Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und
Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis.
Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Neben der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes führt insbesondere das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung für die private
Krankenversicherung (PKV) zu ganz erheblichen Veränderungen und neuen Problemen. Dabei treten die für die PKV relevanten Teile dieses Gesetzes am 1. Januar 2009 in Kraft.
Beispielhaft für die gesetzliche Neuregelung stehen die Einführung eines einheitlichen Basistarifes und eine allgemeine Versicherungspflicht von bisher nicht krankenversicherten
Personen in der PKV unter gleichzeitiger Einführung eines absoluten Kündigungsverbotes zu Gunsten der im Rahmen der Versicherungspflicht Versicherten. Zudem wird nun die
Übertragung der Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel gesetzlich geregelt.
Die für die PKV relevanten Teile dieser tiefgreifenden Reform, gegen die zahlreiche private Krankenversicherer Anfang 2008 Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, sind Thema dieses Bandes, der anlässlich des 26. Münsterischen Versicherungstages am 22. November 2008 erschienen ist.
Dr. Jan Boetius, ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, untersucht hier die Vereinbarkeit dieser Reform mit dem Verfassungs- und
Europarecht.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Aktualisiert: 2023-01-27
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Aktualisiert: 2023-01-27
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Aktualisiert: 2023-01-27
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Dieser Tagungsband beleuchtet bei der Leistungserbringung in der medizinischen Rehabilitation Konzeption, Umsetzung und Erfahrungen mit dem SGB IX mit Erfahrungsberichten aus der medizinischen Praxis im ambulanten Bereich (Dr. med. Oesingmann, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) als auch im stationären
Bereich (Dr. med. Raschke, Chefarzt Klinik Solequelle, Bad Westernkotten). Aus der Sicht des Gesetzgebers stellt Ministerialdirektor Wilmerstadt die Anforderungen des SGB IX an die medizinische Rehabilitation vor, den Rechtsfragen widmet sich Prof. Dr. Udsching vom Bundessozialgericht und Prof. Dr. Mrozynski nimmt Stellung zur Kooperation zwischen den Rehabilitationsträgern beim Aufbau ambulanter Rehabilitationseinrichtungen. Wilfried Gleitze, erster Direktor der LVA Westfalen, unterzieht die Rehabilitation nach dem SGB IX aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung einer kritischen Bewertung.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Angesichts der Fortschritte in der Humangenetik wird das Interesse der Kranken- und Lebensversicherer immer stärker, genetische Informationen im Rahmen der Risikoselektion zu verwerten. Demgegenüber wollen die Versicherungsnehmer ihre genetischen Daten als Teil ihrer Privatsphäre schützen und vor den Versicherern geheim halten.
Nach der Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen Einflüsse von Gentests auf die Gesundheitsprüfung in der Personenversicherung untersucht der Verfasser die derzeitige deutsche Rechtslage im Hinblick auf die Forderung und Verwertung von genetischen Tests und prüft sodann die von den verschiedensten Seiten gemachten Vorschläge, wie der Inte-ressengegensatz ausgeglichen werden kann. Hierbei werden zugleich die Schwächen dieser Ansätze aufgezeigt. Im Vergleich dazu wird das Recht des Bundes und der Bundesstaaten der USA dargestellt, wo dieses Problem bereits seit Jahren vom Gesetzgeber in den verschiedensten Ausgestaltungen geregelt wurde.
Sodann erörtert er im Einzelnen, welche amerikanischen Ansätze in das System des deutschen Privatversicherungsrechts passen und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag, der bestimmte amerikanische Schutzinstrumente für eine gesetzliche Neuregelung in Deutschland übernimmt.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das erste Bestreben dieser Arbeit ist es, die in Österreich herrschende Meinung zu bekämpfen, Allgemeine Versicherungsbedingungen müßten trotz des § 5b österr. VersVG dem Kunden nicht ausgehändigt werden, um Bestandteil des Versicherungsvertrages zu werden. Zum anderen wendet sich die Arbeit gegen die in Österreich herrschende Meinung, daß die geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen generell zulässig sei. Um die eigene Auffassung mit der nötigen Gründlichkeit darlegen zu können, geht die Arbeit in einem ersten theoretischen Teil auf die in Österreich seit langem nicht mehr behandelten Grundlagen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.
Die Arbeit ist nach österreichischem Recht geschrieben, nimmt aber auf die Rechtslage in Deutschland eingehend Bezug.
Lebenslauf Dr. Jakob Fortunat Stagl
1971 geboren in Salzburg; Abitur am Aloisiuskolleg in Bonn-Bad Godesberg 1991; 1992-1998 Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg, Heidelberg und Freiburg i.Br.; dort 1. juristisches Staatsexamen; 1998-2000 Geschäftsführender Sekretär der Gesellschaft für Rechtsvergleichung; 2001 Promotion in Freiburg i. Br. unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Hohloch; 2000-2002 Rechtsreferendar in Berlin; dort 2. juristisches Staatsexamen; 2003-2004 Universitätsassistent in Salzburg; Mai 2004 bis jetzt Wissenschaftlicher Assistent in Münster und Bonn.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Nach der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch die gesetzliche Unfallversicherung vom Reformprozess erfasst. Gegenstand der Diskussion ist zum einen die überkommene Organisationsstruktur, die sich im Kern noch an der Wirtschaftsordnung des späten 19. Jahrhunderts orientiert und dem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft nicht ausreichend Rechnung trägt. Das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ebenfalls als überarbeitungsbedürftig erkannt; hier ist die Zielgenauigkeit zu erhöhen. Insgesamt soll die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung verbessert werden.
In Vorbereitung der Organisationsreform hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von den Professoren Rürup und Steinmeyer ein Gutachten erstellen lassen, das insbesondere bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung für Furore gesorgt hat.
Davon ausgehend ist von der Bundesregierung der Reformprozess eingeleitet worden, der inzwischen beim Stadium des Referentenentwurfs angekommen ist. Es spricht vieles dafür, dass noch in 2007 diese Reform durch das Parlament gehen wird. Dass Bewegung ins System gekommen ist, zeigt sich auch daran, dass die Spitzenverbände Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Bundesverband der Unfallkassen fusioniert haben.
Derartige Reformvorhaben erfordern einen Diskussionsprozess unter den Beteiligten. Der Band gibt deshalb die Vorträge der beiden Gutachter, der Bundesregierung, der Sozialpartner sowie der Unfallversicherungsträger auf der 12. Münsterischen Sozialrechtstagung im Dezember 2006 mit dem Thema „Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ wieder und veröffentlicht auch erstmals das Gutachten Rürup/Steinmeyer.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Idee der Harmonisierung des Versicherungsvertragsrechts galt in der EG bereits als gescheitert. Das so genannte Dienstleistungs-Urteil des EuGH aus 1986 hat indessen neue Bewegung ins europäische Versicherungsrecht gebracht. Durch die 2. und 3. Generation der Versicherungsrichtlinien wurde im Aufsichtsrecht das Sitzlandprinzip (single licence) verwirklicht. Zugleich wurde das Versicherungskollisionsrecht harmonisiert. Heute beobachten wir, dass diese europäischen Rechtsakte dem Binnenmarkt zwar dienen, ihn jedoch nicht vollständig verwirklichen konnten.
An diesen Befund knüpft sich die These, dass ein europäischer Binnenmarkt der Versicherungen auch ein einheitliches Versicherungsvertragsrecht braucht. Der abgedruckte Vortrag belegt diesen Bedarf und zeigt Realisierungsmöglichkeiten und Konturen eines europäischen Versicherungsvertragsrechts im Lichte neuerer europarechtlicher Entwicklungen auf.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und
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Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-01-27
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