In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesundheitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den vergangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefunden. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kirche und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diakonie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den "Ökumenischen Dienst" existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Vergleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.
Der Band wird herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Gregor Thüsing.
Aktualisiert: 2023-07-01
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In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesundheitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den vergangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefunden. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kirche und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diakonie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den "Ökumenischen Dienst" existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Vergleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.
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In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesundheitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den vergangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefunden. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kirche und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diakonie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den "Ökumenischen Dienst" existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Vergleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.
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Anlässlich seines 80. Geburtstages widmen rund 40 Kollegen und Weggefährten aus Politik, Kirche, Caritas und Wissenschaft dem Jubilar Prälat Dr. iur. utr. h.c. Norbert Feldhoff, ehemaliger Domprobst und Generalvikar von Köln, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, diese Festschrift zum Thema "Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft". Die zahlreichen Beiträge, die sich - aus ganz unterschiedlichen Perspektiven - dem Thema nähern, sind so vielfältig wie die Interessen- und Arbeitsgebiete des Jubilars. Die Festschrift bietet damit eine einzigartige Zusammenstellung wesentlicher Beiträge zum hochaktuellen Diskurs um das deutsche kirchliche Arbeitsrecht, eingebettet in den derzeitigen (kirchen-)politischen und juristischen Kontext und das einzigartige Lebenswerk des Jubilars.
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangelischen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangelischen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangelischen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangelischen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Aktualisiert: 2023-06-24
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Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Aktualisiert: 2023-06-10
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangelischen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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