Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Operationalisierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung gestaltet sich überaus schwierig. Einerseits ist die Einordnung der artenschutzrechtlichen Belange in das System der sogenannten Tabuzonenrechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; andererseits drängen sich Fragen zum Verhältnis zwischen planungsrechtlichem Genehmigungserfordernis, kommunaler Planungshoheit und tatbestandlich eröffneten Beurteilungsspielräumen auf. Dieser Thematik widmet sich der vorliegende Band und unternimmt eine rechtsgutachtliche Prüfung der entsprechenden Fragestellungen. Ein Materialteil mit den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen ermöglicht eine schnelle Erschließung der angesprochenen Aspekte.°°°°Der Autor:°°°°SEBASTIAN WILLMANN, Jurist, Geschäftsführer der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der weitere Ausbau der Windenergie sieht sich vor wachsende Herausforderungen gestellt. Die Diskussionen kreisen derzeit vielfach um die Aspekte des Schwingungsschutzes von Freileitungen, der Sicherung des Flugverkehrs sowie des Natur- und Artenschutzes. Den dadurch aufgeworfenen Konflikten hat sich die gemeinsam von DOMBERT Rechtsanwälte und der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) unter dem Titel „Abstände zu Windenergieanlagen – Radar, Infrastruktureinrichtung, Vögel und andere (un)lösbare Probleme?“ veranstaltete Tagung am 14.05.2014 in Hannover gewidmet. Der Tagungsband fasst die Erkenntnisse zusammen und bietet darüber hinaus Lösungsansätze für künftige Standortentscheidungen.°°°°Die Herausgeber:°°°°Janko Geßner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,°°DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam°°Sebastian Willmann, Jurist, Referent der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Operationalisierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung gestaltet sich überaus schwierig. Einerseits ist die Einordnung der artenschutzrechtlichen Belange in das System der sogenannten Tabuzonenrechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; andererseits drängen sich Fragen zum Verhältnis zwischen planungsrechtlichem Genehmigungserfordernis, kommunaler Planungshoheit und tatbestandlich eröffneten Beurteilungsspielräumen auf. Dieser Thematik widmet sich der vorliegende Band und unternimmt eine rechtsgutachtliche Prüfung der entsprechenden Fragestellungen. Ein Materialteil mit den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen ermöglicht eine schnelle Erschließung der angesprochenen Aspekte.°°°°Der Autor:°°°°SEBASTIAN WILLMANN, Jurist, Geschäftsführer der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der weitere Ausbau der Windenergie sieht sich vor wachsende Herausforderungen gestellt. Die Diskussionen kreisen derzeit vielfach um die Aspekte des Schwingungsschutzes von Freileitungen, der Sicherung des Flugverkehrs sowie des Natur- und Artenschutzes. Den dadurch aufgeworfenen Konflikten hat sich die gemeinsam von DOMBERT Rechtsanwälte und der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) unter dem Titel „Abstände zu Windenergieanlagen – Radar, Infrastruktureinrichtung, Vögel und andere (un)lösbare Probleme?“ veranstaltete Tagung am 14.05.2014 in Hannover gewidmet. Der Tagungsband fasst die Erkenntnisse zusammen und bietet darüber hinaus Lösungsansätze für künftige Standortentscheidungen.°°°°Die Herausgeber:°°°°Janko Geßner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,°°DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam°°Sebastian Willmann, Jurist, Referent der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)
Aktualisiert: 2023-06-07
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der weitere Ausbau der Windenergie sieht sich vor wachsende Herausforderungen gestellt. Die Diskussionen kreisen derzeit vielfach um die Aspekte des Schwingungsschutzes von Freileitungen, der Sicherung des Flugverkehrs sowie des Natur- und Artenschutzes. Den dadurch aufgeworfenen Konflikten hat sich die gemeinsam von DOMBERT Rechtsanwälte und der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) unter dem Titel „Abstände zu Windenergieanlagen – Radar, Infrastruktureinrichtung, Vögel und andere (un)lösbare Probleme?“ veranstaltete Tagung am 14.05.2014 in Hannover gewidmet. Der Tagungsband fasst die Erkenntnisse zusammen und bietet darüber hinaus Lösungsansätze für künftige Standortentscheidungen.°°°°Die Herausgeber:°°°°Janko Geßner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,°°DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam°°Sebastian Willmann, Jurist, Referent der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Operationalisierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung gestaltet sich überaus schwierig. Einerseits ist die Einordnung der artenschutzrechtlichen Belange in das System der sogenannten Tabuzonenrechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; andererseits drängen sich Fragen zum Verhältnis zwischen planungsrechtlichem Genehmigungserfordernis, kommunaler Planungshoheit und tatbestandlich eröffneten Beurteilungsspielräumen auf. Dieser Thematik widmet sich der vorliegende Band und unternimmt eine rechtsgutachtliche Prüfung der entsprechenden Fragestellungen. Ein Materialteil mit den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen ermöglicht eine schnelle Erschließung der angesprochenen Aspekte.°°°°Der Autor:°°°°SEBASTIAN WILLMANN, Jurist, Geschäftsführer der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Der weitere Ausbau der Windenergie sieht sich vor wachsende Herausforderungen gestellt. Die Diskussionen kreisen derzeit vielfach um die Aspekte des Schwingungsschutzes von Freileitungen, der Sicherung des Flugverkehrs sowie des Natur- und Artenschutzes. Den dadurch aufgeworfenen Konflikten hat sich die gemeinsam von DOMBERT Rechtsanwälte und der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) unter dem Titel „Abstände zu Windenergieanlagen – Radar, Infrastruktureinrichtung, Vögel und andere (un)lösbare Probleme?“ veranstaltete Tagung am 14.05.2014 in Hannover gewidmet. Der Tagungsband fasst die Erkenntnisse zusammen und bietet darüber hinaus Lösungsansätze für künftige Standortentscheidungen.
Die Herausgeber:
Janko Geßner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam
Sebastian Willmann, Jurist, Referent der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Operationalisierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung gestaltet sich überaus schwierig. Einerseits ist die Einordnung der artenschutzrechtlichen Belange in das System der sogenannten Tabuzonenrechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; andererseits drängen sich Fragen zum Verhältnis zwischen planungsrechtlichem Genehmigungserfordernis, kommunaler Planungshoheit und tatbestandlich eröffneten Beurteilungsspielräumen auf. Dieser Thematik widmet sich der vorliegende Band und unternimmt eine rechtsgutachtliche Prüfung der entsprechenden Fragestellungen. Ein Materialteil mit den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen ermöglicht eine schnelle Erschließung der angesprochenen Aspekte.
Der Autor:
SEBASTIAN WILLMANN, Jurist, Geschäftsführer der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer)
Aktualisiert: 2022-01-20
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Das Windenergierecht stellt aus rechtswissenschaftlicher Sicht einen Querschnittsbereich dar, bei dessen dogmatischer Durchdringung unterschiedlichste Rechtsmaterien beachtet, bearbeitet und miteinander in Abstimmung gebracht werden müssen. Dabei greifen zahlreiche Bundesländer auf sogenannte (ministerielle) Windenergieerlasse zurück. Deren inhaltlicher Zuschnitt variiert teils stark; die den Erlassen aus verfahrensrechtlicher Sicht beizumessende Bindungswirkung wird mitunter differenziert beurteilt.
Der vorliegende Band unternimmt zunächst eine rechtsdogmatische Einordnung des Instruments des Windenergieerlasses, bevor eine Sammlung solcher landesrechtlicher Regelungen präsentiert wird, die über den entsprechenden Erlasscharakter verfügen.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2022-01-20
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