Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag

Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag von Wittinghofer,  Mathias
Verteilt sich die Belegenheit der Haftungsmasse auf verschiedene Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht. Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern kann es zur Gefahr konkurrierender und schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die Gläubiger sinken. Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen, sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden. In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen, das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag

Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag von Wittinghofer,  Mathias
Verteilt sich die Belegenheit der Haftungsmasse auf verschiedene Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht. Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern kann es zur Gefahr konkurrierender und schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die Gläubiger sinken. Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen, sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden. In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen, das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.
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Verteilt sich die Belegenheit der Haftungsmasse auf verschiedene Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht. Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern kann es zur Gefahr konkurrierender und schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die Gläubiger sinken. Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen, sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden. In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen, das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.
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Verteilt sich die Belegenheit der Haftungsmasse auf verschiedene Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht. Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern kann es zur Gefahr konkurrierender und schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die Gläubiger sinken. Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen, sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden. In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen, das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.
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