Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
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Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
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Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
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Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
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Ein wenig rühmliches Kapitel in der Geschichte der USA ist die Hilfe für jüdische Flüchtlinge im 2. Weltkrieg. 1938 fand im französischen Evian eine von den USA initiierte weltweite Konferenz statt, die zur diplomatischen Farce geriet, in der um die Kosten der Hilfe gefeilscht wurde. Günter Schubert erzählt diese Geschichte und den weiteren Verlauf der amerikanischen Flüchtlingspolitik bis 1945 engagiert und spannend, ergänzt um viele wenig bekannte Begebenheiten. Erstmals auf Deutsch abgedruckt sind zwei Berichte von 1942 und 1943 an den US- Präsidenten über den drohenden Genozid.
Aktualisiert: 2023-05-14
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Ein wenig rühmliches Kapitel in der Geschichte der USA ist die Hilfe für jüdische Flüchtlinge im 2. Weltkrieg. 1938 fand im französischen Evian eine von den USA initiierte weltweite Konferenz statt, die zur diplomatischen Farce geriet, in der um die Kosten der Hilfe gefeilscht wurde. Günter Schubert erzählt diese Geschichte und den weiteren Verlauf der amerikanischen Flüchtlingspolitik bis 1945 engagiert und spannend, ergänzt um viele wenig bekannte Begebenheiten. Erstmals auf Deutsch abgedruckt sind zwei Berichte von 1942 und 1943 an den US- Präsidenten über den drohenden Genozid.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
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Aktualisiert: 2023-05-09
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Bei der Auswahl des Stoffgebietes für den vorliegenden Band über digitale Kleinrechner mußte davon ausgegangen werden, einmal den in der Praxis stehenden Facharbeiter und Techniker mit den wichtigsten Fragen der digitalen Rechentechnik vertraut zu machen und zum ande ren den geforderten, äußerst beschränkten Umfang einzuhalten. Natur· gemäß- bleibt daher vieles unausgesprochen, und manche wichtige Einzel heit kann nur am Rande gestreift werden. In den ersten beiden Kapiteln wird auf einfache Möglichkeiten der Zahlendarstellung und der Zahlenverknüpfung in Rechenautomaten hin gewiesen und die logische Wirkungsweise der bekanntesten Baustufen erwähnt. Diese prinzipiellen Ausführungen nehmen noch keinen Bezug auf spezifische Eigenheiten digitaler Kleinrechner. Die nachfolgenden Kapitel über den Aufbau, die Programmierung und . den Einsatz elektronischer Kleinrechengeräte bilden den Kern der Be trachtungen über diese Kategorie von Rechenmaschinen. An Hand eines gedachten Automaten werden spezielle Fragen der Arbeitsweise und der Programmgestaltung behandelt. Das Schlußkapitel bringt die wichtigsten Daten einiger bekannter und bereits eingesetzter digitaler Kleinrechner aus verschiedenen Ländern. Die Lösungen der übungsaufgaben beschließen den Inhalt des Bandes. Im Text enthaltene Literaturangaben sind wie üblich durch in eckige Klammern gesetzte Ziffern gekennzeichnet, die sich auf das Literatur verzeichnis beziehen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Ein wenig rühmliches Kapitel in der Geschichte der USA ist die Hilfe für jüdische Flüchtlinge im 2. Weltkrieg. 1938 fand im französischen Evian eine von den USA initiierte weltweite Konferenz statt, die zur diplomatischen Farce geriet, in der um die Kosten der Hilfe gefeilscht wurde. Günter Schubert erzählt diese Geschichte und den weiteren Verlauf der amerikanischen Flüchtlingspolitik bis 1945 engagiert und spannend, ergänzt um viele wenig bekannte Begebenheiten. Erstmals auf Deutsch abgedruckt sind zwei Berichte von 1942 und 1943 an den US- Präsidenten über den drohenden Genozid.
Aktualisiert: 2023-04-09
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Aktualisiert: 2022-01-14
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Bei der Auswahl des Stoffgebietes für den vorliegenden Band über digitale Kleinrechner mußte davon ausgegangen werden, einmal den in der Praxis stehenden Facharbeiter und Techniker mit den wichtigsten Fragen der digitalen Rechentechnik vertraut zu machen und zum ande ren den geforderten, äußerst beschränkten Umfang einzuhalten. Natur· gemäß- bleibt daher vieles unausgesprochen, und manche wichtige Einzel heit kann nur am Rande gestreift werden. In den ersten beiden Kapiteln wird auf einfache Möglichkeiten der Zahlendarstellung und der Zahlenverknüpfung in Rechenautomaten hin gewiesen und die logische Wirkungsweise der bekanntesten Baustufen erwähnt. Diese prinzipiellen Ausführungen nehmen noch keinen Bezug auf spezifische Eigenheiten digitaler Kleinrechner. Die nachfolgenden Kapitel über den Aufbau, die Programmierung und . den Einsatz elektronischer Kleinrechengeräte bilden den Kern der Be trachtungen über diese Kategorie von Rechenmaschinen. An Hand eines gedachten Automaten werden spezielle Fragen der Arbeitsweise und der Programmgestaltung behandelt. Das Schlußkapitel bringt die wichtigsten Daten einiger bekannter und bereits eingesetzter digitaler Kleinrechner aus verschiedenen Ländern. Die Lösungen der übungsaufgaben beschließen den Inhalt des Bandes. Im Text enthaltene Literaturangaben sind wie üblich durch in eckige Klammern gesetzte Ziffern gekennzeichnet, die sich auf das Literatur verzeichnis beziehen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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