Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-13
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2020-01-13
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Menschen mit Behinderung haben zum 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf, dass Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) ausgeführt werden. Gleichwohl gibt es im Zusammenhang mit dem PB noch zahlreiche Unklarheiten in rechtlicher und praktischer Hinsicht; dies betrifft auch und insbesondere die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung von Beratung.
In Bezug auf diesen Aspekt geht die Autorin der Frage nach, ob die Träger der Sozialhilfe, die im Kontext des PB notwendig anfallende Beratung ggf. gesondert vergüten müssen. Nach einem Überblick über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des PB in Deutschland, wird anhand des Behinderungsbegriffs auf die Zielgruppe des PB eingegangen und die Relevanz für das PB bzw. den Aspekt der Beratung aufgezeigt. Hieran schließt sich eine Darstellung der Bedeutung von Beratung in der sozialen Arbeit sowie der allgemeinen wie spezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben für Sozialleistungsberatung und PB-Beratung an. Die Herleitung der besonderen Beratungsbedarfe und -anforderungen von Menschen mit Behinderung, erfolgt anhand einer detaillierten Beschreibung der PB-Beratung in den Modellregionen Baden-Württemberg und Bielefeld. Die hieraus entwickelten Anforderungen an Budgetberatung werden den auf sozial(hilfe)rechtlicher Ebene bestehenden Strukturen und Angeboten gegenübergestellt und erörtert, inwieweit diese den besonderen Beratungsbedarf zum PB decken bzw. nicht decken können. Des Weiteren werden die gesetzlichen Regelungen zur Beratungsfinanzierung im Kontext des PB herausgearbeitet bzw. kritisch reflektiert und darüber hinaus Vorschläge zur Korrektur bzw. Ergänzung der derzeitigen Rechtslage gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-01
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