Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen.
Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die Kommunalversicherung in Deutschland blickt heute auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück. Dennoch sind die Kommunalen Schadenausgleiche in Deutschland als Versicherer der Kommunen und kommunalen Einrichtungen in der Rechtsöffentlichkeit nicht sonderlich bekannt. Es gibt bisher kaum Literatur und noch weniger Rechtsprechung, die sich mit den Kommunalen Schadenausgleichen beschäftigt. Diese Zurückhaltung ist angesichts der großen Bedeutung der Kommunalversicherung im Allgemeinen und der Kommunalen Schadenausgleiche im Besonderen nicht gerechtfertigt.
Die besondere rechtliche Konstruktion der Kommunalen Schadenausgleiche wirft in verschiedenen Rechtsgebieten schwierige Fragen auf. Ziel der Arbeit ist es, Probleme und rechtliche Fragestellungen im Bereich des Gesellschafts-, Versicherungs-, Versicherungsteuer- und Kartellvergaberecht aufzuzeigen und Lösungen zu geben. Vorweg beschäftigt sich die Arbeit mit einer historischen Untersuchung der Kommunalversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Kommunalen Schadenausgleiche.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbstständiges Leben ermöglicht werden kann, ohne dass die bisherige Aufgabenteilung innerhalb der Ehe Nachteile für die Altersvorsorge bewirkt. Aus diesem Grund werden im Falle einer Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Ehegatten aufgeteilt.
Die genaue Verteilung war allerdings bisher derart kompliziert, dass selbst Fachleuten eine Prognose kaum fehlerfrei gelang. Die gefundenen Ergebnisse wurden zudem vielfach als höchst ungerecht empfunden. Eine gerechtere, transparentere und praktikable Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs ist deshalb bereits seit langem Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen. Die aktuelle Reform durch das „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ schafft eine vollständige Neuordnung der Ausgleichssystematik hin zu einer Realteilung der Ansprüche grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Versorgungsträger.
Die 15. Münsterische Sozialrechtstagung am 4.12.2009 war diesem neuen Versorgungs-ausgleich gewidmet und unternahm den Versuch einer Bewertung aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Der vorliegende Band enthält folgende Beiträge:
• Grundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs
(Prof. Dr. Franz Ruland)
• Bericht aus der anwaltlichen Praxis (Klaus Weil)
• Darstellung des reformierten Versorgungsausgleichs aus der Perspektive der gesetzlichen
Rentenversicherung (Rainer Schulte)
• Bedeutung der Reform für die einzelnen Versorgungsträger (Dr. Birgit Uebelhack)
• Herausforderung und Chancen für die Praxis (Meike Blumenstein)
Aktualisiert: 2023-01-27
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Leichtfertiger Umgang mit dem Internet birgt die Gefahr, mit fremden Immaterialgüterrechten – insbesondere dem Urheberrecht – in Konflikt zu geraten. Dies kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Schadensersatzrisiken, denen Informationsanbieter im Internet ausgesetzt sind, sowie die Versicherbarkeit dieser Risiken im Rahmen bestehender oder zu entwickelnder Versicherungskonzepte.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht das Haftungsrisiko nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Denn im Urheberrecht gilt, wenn auch nicht unbestritten, das Territorialitätsprinzip, das eine an nationalen Rechtsordnungen orientierte Untersuchung gebietet.
Insbesondere Produktentwickler wird der Abschnitt interessieren, in dem sich der Autor mit Möglichkeiten befasst, existente Versicherungsangebote zu modifizieren oder neu zu gestalten, um einen – aus rechtlicher Sicht – dem Risiko angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Das Buch ist für alle (aus dem deutschen Rechtsraum operierenden) Informationsanbieter im Internet relevant. Als Informationsanbieter wird hier derjenige verstanden, der für einen Internetauftritt verantwortlich ist, indem er über den Inhalt und dessen Gestaltung entscheidet und die Veröffentlichung veranlasst.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG).
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Versicherungsnehmer den Ersatz ihres Schadens nicht direkt von der D&O-Versicherung einfordern kann.
Voraussetzungen und Folgen einer solchen direkten Inanspruchnahme der Versicherung durch die geschädigte Gesellschaft werden in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Bundesgerichtshof bereits zu ähnlichen Konstellationen Stellung bezogen hat.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker, die mit der D&O-Versicherung befasst sind. Darüber hinaus besitzen viele der diskutierten Aspekte auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Der Münsterische Versicherungstag ist heute eine der führenden wissenschaftlichen
Tagungen im Versicherungswesen. Sie versteht sich als Forum für den Meinungs- und
Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Versicherungswirtschaft, Richtern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern, die jährlich in Münster zusammenkommen, um aktuelle Entwicklungen im Versicherungswesen zu erörtern. Mit Vorträgen anerkannter Referenten setzt sie bereits seit 27 Jahren Impulse für die Klärung aktueller Fragestellungen.
Zum Erfolg der Veranstaltung hat im Wesentlichen die Berichterstattung von
Herrn Prof. Dr. Peter Koch in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft beigetragen. Alle seine 27 Tagungsberichte vereinigt der vorliegende Band der Münsteraner Reihe. Er zeichnet ein repräsentatives Bild über die Erfahrungen und Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft in den letzten 27 Jahren.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der Münsterische Versicherungstag ist heute eine der führenden wissenschaftlichen
Tagungen im Versicherungswesen. Sie versteht sich als Forum für den Meinungs- und
Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Versicherungswirtschaft, Richtern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern, die jährlich in Münster zusammenkommen, um aktuelle Entwicklungen im Versicherungswesen zu erörtern. Mit Vorträgen anerkannter Referenten setzt sie bereits seit 27 Jahren Impulse für die Klärung aktueller Fragestellungen.
Zum Erfolg der Veranstaltung hat im Wesentlichen die Berichterstattung von
Herrn Prof. Dr. Peter Koch in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft beigetragen. Alle seine 27 Tagungsberichte vereinigt der vorliegende Band der Münsteraner Reihe. Er zeichnet ein repräsentatives Bild über die Erfahrungen und Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft in den letzten 27 Jahren.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbstständiges Leben ermöglicht werden kann, ohne dass die bisherige Aufgabenteilung innerhalb der Ehe Nachteile für die Altersvorsorge bewirkt. Aus diesem Grund werden im Falle einer Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Ehegatten aufgeteilt.
Die genaue Verteilung war allerdings bisher derart kompliziert, dass selbst Fachleuten eine Prognose kaum fehlerfrei gelang. Die gefundenen Ergebnisse wurden zudem vielfach als höchst ungerecht empfunden. Eine gerechtere, transparentere und praktikable Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs ist deshalb bereits seit langem Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen. Die aktuelle Reform durch das „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ schafft eine vollständige Neuordnung der Ausgleichssystematik hin zu einer Realteilung der Ansprüche grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Versorgungsträger.
Die 15. Münsterische Sozialrechtstagung am 4.12.2009 war diesem neuen Versorgungs-ausgleich gewidmet und unternahm den Versuch einer Bewertung aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Der vorliegende Band enthält folgende Beiträge:
• Grundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs
(Prof. Dr. Franz Ruland)
• Bericht aus der anwaltlichen Praxis (Klaus Weil)
• Darstellung des reformierten Versorgungsausgleichs aus der Perspektive der gesetzlichen
Rentenversicherung (Rainer Schulte)
• Bedeutung der Reform für die einzelnen Versorgungsträger (Dr. Birgit Uebelhack)
• Herausforderung und Chancen für die Praxis (Meike Blumenstein)
Aktualisiert: 2023-01-27
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Leichtfertiger Umgang mit dem Internet birgt die Gefahr, mit fremden Immaterialgüterrechten – insbesondere dem Urheberrecht – in Konflikt zu geraten. Dies kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Schadensersatzrisiken, denen Informationsanbieter im Internet ausgesetzt sind, sowie die Versicherbarkeit dieser Risiken im Rahmen bestehender oder zu entwickelnder Versicherungskonzepte.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht das Haftungsrisiko nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Denn im Urheberrecht gilt, wenn auch nicht unbestritten, das Territorialitätsprinzip, das eine an nationalen Rechtsordnungen orientierte Untersuchung gebietet.
Insbesondere Produktentwickler wird der Abschnitt interessieren, in dem sich der Autor mit Möglichkeiten befasst, existente Versicherungsangebote zu modifizieren oder neu zu gestalten, um einen – aus rechtlicher Sicht – dem Risiko angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Das Buch ist für alle (aus dem deutschen Rechtsraum operierenden) Informationsanbieter im Internet relevant. Als Informationsanbieter wird hier derjenige verstanden, der für einen Internetauftritt verantwortlich ist, indem er über den Inhalt und dessen Gestaltung entscheidet und die Veröffentlichung veranlasst.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG).
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Versicherungsnehmer den Ersatz ihres Schadens nicht direkt von der D&O-Versicherung einfordern kann.
Voraussetzungen und Folgen einer solchen direkten Inanspruchnahme der Versicherung durch die geschädigte Gesellschaft werden in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Bundesgerichtshof bereits zu ähnlichen Konstellationen Stellung bezogen hat.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker, die mit der D&O-Versicherung befasst sind. Darüber hinaus besitzen viele der diskutierten Aspekte auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen.
Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
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