Spätestens seit der flächendeckenden Einführung der Eigenverwaltung nach dem ESUG ist der Gläubigerausschuss sehr aufgewertet worden. D. h., jedes Mitglied in einem derartigem Gremium sollte sich gut informieren, welche Rechte und selbstverständlich auch welche Pflichten eine derartige Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss mit sich bringt. Hierbei sei nur die Pflicht zur Prüfung der „Kasse“ des Insolvenzverwalters zu nennen sowie eine sehr streng angenommene Verschwiegenheitsverpflichtung. Das Buch greift sämtliche relevanten Entscheidungen auf und wertet ebenso die einschlägige Kommentierung und Aufsatzliteratur diesbezüglich aus. Das Buch wurde erweitert um das wichtige Thema der Haftpflichtversicherung für den Gläubigerausschuss. Weiterhin wurde die aus Sicht des Gläubigerausschusses sehr freundliche Rechtsprechung aus Januar 2021 vom BGH hinsichtlich der Vergütung ausgewertet. Schließlich ist ein dem Gläubigerausschuss sehr ähnliches Gebilde mit Wirkung zum 01.01.2021 im neuen StaRUG verankert, nämlich der Gläubigerbeirat. Diesem Gläubigerbeirat widmet sich das Buch ausführlich. Es stellt Muster zum Vergütungsantrag des GA sowie Kassenprüfberichte etc. zur Verfügung.
Sämtliche Herausgeber und Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler und überwiegend auch in Gläubigerausschüssen tätig, so dass deren Erfahrung aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften gewinnbringend für die Leserschaft dieses Buches genutzt werden konnte.
Aktualisiert: 2021-09-16
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Das Herauslegen von Bankbürgschaften spielt sowohl im Firmenkunden- als auch im Privatkundengeschäft eine bedeutsame Rolle und bedarf zur Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken eines speziellen Fach-Know-hows. Die Breite des Geschäfts, angefangen bei der einfachen Mietbürgschaft über die komplexen Bürgschaften im Immobiliengeschäft bis hin zu Prozessbürgschaften und auf erstes Anfordern zahlbaren Bürgschaften, verlangt vom Anwender hinsichtlich Erstellung wie Abwicklung eine ständige Beschäftigung mit den auftretenden Einzelfragen sowie eine kontinuierliche Umsetzung neu gewonnener Erfahrungen zwecks optimierter Berücksichtigung individueller Kundenwünsche einerseits und der Erfordernisse von Rechtspraxis und aktueller Rechtsprechung andererseits.
Auch in der 4. Auflage dieses Buches werden die praxisgerechte Ausgestaltung von Bankbürgschaften und die entsprechende Ausgestaltung von Auftragsverhältnissen, so praxisrelevante Fragen wie Ein- und Ausbuchung, Verhalten bei Inanspruchnahmen und bei Zustellung gerichtlicher Eilmaßnahmen, Erhebung und Verzicht auf Einreden sowie Rückabwicklungsfragen bei nicht geschuldeter Leistung in ebenso aktualisierter und ergänzter Weise angesprochen wie die mit Grundgeschäftsabsprachen über die Erstellung von auf erstes Anfordern zahlbaren Bankbürgschaften und deren Erstellung zusammenhängenden Risiken und Rechtsfolgen.
Die Autoren sind seit vielen Jahren im Avalgeschäft tätig, Armin Meyer und Dr. Christian Schmeling als Syndikusanwälte bei einer Großbank, Torsten Steinwachs ist als ehemaliger Bankmitarbeiter heute geschäftsführender Partner eines Avalmanagers und Felix Mathes als Syndikusanwalt bei Euler Hermes. Die in jahrelanger Praxis erworbenen einschlägigen Erfahrungen fassen sie in diesem Buch in leicht verständlicher Weise zusammen, für Bankpraktiker und Juristen gleichermaßen. Die Priorität liegt dabei auf der Gewinnung von Rechtssicherheit in der alltäglichen Praxis.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Bei Firmeninsolvenzen wird in ca. jedem vierten Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet. Nach „ESUG“ ist dieser Prozentsatz weiter gestiegen. Dies auch mit gutem Grund, denn nur im Gläubigerausschuss hat der Gläubiger tatsächlich eine konkrete Möglichkeit der Einsichtnahme in das Insolvenzverfahren. Der Gläubigerausschuss hat vielfältige Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und sollte diese im eigenen Interesse und im Interesse seines Kunden auch unbedingt wahrnehmen. So besteht insbesondere die Möglichkeit, den vorläufigen Insolvenzverwalter auszuwählen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einige wichtige Pflichten, denen sie unbedingt nachkommen müssen, wie z.B. die Pflicht, die Insolvenzkasse turnusmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses müssen die Verschwiegenheitsverpflichtung beachten, auch und gerade ihrem jeweiligen Arbeitgeber gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen zwischen der berechtigten Informationsgewinnungsabsicht der Bank und den Restriktionen des Ausschussmitgliedes gelingt nicht immer, da vertiefende Kenntnisse des Rechts des Gläubigerausschusses nur wenig vorhanden sind. Die Haftung der Ausschussmitglieder rückt nach den Mühl-Verfahren immer mehr in den
Vordergrund. Hierbei wird vermehrt versucht, die Bank im Wege der Drittschuldnerhaftung in Anspruch zu nehmen. In letzter Zeit gibt es nicht nur Kritik an exorbitant hohen Verwaltervergütungen, sondern es richtet sich die (berechtigte) Kritik auch gegen pauschale Vergütungen des Gläubigerausschusses. Diese vorgenannten Punkte und noch viele mehr sind Inhalt dieses Handbuches zum Gläubigerausschuss. Die ersten zwei Jahre Erfahrungen mit dem ESUG werden im Buch verarbeitet. Eine Muster-Satzung zur effizienten Arbeit eines Gläubigerausschusses rundet das Buch ab. Das Buch gibt viele wertvolle Tipps, wie eine nachhaltige Arbeit im Ausschuss möglich ist und Haftungsgefahren minimiert werden können. Die Herausgeber und die Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler, welche ihre Erfahrungen aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften mit einbringen und den Nutzer dieses Buches in der täglichen Arbeit in einem solchen Ausschuss gewinnbringend unterstützen.
Aktualisiert: 2020-12-15
Autor:
Stefan Bank,
Holger Bruhn,
Dr. jur. Friedrich L. Cranshaw,
Dr. Michael Flitsch,
Ulrich Ide,
Dr. Thomas Ingelmann,
Erion Metoja,
Oliver Oster,
Torsten Steinwachs,
Prof. Dr. Heinz Vallender,
Dr. Manfred Voss,
Prof. Dr. Heinz Wallender
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