Das Ende einer Diktatur wirft die Frage auf, wie Staat und Gesellschaft mit der zurückliegenden Unrechtsvergangenheit umgehen sollen. In Deutschland stand nach dem friedlichen Umbruch von 1989/1990 die strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts im Vordergrund. Eine strafrechtliche Aufarbeitung von Systemunrecht kann nur gelingen, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kommunikationsprozess eingebettet ist und ein Mindestmaß an öffentlicher Akzeptanz findet. Die strafrechtliche Ahndung von DDR-Unrecht kann heute als abgeschlossen betrachtet werden. Es ist jedoch noch immer unklar, wie die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der veröffentlichten Meinung der neunziger Jahre bewertet wurden. Schlagworte wie "Siegerjustiz" und sprichwörtliche Formulierungen wie "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" scheinen das öffentliche Bewusstsein stärker geprägt zu haben als eine sachliche Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen der Aufarbeitung. Diese Untersuchung behandelt im Kern zwei Fragen: Zum einen, welche Resonanz die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der Öffentlichkeit fanden. Zum anderen, welche Faktoren das Verhältnis zwischen Strafjustiz und Öffentlichkeit bei der Aufarbeitung von Systemunrecht bestimmen. Auf dieser Grundlage werden die Presseberichterstattung über Strafverfahren wegen Gewalttaten an der Grenze, Rechtsbeugung, MfS-Straftaten und Spionage ausgewertet. Darüber hinaus wird die öffentliche Diskussion über Verjährung und Amnestie beleuchtet. Die Arbeit gelangt zu dem Schluss, dass das Strafrecht ein unverzichtbares Element im Umgang mit Regierungskriminalität darstellt. Nur die Strafjustiz ist in der Lage, dem Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit zumindest ansatzweise genüge zu tun und unabhängig die individuelle Verantwortung für staatliches Unrecht festzustellen. °°°°Dr. Heiko Wingenfeld, geb. 1973 in Fulda, studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Trier, Lyon, Heidelberg und Berlin (Humboldt- Universität). 1999 Master-Programm an der University of the Western Cape/Südafrika. 2000-2001 Mitarbeiter des Forschungsprojektes "Strafjustiz und DDR-Vergangenheit" der Humboldt-Universität zu Berlin. 2002-2004 Rechtsreferendariat in Hessen. Seit 2004 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Ende einer Diktatur wirft die Frage auf, wie Staat und Gesellschaft mit der zurückliegenden Unrechtsvergangenheit umgehen sollen. In Deutschland stand nach dem friedlichen Umbruch von 1989/1990 die strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts im Vordergrund. Eine strafrechtliche Aufarbeitung von Systemunrecht kann nur gelingen, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kommunikationsprozess eingebettet ist und ein Mindestmaß an öffentlicher Akzeptanz findet. Die strafrechtliche Ahndung von DDR-Unrecht kann heute als abgeschlossen betrachtet werden. Es ist jedoch noch immer unklar, wie die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der veröffentlichten Meinung der neunziger Jahre bewertet wurden. Schlagworte wie "Siegerjustiz" und sprichwörtliche Formulierungen wie "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" scheinen das öffentliche Bewusstsein stärker geprägt zu haben als eine sachliche Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen der Aufarbeitung. Diese Untersuchung behandelt im Kern zwei Fragen: Zum einen, welche Resonanz die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der Öffentlichkeit fanden. Zum anderen, welche Faktoren das Verhältnis zwischen Strafjustiz und Öffentlichkeit bei der Aufarbeitung von Systemunrecht bestimmen. Auf dieser Grundlage werden die Presseberichterstattung über Strafverfahren wegen Gewalttaten an der Grenze, Rechtsbeugung, MfS-Straftaten und Spionage ausgewertet. Darüber hinaus wird die öffentliche Diskussion über Verjährung und Amnestie beleuchtet. Die Arbeit gelangt zu dem Schluss, dass das Strafrecht ein unverzichtbares Element im Umgang mit Regierungskriminalität darstellt. Nur die Strafjustiz ist in der Lage, dem Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit zumindest ansatzweise genüge zu tun und unabhängig die individuelle Verantwortung für staatliches Unrecht festzustellen. °°°°Dr. Heiko Wingenfeld, geb. 1973 in Fulda, studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Trier, Lyon, Heidelberg und Berlin (Humboldt- Universität). 1999 Master-Programm an der University of the Western Cape/Südafrika. 2000-2001 Mitarbeiter des Forschungsprojektes "Strafjustiz und DDR-Vergangenheit" der Humboldt-Universität zu Berlin. 2002-2004 Rechtsreferendariat in Hessen. Seit 2004 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Ende einer Diktatur wirft die Frage auf, wie Staat und Gesellschaft mit der zurückliegenden Unrechtsvergangenheit umgehen sollen. In Deutschland stand nach dem friedlichen Umbruch von 1989/1990 die strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts im Vordergrund. Eine strafrechtliche Aufarbeitung von Systemunrecht kann nur gelingen, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kommunikationsprozess eingebettet ist und ein Mindestmaß an öffentlicher Akzeptanz findet. Die strafrechtliche Ahndung von DDR-Unrecht kann heute als abgeschlossen betrachtet werden. Es ist jedoch noch immer unklar, wie die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der veröffentlichten Meinung der neunziger Jahre bewertet wurden. Schlagworte wie "Siegerjustiz" und sprichwörtliche Formulierungen wie "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" scheinen das öffentliche Bewusstsein stärker geprägt zu haben als eine sachliche Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen der Aufarbeitung. Diese Untersuchung behandelt im Kern zwei Fragen: Zum einen, welche Resonanz die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts in der Öffentlichkeit fanden. Zum anderen, welche Faktoren das Verhältnis zwischen Strafjustiz und Öffentlichkeit bei der Aufarbeitung von Systemunrecht bestimmen. Auf dieser Grundlage werden die Presseberichterstattung über Strafverfahren wegen Gewalttaten an der Grenze, Rechtsbeugung, MfS-Straftaten und Spionage ausgewertet. Darüber hinaus wird die öffentliche Diskussion über Verjährung und Amnestie beleuchtet. Die Arbeit gelangt zu dem Schluss, dass das Strafrecht ein unverzichtbares Element im Umgang mit Regierungskriminalität darstellt. Nur die Strafjustiz ist in der Lage, dem Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit zumindest ansatzweise genüge zu tun und unabhängig die individuelle Verantwortung für staatliches Unrecht festzustellen. °°°°Dr. Heiko Wingenfeld, geb. 1973 in Fulda, studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Trier, Lyon, Heidelberg und Berlin (Humboldt- Universität). 1999 Master-Programm an der University of the Western Cape/Südafrika. 2000-2001 Mitarbeiter des Forschungsprojektes "Strafjustiz und DDR-Vergangenheit" der Humboldt-Universität zu Berlin. 2002-2004 Rechtsreferendariat in Hessen. Seit 2004 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Ausgewählte Künstler: Karl-Oskar Aha, Rudolf Benz, Karin Boese, Manfred Buse, Dieter Ebert, Erich Fischer, Gertraut Fuchs, Ellinor Giebel, Pedro Herzig, Erhard Imhof, Egon Knapp, Helmut Kopetzky, Jean-Luc Mercié, Oswald Pejas, Verena Pfisterer, Thomas Rücker, Thomas-Peter Schardt, Gisbert Seng, Karlfried Staubach, Robert Sturm, Franz Erhard Walther, Bärbel Zielke
Aktualisiert: 2023-01-26
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Dr. Heiko Wingenfeld, geb. 1973 in Fulda, studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Trier, Lyon, Heidelberg und Berlin (Humboldt- Universität). 1999 Master-Programm an der University of the Western Cape/Südafrika. 2000-2001 Mitarbeiter des Forschungsprojektes "Strafjustiz und DDR-Vergangenheit" der Humboldt-Universität zu Berlin. 2002-2004 Rechtsreferendariat in Hessen. Seit 2004 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2022-01-20
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