-jährige Erwerber der Mofa-Prüf¬beschei¬nigung bzw. der AM- oder A1-Fahr¬erlaubnis aus den Nicht-Modellversuchsländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu Aspekten ihrer Verkehrssicherheit (Stürze, Unfälle, Gefahrenbewusstsein), ihres Mobilitätsverhaltens sowie zur Absicht des Erwerbs weiterer Fahrerlaubnisse befragt.
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Die Erstbefragung der AM15-Teilnehmer haben 906, die Wiederholungsbefragung 360 Jugendliche vollständig beantwortet. An der einmaligen Erhebung für die Vergleichsgruppen in den untersuchten Modell- und Nicht-Modellver¬suchs¬ländern haben insgesamt 2.127 Jugendliche teilgenommen.
Im Durchschnitt erwirbt etwa jeder zehnte 15-jährige Jugendliche in den Modellversuchsländern die AM15-Fahrerlaubnis. Nach dem Fahrerlaubniserwerb integrieren die 15-Jährigen das motorisierte Zweirad umgehend in ihren Mobilitätsalltag. Zum zweiten Erhebungszeitpunkt fahren alle AM15-Teilnehmer im Mittel 50,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 86,7 km), die Mobilen durchschnittlich 62,0 km pro Woche (arithmetischer Mittelwert: 103,6 km). Parallel dazu steigt die Verunfallung der 15-jährigen Kleinkraftradfahrer in den Modellversuchsländern markant an. Ein auffälliges Unfallgeschehen dokumentieren auch die Selbstauskünfte der AM15-Teilnehmer.
In der weiteren Fahrkarriere beabsichtigen die 15-Jährigen allen voran den Erwerb einer Pkw-Fahrer-laubnis, meist im Modus des Begleiteten Fahrens ab 17. Der Erwerb weiterer Fahrerlaubnisse für leistungsstärkere Motorräder ist unter AM15-Teilnehmern nicht vorherrschend.
Aktualisiert: 2023-01-16
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