Das neue Arbeitszeitrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte
Vorteile auf einen Blick:
Kommentiert das reformierte ArbZG, spezialgesetzliche Arbeitszeitnormen sowie das einschlägige Europarecht
Bindet die aktuelle europäische und nationale Rechtsprechung ein
Berücksichtigt die aktuelle Diskussion um die Arbeitszeiterfassung
Erklärt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Personalräten
Klar, prägnant und gut verständlich
erläutert der Kompaktkommentar das gesamte für die betriebliche Praxis maßgebliche Arbeitszeitrecht. Das umfasst neben dem reformierten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) alle wichtigen arbeitszeitrechtlichen Spezialgesetze. Ein weiterer Pluspunkt des Kommentars ist die Darstellung des Europarechts, das für das Arbeitszeitrecht maßgeblich ist. Nationale Regelungen, die im Widerspruch zu den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie oder der Rechtsprechung des EuGH stehen, sind unwirksam. Dies zeigt nicht zuletzt die EuGH-Entscheidung zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, die durch das BAG bestätigt und im neuen ArbZG verankert wird. Im Anhang bietet der Kommentar zudem Verordnungen zur Arbeitszeit, Richtlinien der Europäischen Union sowie das Arbeitszeitrecht der Europäischen Sozialcharta und der Internationalen Arbeitsorganisation IAO/ILO.
Schwerpunkte der Neuauflage:
Die neuen Regelungen im ArbZG
Pflicht zur Erfassung und Dokumentation aller Arbeitszeiten
Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Schutz gegen überlange Ausgleichszeiträume
Garantie von Ruhezeiten und Pausen
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte
Der Kompaktkommentar »Arbeitszeitrecht« ist Bestandteil des Online-Moduls »Arbeitszeit und Mitbestimmung«
Die Herausgeber, Autorin und Autoren:
Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
Dr. Daniel Ulber, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-Wittenberg.
Doreen Lindner, Ass. jur., Abteilungsleitung ver.di b+b.
Dr. Till Bender, Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur »Arbeit und DGB Rechtsschutz GmbH.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das neue Arbeitszeitrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte
Vorteile auf einen Blick:
Kommentiert das reformierte ArbZG, spezialgesetzliche Arbeitszeitnormen sowie das einschlägige Europarecht
Bindet die aktuelle europäische und nationale Rechtsprechung ein
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Erklärt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Personalräten
Klar, prägnant und gut verständlich
erläutert der Kompaktkommentar das gesamte für die betriebliche Praxis maßgebliche Arbeitszeitrecht. Das umfasst neben dem reformierten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) alle wichtigen arbeitszeitrechtlichen Spezialgesetze. Ein weiterer Pluspunkt des Kommentars ist die Darstellung des Europarechts, das für das Arbeitszeitrecht maßgeblich ist. Nationale Regelungen, die im Widerspruch zu den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie oder der Rechtsprechung des EuGH stehen, sind unwirksam. Dies zeigt nicht zuletzt die EuGH-Entscheidung zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, die durch das BAG bestätigt und im neuen ArbZG verankert wird. Im Anhang bietet der Kommentar zudem Verordnungen zur Arbeitszeit, Richtlinien der Europäischen Union sowie das Arbeitszeitrecht der Europäischen Sozialcharta und der Internationalen Arbeitsorganisation IAO/ILO.
Schwerpunkte der Neuauflage:
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Schwerpunkte der Neuauflage:
Die neuen Regelungen im ArbZG
Pflicht zur Erfassung und Dokumentation aller Arbeitszeiten
Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Schutz gegen überlange Ausgleichszeiträume
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Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
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Doreen Lindner, Ass. jur., Abteilungsleitung ver.di b+b.
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Schwerpunkte der Neuauflage:
Die neuen Regelungen im ArbZG
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Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
Dr. Daniel Ulber, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-Wittenberg.
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
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Doreen Lindner, Ass. jur., Abteilungsleitung ver.di b+b.
Dr. Till Bender, Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur »Arbeit und DGB Rechtsschutz GmbH.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das neue Arbeitszeitrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte
Vorteile auf einen Blick:
Kommentiert das reformierte ArbZG, spezialgesetzliche Arbeitszeitnormen sowie das einschlägige Europarecht
Bindet die aktuelle europäische und nationale Rechtsprechung ein
Berücksichtigt die aktuelle Diskussion um die Arbeitszeiterfassung
Erklärt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Personalräten
Klar, prägnant und gut verständlich
erläutert der Kompaktkommentar das gesamte für die betriebliche Praxis maßgebliche Arbeitszeitrecht. Das umfasst neben dem reformierten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) alle wichtigen arbeitszeitrechtlichen Spezialgesetze. Ein weiterer Pluspunkt des Kommentars ist die Darstellung des Europarechts, das für das Arbeitszeitrecht maßgeblich ist. Nationale Regelungen, die im Widerspruch zu den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie oder der Rechtsprechung des EuGH stehen, sind unwirksam. Dies zeigt nicht zuletzt die EuGH-Entscheidung zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, die durch das BAG bestätigt und im neuen ArbZG verankert wird. Im Anhang bietet der Kommentar zudem Verordnungen zur Arbeitszeit, Richtlinien der Europäischen Union sowie das Arbeitszeitrecht der Europäischen Sozialcharta und der Internationalen Arbeitsorganisation IAO/ILO.
Schwerpunkte der Neuauflage:
Die neuen Regelungen im ArbZG
Pflicht zur Erfassung und Dokumentation aller Arbeitszeiten
Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Schutz gegen überlange Ausgleichszeiträume
Garantie von Ruhezeiten und Pausen
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte
Der Kompaktkommentar »Arbeitszeitrecht« ist Bestandteil des Online-Moduls »Arbeitszeit und Mitbestimmung«
Die Herausgeber, Autorin und Autoren:
Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
Dr. Daniel Ulber, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-Wittenberg.
Doreen Lindner, Ass. jur., Abteilungsleitung ver.di b+b.
Dr. Till Bender, Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur »Arbeit und DGB Rechtsschutz GmbH.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Vorteile auf einen Blick:
Erläutert und kommentiert die bedeutsamen Normen einschließlich des Europarechts
Bindet die aktuelle europäische und nationale Rechtsprechung ein
Berücksichtigt die aktuelle Diskussion um die Flexibilisierung der Arbeitszeit
Stellt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Personalräten dar
Klar, prägnant und gut verständlich erläutert der Kompaktkommentar das gesamte Arbeitszeitrecht einschließlich spezialgesetzlicher arbeitszeitrechtlicher Normen. Die rechtspolitische Entwicklung im Arbeitszeitrecht ist immer mehr durch Europarecht geprägt - ein Schwerpunkt dieses Kommentars. Ergänzt wird der Kommentar durch einen Anhang mit Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und nationaler Gerichte, Arbeitszeitrecht der Europäischen -Sozialcharta und der Internationalen Arbeitsorganisation IAO/ILO, jeweils mit Rechtsprechung der zuständigen Überwachungsgremien.
Das Werk empfiehlt sich für betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretungen, Tarif- und Verwaltungspraxis, Rechtsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit.
Die Schwerpunkte:
Schutz gegen überlange Arbeits- und Ausgleichszeiten
Garantie von Ruhezeiten und Pausen
»Arbeiten 4.0«: ständige Erreichbarkeit
Ladenschluss
Europäische Arbeitszeitrichtlinie und sektorale Richtlinien
Europäische Verordnungen und Richtlinien zum Straßenverkehr
Europäisches und nationales Verfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte
Die Autoren berücksichtigen Rechtsprechung und Literatur bis Mai 2019.
Die Autoren:
Rudolf Buschmann, langjähriger juristischer Berater der Gewerkschaft HBV, Leiter der DGB-Bundesrechtsstelle, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG. Seit 1992 Lehrbeauftragter für (europäisches) Arbeitsrecht an der Universität Kassel.
Jürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebs-, Verfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall und viele Jahre Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2022-12-01
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Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung ist weitgehend aufgehoben. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich sonstiger Formen des Fremdfirmeneinsatzes. Einen Schwerpunkt bildet die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal. Berücksichtigt sind die Rechtsentwicklungen bis Ende 2021. Ebenfalls wird die europäische Richtlinie zur Leiharbeit erläutert.
Die Kernthemen sind:
- Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Fremdfirmenbeschäftigten
- Neuere BAG-Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz
- Tarifrechtliche Möglichkeiten zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer
- Rechtlicher Rahmen zur Diskriminierung von Leiharbeitnehmern
- Personalgestellung im öffentlichen Dienst
- Gesetzliches Arbeitsverhältnis zum Entleiher und Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers
- Arbeitskampfrecht im Entleiherbetrieb
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und Schwellenwerte
Die Herausgeber:
Daniel Ulber, Prof. Dr. jur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-Wittenberg
Jürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall
Die Autorinnen und Autoren:
Prof. Dr. Daniel M. Klocke, LL.M.oec.; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie, Universität Trier
Dr. Thomas Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule Bremen City University of Applied Sciences
Prof. Dr. Manfred Walser, Hochschule Bremen
Dr. Patrick Fütterer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Julia Windhorst, Rechtsanwältin, Wiesbaden
Boris Karthaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, IG Metall Bezirksleitung Bayern
Aktualisiert: 2023-05-01
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Der neue Kompaktkommentar zum Arbeitszeitrecht bietet den aktuellen Überblick über den gesetzlichen Rahmen zulässiger Arbeitszeiten und gibt Hinweise zu den Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten.
Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch arbeitszeitrechtliche Normen weiterer Gesetze einbezogen, etwa des Arbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes, des Ladenschlussrechts, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Zunehmend werden die Entwicklungen im Arbeitszeitrecht durch Europarecht geprägt. Der Kompaktkommentar dokumentiert und kommentiert deshalb besonders die Europäische Arbeitszeitrichtlinie und die aktuelle Diskussion um die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Im
Vordergrund steht hier die befürchtete Aufweichung der täglichen Höchstarbeits- und Ruhezeiten durch eine Anpassung der nationalen Regelungen an EU-Recht – weg von der täglichen Höchstarbeitszeit, hin zu einer nur noch wöchentlichen Begrenzung von 48 Stunden.
Der Kommentar betrachtet die aktuellen Entwicklungen und den neuesten Stand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte, insbesondere zu
- Arbeitszeiterfassung (EuGH-Urteil vom 15.05.2019)
• Pausen- und Ruhezeiten
• Nacht- und Schichtarbeit
• Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
• Sonn- und Feiertagsarbeit
• Wege- und Reisezeiten
• Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten
Autoren:
Rudolf Buschmann, Jurist, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, Lehrbeauftragter an der Universität Kassel. Langjähriger verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG
Jürgen Ulber, langjähriger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main
Aktualisiert: 2021-11-08
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Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 28.2.2017 hat die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern erheblich verändert. Daneben wurde im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie mit Wirkung vom 15.3.2020 die Möglichkeit zur Kurzarbeit von Leiharbeitnehmern in das AÜG eingeführt. Das Gesetz ermöglicht die dauerhafte Besetzung jedes Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern. Daraus ergeben sich neue Probleme für die betriebliche Beschäftigungspolitik. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung wird weitgehend aufgehoben.
Das Gesetz ist für unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant. Auch nach den Reformen bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbständigkeit.
Die Autoren stellen die geltende Rechtslage vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung dar und bereiten sie handlungsorientiert für den betrieblichen Praktiker auf. Einen Schwerpunkt bilden beschäftigungsorientierte Aspekte des Fremdfirmeneinsatzes und die Tarifverträge in der Verleihbranche. Die Rechtsprechung zur neuen Gesetzeslage ist bis Ende 2019 berücksichtigt.
Autoren:
Jürgen Ulber, ehemals Jurist beim Vorstand der IG Metall, Autor des Kommentars für die Praxis zum AÜG (derzeit 5. Auflage)
Dr. Daniel Ulber, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht an der Universität in Halle
Aktualisiert: 2021-11-08
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Der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ging ein monatelanges Ringen der politischen Akteure voraus. Seit April 2017 sind die neuen Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Betrieben in Kraft. Jürgen Ulber, Experte im Arbeitnehmerüberlassungsrecht,
stellt in diesem Ratgeber alle Neuerungen nebst Übergangsregelung dar. Betriebsräte und Leiharbeitnehmer lernen ihre neuen Rechte kennen, anwenden und durchsetzen.
Schwerpunkte der Neuauflage:
Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit
Umfang der Offenlegungspflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung
Wesentliche Änderungen im AÜG (u.a. gesetzliche Überlassungshöchstdauer für Leiharbeiter, Gleichstellung beim Arbeitsentgelt – Equal Pay, Festhaltenserklärung, Verbot des Einsatzes als Streikbrecher)
Rechtliche Anwendungsprobleme des neu eingefügten § 611a BGB (»Arbeitsvertrag«)
Der Autor:
Jürgen Ulber, Jurist, Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover, langjährig beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt/Main. Autor zahlreicher arbeits- und sozialrechtlicher Veröffentlichungen
Aktualisiert: 2021-11-09
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Der neu aufgelegte Kommentar zum AÜG ist eine fundierte und zugleich kompakte Arbeitshilfe für Praktiker und Vertreter der Wissenschaft. Das Werk behandelt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit sowie den gesetzlichen Änderungen
des AÜG seit dem 1. AÜG-Änderungsgesetz. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt hierbei auch auf Fragen rund um Werkvertrag und Ausländerbeschäftigung.
Das im Koalitionsvertrag angekündigte neue Gesetz zu Leiharbeit und Werkvertrag wird umfassend in die Kommentierung eingearbeitet. Berücksichtigt werden zudem die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes, des Beschäftigungschancengesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auf die Arbeitnehmerüberlassung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einer umfassenden Darstellung und Analyse der zahlreichen Rechtsprechung des BAG und der Instanzg erichte, die seit Erscheinen der Vorauflage 2011 ergangen ist. Die Autoren erläutern sämtliche Entscheidungen praxisorientiert und geben Hinweise, wie die Urteile und Beschlüsse im Interesse der Arbeitnehmer ausgelegt und angewandt werden können. Beim Einsatz von Leiharbeitnehmern ist die Beteiligung des Betriebsrats von hoher Bedeutung. Breiten Raum erhält daher die Kommentierung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz betriebsfremder Arbeitnehmer.
Die Autorin / Die Autoren:
Jürgen Ulber, Jurist beim Vorstand der IG Metall.
Dr. Daniel Ulber, Privatdozent, Institut für deutsches und europäisches
Arbeits- und Sozialrecht, Universität Köln.
Verena zu Dohna-Jaeger, Juristin beim IG Metall Vorstand.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ist ein wichtiger Baustein, um für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Mindestarbeitsbedingungen – einschließlich eines Mindestentgelts - festzulegen. Diese gelten dann zwingend für alle im Inland tätigen ausländischen und inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes hat neben zahlreichen Detailregelungen den Geltungsbereich des Gesetzes auf sechs weitere Branchen erweitert.
Der Autor erläutert verständlich und praxisnah alle gesetzlichen Regelungen. Dabei zeigt er vor allem die Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und deren Berater auf , die es ermöglichen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens verbesserte Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die Rechtsprechung ist bis Juni 2009 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-08-21
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Das deutsche und das europäische Arbeits- und Sozialrecht befinden sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Deregulierung, Tarifflucht, Sozial- und Arbeitsplatzabbau und Umbau der Sozialversicherungssysteme sind einige der Stichwörter, die diesen Wandel beschreiben. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten, Rentner und sonstiger Leistungsempfänger werden grundlegend umgestaltet. Betriebliche Interessenvertreter müssen auf diese Veränderungen reagieren. Neue Handlungsfelder fordern neue Maßnahmen, da die Werkzeuge der Vergangenheit sich als unbrauchbar erweisen können. Gefordert sind aktives Handeln und Einflussnahme über die Gesetzesvorschriften hinaus. Die Broschüre zeigt, wie die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen sich auf die Arbeit der Interessenvertreter auswirken. Dadurch versetzt er diese in die Lage, angemessen auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren.
Aktualisiert: 2020-08-21
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Kompakt und gut verständlich erläutern die Autoren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Aktualisiert: 2020-06-25
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Arbeitszeitfragen lösen Angesichts zunehmender Arbeitszeitflexibilisierung gewinnen die Schutzbestimmungen des gesetzlichen Arbeitszeitrechts immer mehr an Bedeutung. Tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen müssen sich ebenso wie Arbeitsverträge an ihnen ausrichten. Die Kommentierung gibt einen umfassenden Überblick über den gesetzlichen Rahmen zulässiger – auch flexibler – Einsatzzeiten einschließlich Nacht- und Wochenendarbeit, Schichtarbeit und Bereitschaft. Die Neuauflage befasst sich mit den in den letzten Jahren erfolgten Veränderungen des Arbeitszeitgesetzes: die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit die auf der Basis von EWG-Verordnungen erfolgten Änderungen in Bezug auf die Beschäftigung im Straßenverkehr die Neuregelungen zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten im neuen Seearbeitsgesetz die aktuelle Rechtsprechung Die Autoren: Rudolf Buschmann, Jurist, langjähriger verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift 'Arbeit und Recht' und ehrenamtlicher Richter am BAG, Lehrbeauftragter an der Uni Kassel Jürgen Ulber, Jurist beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt/M.; Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Aktualisiert: 2019-05-10
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Von der Vertragsanbahnung über dessen Ausgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erläutert das Buch umfassend und verständlich die rechtlich relevanten Grundlagen.
Aktualisiert: 2022-02-15
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Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Dauer und Lage der Arbeitszeit haben entscheidenden Einfluss auf die Lebensgestaltung und die Gesundheit. Nicht zuletzt durch die wachsende Bedeutung des Burnout-Syndroms ist dabei in jüngster Zeit die Diskussion um die Arbeitszeitgestaltung neu belebt worden. Wochenendarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, die Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Anstieg von Rufbereitschaft und Arbeit auf Abruf sind Arbeitszeitsysteme, die für die Beschäftigten mit erhöhten gesundheitlichen Belastungen verbunden sind. Zur Verringerung der Arbeitsbelastung, zur Vermeidung von Überbeanspruchungen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt der Arbeitszeitgestaltung im Betrieb insofern eine wachsende Bedeutung zu. In der Broschüre werden die Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, um Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung zu nehmen. Die Darstellung seiner Mitwirkungsrechte wird durch die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Arbeitszeitgesetz zur Verfügung stellt, ergänzt. Dabei werden beispielhaft Regelungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgezeigt, die der Interessenvertretung die Arbeit in der Praxis erleichtern. Die Autorin/Der Autor: Barbara Jentgens, Abteilung Betriebspolitik der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt. Jürgen Ulber, Jurist beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt.
Aktualisiert: 2021-05-05
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