Der am 10. Juni 1932 in Ziemetshausen als Sohn eines Seilermeisters geborene Georg Simnacher kann als Wissenschaftler und als Politiker auf eine frühe, eine erstaunliche und eine kontinuierliche Karriere zurückblicken. Den Weg vom promovierten Rechtshistoriker zum Referenten des Ministers, vom Oberregierungsrat zum Günzburger Landrat hat er autobiographisch selbst beschrieben. "Schwaben als Aufgabe" steht als Motto über seinem Weg als Präsident des Bezirkstags von Schwaben.
Geht man den literarischen Neigungen des Rechtshistorikers und des politischen Autors Dr. Georg Simnacher auf den Grund, so erkennt man deutlich mehrere Schwerpunkte, denen sich Autor Simnacher verpflichtet fühlt:
Da ist seine Herkunft aus der Rechtsgeschichte, seine Dissertation über die Testamente des Hauses Fugger (Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn) und die Gestaltungskraft, die diesen Testamenten "innewohnt": ihn reizt das Thema der gesicherten Unternehmensnachfolge durch kluge Testamente. Neben der Beschäftigung mit dem Haus Fugger bleibt Zeit zur Gestaltung kleinerer rechtshistorischer Betrachtungen bei der Geschichtsschreibung über die alten Spitäler von Leipheim und von Ziemetshausen.
Andererseits sind Simnachers Themen diejenigen, die "seine" Region Schwaben mit der Welt in Beziehung setzen: Schwaben und seine neue Universität Augsburg; Schwaben und die Bukowina, historisch auch das Buchenland genannt; Schwaben und die Juden; Schwaben und seine Partnerregion Oberösterreich; Schwaben in der Geschichte des "Regionalismus"; Schwaben und die Kulturförderung als Chance im Europa der Regionen. Simnacher beweist aber auch Sensibilität auf dem Sektor der seit den 1960er Jahren im Stellenwert so enorm gestiegenen öffentlichen Denkmalpflege.
Mit Simnachers Namen untrennbar verbunden, nun auch literarisch, ist die einstige Benediktinerabtei Irsee, ihr Wandel von der "Cretinenanstalt", vom Psychiatrischen Krankenhaus (bis 1972) zum "neuen geistigen Irsee" des 1975 eröffneten Schwäbischen Bildungszentrums Irsee.
Georg Simnacher - der Denkmalpfleger - meistert, auch literarisch, das Bravourstück der Heimführung des berühmten Buxheimer Chorgestuhls aus England, und er veröffentlicht zukunftsweisende Gedanken über die kreative Weiterentwicklung der Denkmalpflege.
Schließlich bleibt noch Raum für das ganz persönliche literarische Engagement Simnachers, das Feld der Biographie und der von Simnacher geförderten Reihe "Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben", auf dem er seine eigenen Vorbilder aufrechten Schwabentums der Vergessenheit entreißt, so etwa den Dichter Arthur Maximilian Miller, oder Christian Frank, den seinerzeitigen Schöpfer der Zeitschrift "Deutsche Gaue"; oder Magnus Anton Reindl, den Reichstagsabgeordneten im Priesterrock, aus Günzburg und Eichstätt; den schwäbischen Bauernführer Fridolin Rothermel oder den aus dem Allgäu stammenden genialen Christian Wallenreiter, den Intendanten des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2022-05-13
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Aktualisiert: 2008-11-12
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Aktualisiert: 2020-11-02
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Aktualisiert: 2008-11-14
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Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.
Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.
Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.
Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.
Aktualisiert: 2022-05-13
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Begleitbuch zur gleichnamigen Sonderausstellung mit Ausstellungstexten, Fotografien, Kupferstichen und Federzeichnungen zur Bauernbefreiung 1848
Aktualisiert: 2020-11-17
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Der Schwabenspiegel bietet ein Forum für Autoren aus der Region und einen Ort der Diskussion für die Wissenschaft. Zu Wort kommen alte und junge Autoren mit literarischen wie auch wissenschaftlichen Beiträgen.
Schwerpunkte im vorliegenden Band:
Günter Herburger, Arthur Maximilian Miller, Literarischer Führer durch Schwaben, das Laienschauspiel in Schwaben, Wettbewerb "Schüler schreiben Geschichten", Beiträge von Peter Dempf, Claudius Wiedemann, Reimar Güthner, Gerd Holzheimer, Ernst T. Mader, Lorelies Ortner und vielen anderen.
Aktualisiert: 2020-12-08
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Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.
Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.
Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.
Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.
Aktualisiert: 2022-05-13
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